LED-Tagfahrlicht in Schweden

Ich kann Dir gerade nicht folgen.
Tagfahrlicht für Hinten gibt es nicht. Das wäre dann das Abblendlicht und ausschalten müsstest Du es, wenn es das denn tatsächlich gäbe, in D auch nicht.
Schon im TFL-Streit Thread wurde die Schwedenschaltung beschrieben und auch für teilweise gut befunden. Aber gerade beim Licht ist das Streitpotential sehr groß. Welche Probleme so mancher Autofahrer damit hat sieht man täglich. Fernlicht statt Abblendlicht, Nebelscheinwerfer bei Sonne, ebenso Nebelschlusslicht ausmachen vergessen, Tunnel Lichtmuffel, Nichtblinker usw. usw. Ob es daran liegt das man das bewusst machen muß und viele dazu zu bequem sind? Oder haben die den Führerschein im Lotto gewonnen ?
 
Schon im TFL-Streit Thread wurde die Schwedenschaltung beschrieben und auch für teilweise gut befunden. Aber gerade beim Licht ist das Streitpotential sehr groß. Welche Probleme so mancher Autofahrer damit hat sieht man täglich. Fernlicht statt Abblendlicht, Nebelscheinwerfer bei Sonne, ebenso Nebelschlusslicht ausmachen vergessen, Tunnel Lichtmuffel, Nichtblinker usw. usw. Ob es daran liegt das man das bewusst machen muß und viele dazu zu bequem sind? Oder haben die den Führerschein im Lotto gewonnen ?
Ging es bei der "Schwedenschaltung" nicht um Abblendlicht statt Tagfahrlicht?
Wie soll ich mir das überhaupt vorstellen?
So bald ich nach Schweden fahre drücke ich an meinem D.I.T.T. den "C" äh.... den "Schwedenknopf" und habe TFL mit Rückleuchten?
 
Ging es bei der "Schwedenschaltung" nicht um Abblendlicht statt Tagfahrlicht?
Wie soll ich mir das überhaupt vorstellen?
So bald ich nach Schweden fahre drücke ich an meinem D.I.T.T. den "C" äh.... den "Schwedenknopf" und habe TFL mit Rückleuchten?

Bei der "Schwedenschaltung" sind einfach nur die Rückleuchten mit dem TFL gekoppelt.
Kannst ja auch bei uns mit beleuchtetem Heck fahren, ist ja nicht verboten......
 
Kannst ja auch bei uns mit beleuchtetem Heck fahren, ist ja nicht verboten......
Das stimmt zwar, als Gegenargument wird von einigen das schlechtere erkennen des Bremslichtes angemahnt. Durch die generelle Einführung der dritten Bremsleuchte ist so eine Argumentation hinfällig. Aber das ist genauso ein ewiges Thema wie TFL ja/nein ! Was die Industrie ja schon mit vielen Designs beantwortet hat. Es ist inzwischen ein Gestaltungs und Erkennungsmerkmal geworden. Denke da an die Engelsaugen von BMW z.B.
 
Bei der "Schwedenschaltung" sind einfach nur die Rückleuchten mit dem TFL gekoppelt.
Kannst ja auch bei uns mit beleuchtetem Heck fahren, ist ja nicht verboten......
Weiter Oben wurde geschrieben, dass es in Deutschland wieder "abgeschaltet" werden müsse. Deshalb bin ich von Abblendlicht ausgegangen.
Oder halt von einem Schalter.
Bleibt die Frage im Raum, ob man verpflichter ist bei Reisen nach Schweden eine solche Schaltung einzubauen, ob das normale TFL ausreicht oder ob man ersatzweise mit Abblendlicht fahren MUSS.
Da gehen die Meinungen ja auseinander.
 
Zuletzt bearbeitet:
Trafikförordning (1998:1276)
§ 68 Bei der Fahrt mit einem Fahrzeug müssen die für das Fahrzeug vorgeschriebenen Lampen und Scheinwerfer eingeschaltet sein. Die Verwendung vorgeschriebener Warnlichter an einem Auto während des Tageslichts erfordert keine Beleuchtung an der Rückseite oder an der zu beleuchtenden Seite.

Damit ist (auch ohne leuchtende Rückleuchten) reguläres Tagfahrlicht (bei Tageslicht und klarer Sicht) zulässig, wenn das entsprechende Licht den schwedischen Spezifikationen (Lichtfarbe, deutlicher Helligkeitsunterschied zum Standlicht, Sichtbarkeit auf 150m Distanz etc..) entspricht.
Das sollte bei EG zugelassenen TFL der Fall sein.

Achtung:
Skandinavienschaltung hat nix mit TFL zu tun.

