Hmmmm....
wenn ich das richtig lese, hast du den Wagen mit ca. 96000km gekauft und hast jetzt ca. 97000km drauf.
Weiterhin hast du wohl bei einem Händler gekauft. Wann war das denn?
Auf ein bei einem Händler gekauften Gebrauchten hast du auch ein gewisse GarantieGewährleistung bzw. Sachmängelhaftung.
"In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf haben es Autokäufer recht einfach: Hier muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorlag. Danach dreht sich die Beweislast um und liegt beim Käufer. Er muss dann beweisen, dass der reklamierte Fehler bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhanden war."
Hast du einen Kaufvertrag auf den du dich berufen kannst?
Gruß
Gerd