Neues Auto durch Unfall kaputt, was nun?

Sharona

Mitglied
Fahrzeug
Dacia Lodgy 1.2 TCe (115 PS)
Hallo,

wir haben uns im Frühjahr einen neuen Dokker bestellt, Lieferung und Erstzulassung war im Juni.

Nun ist uns vor einer Woche jemand mit geschätzten 20-25 km/h hinten drauf gefahren :o

Hier mal die Zahlen aus dem Gutachten:

Reparaturkosten: 8'500 €
Wiederbeschaffungswert: 12'700 €
Restwert: 4'800 €
Wertminderung: 900 €

(jeweils inkl Mwst).
Neupreis des Dokkers waren 13'000 €

Da nun die Reparaturkosten höher liegen als Wiederbeschaffungswert minus Restwert haben wir, wenn ich das richtig verstanden habe, nun 2 Möglichkeiten.

a) reparieren lassen
b) Auto in jetzigem Zustand verkaufen, von der Versicherung die Differenz zum Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen und ein neues/anderes Auto kaufen

Was würdet ihr machen? Was ist günstiger, wo würden wir mehr Verluste machen?

Wir sind Möglichkeit b) durchaus nicht abgeneigt, da sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass wir doch lieber einen 7-Sitzer (in unserem Fall also Dacia Lodgy) genommen hätten - zum Zeitpunkt des Kaufes des Dokkers dachten wir noch, dass uns 5 Plätze reichen. Die Situation hat sich aber mittlerweile geändert, was leider damals nicht absehbar war.
Aber wäre das auch klug? Oder wäre es günstiger für uns, den Dokker jetzt reparieren zu lassen und dann erst zu versuchen ihn zu verkaufen bzw gegen einen 7-Sitzer zu tauschen?

Kann uns jemand einen Rat geben?
Was sollten wir noch bedenken?
Wie ihr sicher merkt haben wir weder Erfahrung auf diesem Gebiet noch Ahnung.

Wichtig wäre vielleicht noch zu erwähnen, dass der Dokker teilweise finanziert wurde und nach 4 Monaten natürlich noch nicht komplett abgezahlt ist.

Über Einschätzungen und Meinungen von euch wären wir dankbar!
Sharona
 
Hi...

Ich hatte das gleiche "Problem" vor einigen Jahren bei meinem damals neuen MCV1.

Die 8500€ Reparaturkosten bei dir beziehen sich ja auf eine vollständige Wiederherstellung in der Renault Werkstatt.
In einer alternativen Werkstatt kann man das Fahrzeug für weitaus weniger Geld wieder in einen akzeptablen Zustand versetzen lassen und trotzdem die 8500€ von der Versicherung kassieren.
Wo wurde das Gutachten denn erstellt? Falls in der Renault Werkstatt solltest du aufpassen das du keine "Schadensabtrittserklärung" unterschreibst.

Grüße,

Bernd
 
Ich würde es an die Versicherung verkaufen. Bei dieser Schadenshöhe wisst ihr nie, was sonst später noch alles kommt. Zusätzlich bleibt es immer ein Unfallschaden, es ergibt also auch bei einem späteren Verkauf noch gehörig Abzüge!
Wenn ihr sowieso den Lodgy wollt, würde ich die "Gelegenheit" nützen. Es scheint ziemlich gleich, ob noch etwas an Kredit zu bezahlen wäre, bei einem Lodgy wäre die Situation ja wahrscheinlich auch nicht anders!
Zudem: Wenn ihr euch mal umseht, gibt es den Lodgy als EU-Fahrzeug auch mit 7 Sitzen für 13.000,--€, einfach mal recherchieren!
Zumindest hättet ihr dann ein völlig "jungfräuliches" Neufahrzeug.

Hier z.B. noch ein Angebot passend zu euerem Dokker mit 7 Sitze, guter Ausstattung und Tce unter 13.000:
Dacia Lodgy Laureate 7-Sitzer Automobile Kr
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf jeden Fall weg damit und ein neues holen.

Bitte beachten: Ihr kriegt die Mehrwertsteuer aus dem Gutachen nur erstattet, wenn ihr eine Kaufrechnung oder Reparaturrechnung vorlegt. Ohne kriegt ihr nur den Nettobetrag.
 
Es gibt tatsächlich Unfälle, bei denen man etwas "verdienen" kann. In diesem Fall würde ich die Kiste auch abgeben, und was neues ordern.....

Murphy
 
Restwert: 4'800 €

Das ist der Betrag, den ein Aufkäufer / Verwerter dafür bezahlen würde und evtl. wurde Dir in dem Schreiben sogar eine Firma genannt, die Dir diesen Betrag zahlen würde ....... zumindest mir ging das so.

Dieser genannte Restwert / Ankaufspreis beinhaltet aber nicht die Gewinnerwartung des Aufkäufers, der das Fahrzeug nicht aus reiner Humanität aufkauft, um Dir zu helfen.