Weitere Literatur, da sich die Schweden das nicht ZU einfach machen:
Billjus – här är reglerna (https://www.expressen.se/motor/guider-2/helljus--reglerna-for-hel--halv--och-varselljus-i-sverige/)
 
Zuletzt bearbeitet:
Trafikförordning (1998:1276)
§ 68 Bei der Fahrt mit einem Fahrzeug müssen die für das Fahrzeug vorgeschriebenen Lampen und Scheinwerfer eingeschaltet sein. Die Verwendung vorgeschriebener Warnlichter an einem Auto während des Tageslichts erfordert keine Beleuchtung an der Rückseite oder an der zu beleuchtenden Seite.
Eben genau so eine schwammige Beschreibung mit Auslegungspotential ist in der Gesetzgebung üblich und schafft Rechtsanwaltsarbeitsplätze und Streitpotential.

Bei der Fahrt mit einem Fahrzeug müssen die für das Fahrzeug vorgeschriebenen Lampen und Scheinwerfer eingeschaltet sein.

Welche und wann ? Das sind Texte wie man sie auch für die Winterreifenregelung oder anderes findet. Extra Schwammig und Auslegungsfähig geschrieben. Man will sich eben nicht festlegen. Dann sollte man sowas nicht Gesetz nennen sondern allgemeine Empfehlung.
 
Entscheidend ist doch das:
"erfordert keine Beleuchtung an der Rückseite oder an der zu beleuchtenden Seite." Oder habe ich den Jurist-slang missverstanden?
 
"erfordert keine Beleuchtung an der Rückseite oder an der zu beleuchtenden Seite." Oder habe ich den Jurist-slang missverstanden?
Dann musst Du aber den ganzen Satz zitieren und nicht das Wesentliche nämlich...Die Verwendung vorgeschriebener Warnlichter ...weglassen. Was sind vorgeschriebene Warnlichter? Im eigentlichen Sinne nur die Warnblinkleuchten. Oder ? Ist eben schwammiges Amtsdeutsch damit man sich nicht festlegen muß obwohl man es ganz konkret bennen könnte. Denn Phantasiebeleuchtung gibt es nur bei Faschingswagen.
 
Was streitet ihr denn? Zum einen hat der ADAC die Regelung für Schweden relativ einfach erklärt, zum anderen hatte unter anderem ich von meinen aktuellen Beobachtungen (ja, immer noch im Urlaub in Schweden) berichtet. Und mittlerweile habe ich meine schwedischen Freunde befragt. Die neuen Autos, die hier verkauft werden, haben Tagfahrlicht wie in Deutschland. Da leuchtet kein Rücklicht mehr. Und bei allen älteren geht in der Regel das Abblendlicht mit der Zündung an. Hat man weder das eine noch das andere, muss man das Abblendlicht eben einschalten. Aber diskutiert gern noch ein wenig theoretisch herum.
 
Aber diskutiert gern noch ein wenig theoretisch herum.
Liegt wohl hauptsächlich daran das die wenigsten in Schweden mit dem eigenen Auto unterwegs waren und nur das vom Hören/Sagen kennen. Eigene Erfahrungen sind doch die besten.
Ändert aber nichts an der Erfahrung das überall Gesetze so verfasst werden das es noch Auslegungen durch windige Anwälte oder Interessenverbände gibt. Ist wohl Absicht und auch durch gute Lobbyarbeit gewollt. :teacher:
 
Ich war im Mai 2018 mit unserem Dacia in Schweden, via Dänemark unterwegs und bin nur mit dem TFL gefahren. Auch Schweden, mit neuen, nicht schwedischen Modellen sind nur mit TFL (vorne) gefahren.

Ich habe in Schweden alleine gut 1500 km zusammengefahren, an diversesten Polizeiautos vorbei, das hat keinen gejuckt, Hauptsache vorne war Licht an.
 
Ich habe in Schweden alleine gut 1500 km zusammengefahren, an diversesten Polizeiautos vorbei, das hat keinen gejuckt, Hauptsache vorne war Licht an.
und genau so ist das !!!
Hauptsache VORNE - DAS ist die Pflicht:clap:
und ich fahre seit 30 (dreißig) Jahren im eigenen Fahrzeug in und nach Schweden

UND : Auch hier in Schweden wird diskutiert - sollte nicht doch auch mit TFL das hintere Licht leuchten ....etc.

Alles SCHÖN und GUT - vergessen sollte man aber trotzdem nicht die Lichtverhältnisse - denn sofern, wie auch in Deutschland, die Sichtverhältnisse ein Einschalten des Fahrlichtes erfordern, so ist das auch zu tun. PUNKT
Wer also dort oben nicht sicher ist wann warum wie und überhaupt - der schalte doch einfach sein Fahrlicht an - geht hier ja auch - und keiner meckert
 
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