Neu und viele Mängel

Bis eine Rückabwicklung rechtlich möglich ist, besteht der Gewährleistungsträger noch 2 mal auf Nachbesserung. So hat es der Gesetzgeber im BGB und HGB festgeschrieben. Zudem hat bei der zweiten und dritten Nachbesserrung der Erfüllungsgehilfe, also das Autohaus, alle Zeit der Welt. Ein Ersatzfahrzeug wird nicht
gestellt.
 
Unsere Neuwagen hatte auch nach unser Sichtweite Macken. Es ist nicht zielführend mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Das Gegenteil hat zu einem weiterhin zufriedenen Ergebnis geführt. Die Macken an dem aktuellen Fahrzeug waren nicht unerheblich. Nach einen Gespräch mit der Vertragswerkstatt wurden die zu unser vollsten Zufriedenheit erledigt. Wir können aus Überzeugung uns vorstellen das gleiche Fahrzeug (oder den Nachfolger) anzuschaffen.
 
Guten Abend, mein Autohaus hat sich heute gemeldet mit Infos....kompletter Innenraum wurde getauscht weil Wasser von Vorne bis Hinten durch gelaufen war, jetzt kommt's, Schweißnaht nicht richtig geschlossen ab Werk im Radkasten zum Innenraum...also habe ich jetzt einen 3 Monate alte geschweißten Neuwagen mit kompletten neuen Innenraum. Super. Frage? Der war doch Neu beim Kauf lach.
In wie weit jetzt Probleme auf kurz oder lang mit der Elektrik die seit 3 Monaten unter Wasser Einfluss stehen, fraglich.
Es gibt eine Regel bei Mangel/Neuwagen wenn die Reparatur mehr als 5% beträgt gibt es ein Recht auf Wandlung...was sagt Ihr dazu...
 
Ja was denn nun für eine Überraschung!
Eine höfliche Ermahnung wirkt durchaus Wunder. Wer Rechte hat hat Pflichten.
Deine Werke hat nun plötzlich Beine bekommen und den Fehler gefunden. So und dann muss Dacia den Schaden Dir bezahlen. Das AH stellt dazu einen Schadensersatzantrag bei Dacia.
In diesem Fall - extremer Materialmangel durch Fertigungsfehler - ist das Auto so nicht gebrauchsfähig, sodass tatsächlich ein Neuwagen mit gleicher Ausstattung und gleicher Farbe samt Bereifung fällig sein kann, je nach Schadenssumme an Materialien inkl. Monteurkosten der Werkstatt. Soweit die Theorie.
Allerdings sitzt halt so ein Konzern mit sehr guten Anwälten bestückt am langen Hebel und lässt nur die Naht wohl zuschweißen und noch großzügig den Innenraumteppich, Filzmatten und auch hoffentlich die Schaumstoffisolierung unter den vorderein Fußteilen austauschen. Garantiefallpflicht zunächst grenzwertig erfüllt.
Wichtig: Regulär müssten auch die betroffenen Elektrik- / Elektronikteile mit rauss, sofern an den Stellen wo die sitzen das Wasser rein kam, weil diese Teile korrodieren dann insbesondere z.B. Steckverbinder, Steuergeräte, Lüftermotern, teilweise blanke Kabelenden, etc..
Du solltest das deiner Werkstatt auch höflich mitteilen. Möglicherweise wieder schriftlich. Denn sollte später wo das Wasser hingelaufen war, dort Elektrik / Elektronik verrecken, weil erst mal nicht im Innenraum getauscht wurde bist Du abgesichert. Wie gesagt, den Schaden trägt hier komplett Dacia und nicht der Händler.
Leider vergütet wie ich erfuhr Dacia die Werkstätten schlecht, naja vertraglich werden sie - wie bei allen marken - auch geknebelt und da kommt wenig Freude auf dem Kunden umfassend zu helfen, zumal auch noch Papierkram und damit Kosten anfällt. Außerdem legt die Werkstatt die Kosten quasi erst mal vor (Schadensanalyse ist halt nun mal Aufwand).
Wünsche Dir alles Gute und denke mal das wird wieder alles Gut. War wohl ein Freitagsauto aus Marokko.

Hinweis: eine Wandlung des Kaufvertrags ist mit gesetzlichen hohen Hürden verbunden. Also Nachbessern geht vom Gesetz (BGB) vor. Da hast Du als Kunde und dre Händler auch wenig Spielraum. Eine Wandlung steht dann z.B. im Raum, wenn die Sache unverschuldet deinerseits beim Händler aus tragischen Gründen untergegangen wäre. Eine Wandlung käme auch z.B. in Frage, wenn der Gegenstand durch einen Vertigungsfehler oder Manipulationen durch den Hersteller nie wieder benutzbar sein wird.
Knackpunkt: Wahlweise kann der Verursacher einen vollwertigen Ersatz auf den Tresen legen, in den Verkaufsraum zur Abholung stellen (Wahlrecht).

Soll keine Rechtsberatung sein! Hafte für nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem Zeitraum der Gewährleistung ( 1 Jahr ) steht im Bürgerlichen Gesetzbuch klar und deutlich geschrieben, das der Gewährleistungsgeber 3 Versuche hat den Mangel zu beseitigen. Erst wenn der dritte Versuch gescheitert ist, tritt ein Sachverhalt ein wo eine Wandlung/Rückgabe rechtlich möglich ist.

Wie der Gewährleistungsträger den Mangel beseitigt, bleibt ihm überlassen. Folgeschäden können auch unter Gewährleistung fallen. Diese müssen innerhalb der gesetzlichen Zeit ( 1 Jahr ) geltend gemacht werden.

Nach Ablauf der Gewährleistungszeit beginnt die Garantiezeit. Da hat der Garantiegeber ( fast ) freien Entscheidungsspielraum. Der Hersteller wird auch in dieser Zeit den Mangel abstellen. Hat wie in der Gewährleistungszeit auch drei Versuche den Mangel abzustellen.

Gelingt es ihm nicht, hat der Käufer die Möglichkeit das Fahrzeug zurück zugeben.
Die Konditionen (Preis) legt er fest, nicht der Käufer, im Gegensatz bei einer Wandlung im Gewährleistungsfall. Auch da gibt es, wenn auch geringere Selbstkosten.

Sollten Folgeschäden auftreten muss der Käufer das dem Gewährleistungsgeber/Garantiegeber nachweisen. Ohne ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen ist das nicht möglich. Altes Sprichwort.........wer bestellt bezahlt......
In diesem Fall ist es der Auftragsgeber.
 
Hallo, das mit der Wandlung hat sich geändert seit 2022 und die 5% Marke der Mangelhöhe der Reparatur ist auch noch im Raum und bei 20000€ sind es 1000€ die beim kompletten Innenraum mit Aufwand Ein/Ausbau und weitere Dinge bestimmt darüber liegen plus ob es noch mehr diverse Stellen gibt am Fzg und wie vorher schon gepostet " Elektrik" Probleme im nach hinein.
 

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Genau, der Einzelfall. Im Streitfall muss festgestellt werden ob die 5 % Hürde nach unseren Vorstellungen überschritten wurde. Die Teilekosten, die der Hersteller hat., haben nichts mit den Ersatzteilkosten die ein Käufer derselben zahlen muss.
 
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