Ja was denn nun für eine Überraschung!
Eine höfliche Ermahnung wirkt durchaus Wunder. Wer Rechte hat hat Pflichten.
Deine Werke hat nun plötzlich Beine bekommen und den Fehler gefunden. So und dann muss Dacia den Schaden Dir bezahlen. Das AH stellt dazu einen Schadensersatzantrag bei Dacia.
In diesem Fall - extremer Materialmangel durch Fertigungsfehler - ist das Auto so nicht gebrauchsfähig, sodass tatsächlich ein Neuwagen mit gleicher Ausstattung und gleicher Farbe samt Bereifung fällig sein kann, je nach Schadenssumme an Materialien inkl. Monteurkosten der Werkstatt. Soweit die Theorie.
Allerdings sitzt halt so ein Konzern mit sehr guten Anwälten bestückt am langen Hebel und lässt nur die Naht wohl zuschweißen und noch großzügig den Innenraumteppich, Filzmatten und auch hoffentlich die Schaumstoffisolierung unter den vorderein Fußteilen austauschen. Garantiefallpflicht zunächst grenzwertig erfüllt.
Wichtig: Regulär müssten auch die betroffenen Elektrik- / Elektronikteile mit rauss, sofern an den Stellen wo die sitzen das Wasser rein kam, weil diese Teile korrodieren dann insbesondere z.B. Steckverbinder, Steuergeräte, Lüftermotern, teilweise blanke Kabelenden, etc..
Du solltest das deiner Werkstatt auch höflich mitteilen. Möglicherweise wieder schriftlich. Denn sollte später wo das Wasser hingelaufen war, dort Elektrik / Elektronik verrecken, weil erst mal nicht im Innenraum getauscht wurde bist Du abgesichert. Wie gesagt, den Schaden trägt hier komplett Dacia und nicht der Händler.
Leider vergütet wie ich erfuhr Dacia die Werkstätten schlecht, naja vertraglich werden sie - wie bei allen marken - auch geknebelt und da kommt wenig Freude auf dem Kunden umfassend zu helfen, zumal auch noch Papierkram und damit Kosten anfällt. Außerdem legt die Werkstatt die Kosten quasi erst mal vor (Schadensanalyse ist halt nun mal Aufwand).
Wünsche Dir alles Gute und denke mal das wird wieder alles Gut. War wohl ein Freitagsauto aus Marokko.
Hinweis: eine Wandlung des Kaufvertrags ist mit gesetzlichen hohen Hürden verbunden. Also Nachbessern geht vom Gesetz (BG
vor. Da hast Du als Kunde und dre Händler auch wenig Spielraum. Eine Wandlung steht dann z.B. im Raum, wenn die Sache unverschuldet deinerseits beim Händler aus tragischen Gründen untergegangen wäre. Eine Wandlung käme auch z.B. in Frage, wenn der Gegenstand durch einen Vertigungsfehler oder Manipulationen durch den Hersteller nie wieder benutzbar sein wird.
Knackpunkt: Wahlweise kann der Verursacher einen vollwertigen Ersatz auf den Tresen legen, in den Verkaufsraum zur Abholung stellen (Wahlrecht).
Soll keine Rechtsberatung sein! Hafte für nichts.