"Laut EU-Recht sind alle Vertragswerkstätten eines Herstellers verpflichtet, Garantieleistungen auch an Fahrzeugen zu erbringen, die in einem anderen Land der EU gekauft wurden. Lassen Sie sich im Garantiefall vom Hersteller eine Vertragswerkstatt in Ihrer Nähe benennen."
Quelle:
ADAC
Zu unterscheiden ist die Sachmängelhaftung und eben die Garantie des Herstellers. Die Sachmängelhaftung ist Sache des Händlers (gesetzlich vorgeschrieben), die Garantie Sache des Herstellers und an seine Bedingungen gebunden. Bei Neuwagen habe ich wegen Sachmängelhaftung noch nie was unternommen, lief immer über die Garantie.
Als reiner EU Neuwagenkäufer der schon in einigen Ländern eingekauft hat: Es gab niemals ein Problem mit der EU-Kiste zu einem deutschen Vertragshändler zu fahren und Garantiearbeiten erledigen zu lassen.
Ich habe auch nie erlebt, dass ein Markenhändler das widerwillig macht. Der macht es ja nicht gratis sondern wird vom Hersteller dafür bezahlt. Und er möchte mich auch gern als Wartungskunden behalten.
Wichtig ist nur: Die Garantiebedingungen exakt einhalten. Pünktlich zur Inspektion usw.
Also keine Angst davor in einem EU Land Produkte, auch Fahrzeuge zu kaufen. Das ist einer der riesigen Vorteile den unsere oft angeprangerte EU uns zu bieten hat. Der Verbraucher ist hier ziemlich gut geschützt.
Die einzige Falle: Das in einigen (meist Ostblockländer) die Wartungsintervalle evtl. kürzer sind und dann auch in DE einzuhalten sind. Das sollte man vorab prüfen. In den allermeisten Fällen sind die aber gleich wie bei uns.