Montage einer anderen Hupe

Ich sehe da kein Problem oder sollte das tatsächlich solch eine Faszination ausüben auf dich ? Wenn die Dacia Hupe anders beschaltet ist kann ich dieses direkt ändern ( ich weiß wie ein Relais funktioniert) ;) Ansonsten abwarten was die Posaune kann...
 
Dann guck doch mal wie das Relais beschaltet ist. Zwei Adern rein, zwei Adern raus -> Deko.
 
Da gibt's nichts zu erleuchten. Der jeweilige gegenüber liegende Pol ist einmal die Spule und einmal der Kontakt. Ich gehe gleich mal messen wie die Hupe original beschaltet ist und dann ist Schluss mit Spekulatius...;)
 
Faktencheck


Um das mal klarzustellen: Die Hupe ist mit dem angegebenem Schalldruck vollkommen legal.
Stebel HP schrieb:
Schalldruck:
ca. 115 dB(A) bei einem Abstand von ca. 2 m
ca. 139 dB(A) bei einem Abstand von ca. 0,10 m
Nach den Vorschriften für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland
§ 55 StVZO schrieb:
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
In dieser Entfernung liegt die Nautilus bei ca. 102 db.

Um den Schalldruckpegel der Hupe in einem Abstand von 7 m zu berechnen, können wir das Abstandsquadratgesetz verwenden, das besagt, dass der Schalldruckpegel mit der Entfernung quadratisch abnimmt. Dies entspricht einer Abnahme um 6 dB pro Verdopplung der Entfernung im Freien.

Gegebene Werte:
  • Schalldruckpegel in 10 cm (0,1 m): L1=139 dB
  • Entfernung 1: r1=0,1 m
  • Entfernung 2: r2=7 m
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Ergebnis:​


Der Schalldruckpegel der Hupe beträgt in 7 m Entfernung etwa 102,1 dB.
 
Mein Hupe ist angekommen. Erstmal nicht schlecht am 15 A Labornetzteil funktioniert sie nicht ( Netzteil bricht zusammen) Der Bleilader Anno tuback mit Starthilfe Funktion kann sie befeuern. Tönt nicht schlecht und sogar nach einer vernünftigen Hupe wie man das z.b von deutschen Autos gewohnt ist. Ich würde sie richtung 100 Db einschätzen. Ich werde mal eine Messung zum Vergleich original vs Kompressor Horn machen natürlich ist das auch nicht amtlich.
Das Relais ist so wie es angeklemmt ist über Masse geschaltet, ist auch zzu ändern je nach Situation im Fahrzeug.
 
Faktencheck

Um den Schalldruckpegel der Hupe in einem Abstand von 7 m zu berechnen, können wir das Abstandsquadratgesetz verwenden, das besagt, dass der Schalldruckpegel mit der Entfernung quadratisch abnimmt. Dies entspricht einer Abnahme um 6 dB pro Verdopplung der Entfernung im Freien.


Wenns so einfach wäre.... Dies trifft nur für Omnidirektionale Quellen ohne Reflexionen zu, was bei einer Hupe beides definitiv nicht der Fall ist. Es ist daher mit höheren Effektivwerten zu rechnen. Gewissheit über die Konformität bringt ausschliesslich eine Messung am installierten Fahrzeug - oder eine Hupe mit weniger als 105dB Schalldruck. Obs damit in der Realität Probleme gibt? Vermutlich nicht - aber anhand von Chatgpt zu behaupten, dass das Ding legal ist, kann schön ins Auge gehen.
 
... was bei einer Hupe beides definitiv nicht der Fall ist. Es ist daher mit höheren Effektivwerten zu rechnen.
Lauter, weil im Motorraum verbaut? :blink:
... aber anhand von Chatgpt zu behaupten, dass das Ding legal ist, kann schön ins Auge gehen.
ChatGPT lieferte nur die Formel zur Berechnung. Die Behauptung der Legalität kommt vom Hersteller mit der Prüfnummer

/OT

[ENDE TRANSFER]
 
Stichwort "Reflexionen".

Du hast 102 dB "vorgerechnet", was kaum der Realität entspricht. Es spricht einiges für 105dB oder mehr, wodurch der Einbau illegal wäre.

Wie mans ermitteln müsste, hast ja ebenfalls Du zitiert. Nur das Chatgpt-Protokoll resp. die daraus zitierte Schlussfolgerung ist und bleibt falsch. Aber eben: wo kein Kläger.....
 
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