So habe heute morgen ( wusste nichts Besseres mit meiner Zeit anzufangen
)
dann mal meine Kostenrechnung betreffend des Tauschs zweier MediaNavEvolution
erstellt und per Mail an das Autohaus in Selestat gesandt.
Wenn ich am Montag dort vorbeikomme gehe ich mal rein und gebe es dann gegen
Empfangsbestätigung dort ab.
Hierzu sei benannt das unserer Rechtsanwältin bereits die Kostendeckungszusage
unserer Rechtsschutzversicherung betreffend Regressforderung vorliegt.
Wir fordern betreffend zweier Fahrzeuge die Kleinigkeit von 1 518.72 €.
Zusammenstellend aus Fahrtkosten und Stundensatz der Ausfallzeit betreffend
Fahrzeugvorstellungen & Gerätetausch.
Dem verkaufenden Autohaus wird anbei Musterklage nach europäischem
Verbrauchereecht in Aussicht gestellt.
Bereits erfolgte Gerichtsentscheidungen betreffend des Gewährleistungsrechts
seitens des EuGH wurden im Schreiben der Regressforderung benannt.
Unsere Fahrzeuge waren einige der ersten bei denen Gerätetausch erfolgte,
während andere nur meckerten, wurde bei uns schon getauscht,
dieses aber auch nur aus unserer Stellung heraus als Gruppe einer grossen
Familie mit zahlreichen Betriebstätigkeiten:
- unter Androhung eines ( publiziertem ) Herstellerwechsels.
Wollen wir mal sehen wie nun reagiert wird.