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hab heute Antwort vom KBA bekommen.
Da Wind- und Regenabweiser nicht zu den bauartgenehmigungspflichtigen Teilen gehören, stehen ihrer Verwendung, auch ohne amtliche Genehmigung, keine straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften entgegen.
es braucht also keine ABE, auch ist keine Eintragung nötig.
Punkt.
Ganz meine Meinung.hab heute Antwort vom KBA bekommen.
Da Wind- und Regenabweiser nicht zu den bauartgenehmigungspflichtigen Teilen gehören, stehen ihrer Verwendung, auch ohne amtliche Genehmigung, keine straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften entgegen.
es braucht also keine ABE, auch ist keine Eintragung nötig.
Punkt.
Ja, laut letzter Aussage vom KBA brauchen die Dinger keine Abnahme und keine ABE, wie die Deutschlandfähnchen zB auch nicht.Dann sind diese Aussagen gelogen?
Windabweiser ohne ABE müssen gesondert vorgeführt werden und bringen nachträgliche Kosten von ca.80 - 200,- € mit sich.
Das ist ha löblich aber nicht nötig.Die o.g. Ausschnitte sind Wort wörtlich vom Kraftfahrt Bundesamt und liegen in schrftl. Form vor. Genauso die Prüfungen die unser Windabweiser erfahren musste wie z.b. die Splittersicherheit- und Entflammbarkeitsprüfungen.
Ja, laut letzter Aussage vom KBA brauchen die Dinger keine Abnahme und keine ABE, wie die Deutschlandfähnchen zB auch nicht.
Das ist ha löblich aber nicht nötig.
Und das große Lügen fängt dann bei der erloschenen BE und dem fehlenden Versicherungsschutz an.
..
kommt es aus irgend einem Grund zu einem Schaden, aufgrund eines Windabweisers ohne ABE (selbst mit bin ich mir nicht sicher), oder wie in deinem Beispiel durch ein Deutschlandfähnchen, könnte es passieren, dass die Versicherung die Zahlung verweigert.
Das schöne ist, dass man aus solchen Situationen immer wieder die Fälle konstruieren kann, in dem die Versicherung nämlich nicht zahlt oder das Ganze zumindest vor Gericht austrägt.das ist doch unsinn. selbst wenn ein windabweiser oder fahnderl unfall- oder
schadensursaechlich war, wird die versicherung regulieren, im schlimmsten
fall regress forderungen stellen. diese sind jedoch limitiert und bedeiten nicht,
das der unfallgegner nicht bedient wird oder man selber leisten muss.
das ist doch unsinn. selbst wenn ein windabweiser oder fahnderl unfall- oder
schadensursaechlich war, wird die versicherung regulieren, im schlimmsten
fall regress forderungen stellen. diese sind jedoch limitiert und bedeiten nicht,
das der unfallgegner nicht bedient wird oder man selber leisten muss.