Das ist doch totaler Quatsch.An der Stelle noch ein Hinweis: Laut Werkstatt und deren TÜV Prüfer sind Not- oder Reserveräder, die nicht ab Werk mitbestellt wurden, ein Grund für die Verweigerung der TÜV Abnahme! Aus dem Papieren würde hervorgehen, ob ein Not oder Reserverad mitbestellt sei.
Wenn ich ein fünftes Rad in den Kofferraum (Oder die Radmulde) werfe
Ist das Gepäck.
Ich muss es ja nicht nutzen.
Und wo bitte steht in den Papieren ob ein Reserverad vorhanden ist ?
Bei mir jedenfalls nicht.