Wenn es die Zeit erlaubt würde ich das Fahrzeug selbst verkaufen.

Ich bekomme dann zwar nicht 4.800.-€ von der Versicherung, dafür aber garantiert DEUTLICH mehr von dem von mir gefundenen Käufer.

In meinem Fall waren es vor 10 Jahren gut 50% mehr, als der mir genannte Restwert.
 
Selbst verkaufen bringt heute meist nicht mehr.
Das war vor jahren noch so, da hat sich inzwischen einiges geändert.

Aber egal, ich würde auch sagen weg mit dem Ding, selbst wenn man zum Neuen dann evtl. was drauflegen muß.

Denn auch nach der Reperatur bleibt es ein Unfallwagen.

Und in einer freien Werkstatt reparieren lassen, in der Garantiezeit , dazu würde ich nicht raten.
Das wird im Falle eines Mangels dann Probleme mit der Dacia-Garantie geben.
 
Die volle Garantie wird PROBLEMLOS nur erhalten bleiben, wenn "Dacia selbst" das Fahrzeug instandsetzt.
Die Gesetzgebung spricht zwar anderes, - daß auch bei Reperaturen von fremden Fachbetrieben die Garantie erhalten bleibt, sofern diese nach Herstellervorschrift ausgeführt sind, ...... aber oftmals versuchen sich die Hersteller dann doch aus der Verantwortung zu drücken.

Frei nach dem Motto:
"ihre Garantie auf den Anlaßer ist erloschen, weil sie hinten eine neue Türe haben!. :blink:

Der Threadsteller möchte aber nicht reparieren lassen, weil der die Gelegenheit dazu nutzen will, um jetzt auf einen 7-Sitzer hochrüsten zu können.
 
Ist der Dokker versichert? Wenn ja wie?
Wer ist Schuld am Schaden? Ist der Schuldige auffindbar?
 
Ich glaube zwar auch, dass es günstiger kommt, ein neues Auto zu kaufen. Aber ganz praktisch gibt es in dem Fall ja noch das "kleine" Problem der Lieferzeit. Man müsste also ein Auto suchen, dass bei einem Händler steht und verfügbar ist und dann stellt sich die Frage nach genauem Modell, Farbe, Motorisierung und Ausstattung erst an zweiter Stelle.
 
Danke schonmal für eure Antworten. Ihr bestätigt unsere Meinung, das Auto abzugeben und uns einen 7-Sitzer Lodgy zu holen.

Blöd ist, dass unser Autohaus gerade keinen 7-Sitzer da hat. Wenn wir das über unser Autohaus laufen lassen wollen, würde es also eine Weile dauern bis wir unser neues Auto hätten. Und so lange zahlt ja die gegnerische Versicherung keinen Ersatzwagen bzw Nutzungsausfall.

Eben wegen der Garantiesache sind wir nicht in eine freie Werkstatt gegangen (wie die gegnerische Versicherung gerne wollte), sondern ins Renault/Dacia Autohaus wo wir den Wagen gekauft haben. Der Gutachter ist ein unabhängiger (keiner von der gegnerischen Versicherung).

Weiß jemand, wie das dann mit der Finanzierung läuft? Wird die noch offene Kreditsumme durch die Zahlung der Versicherung abgelöst und wir finanzieren das neue Auto dann neu? Oder bleibt der jetzige Kredit bestehen, wir zahlen das neue Auto bar mit der Versicherungssumme und die Bank kriegt den Fahrzeugbrief des neuen Autos als Sicherheit? (Renault-Bank)

@ Michi:

Dokker ist natürlich Vollkasko versichert, da Neuwagen.
Schuld hat der, der uns aufgefahren ist (ist eindeutig und nicht strittig). Seine Versicherung kommt für den Schaden auf.
 
Richte dich schon einmal auf ein Gegengutachten der Gegnerischen Versicherung ein. So schnell und einfach bezahlen die meistens nicht.
Wenn Du Rechtschutz Versichert bist gib die Sache mal locker an den Anwalt.
Ich schreibe aus eigener Erfahrung!
Viel Glück
Lothar
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...würde es also eine Weile dauern bis wir unser neues Auto hätten. Und so lange zahlt ja die gegnerische Versicherung keinen Ersatzwagen bzw Nutzungsausfall...
Interessanter punkt. Weiß hier zufällig jemand, wie lange die gegnerische versicherung in so einem fall -- nicht reparieren und neuwagen bestellen -- den ersatzwagen/nutzungsausfall bezahlen MUSS ?


Falls Ihr in einer stadt mit carsharing zuhause seid, ließe sich die wartezeit damit evtl. kostengünstig überbrücken.
 
Blöd ist, dass unser Autohaus gerade keinen 7-Sitzer da hat. Wenn wir das über unser Autohaus laufen lassen wollen, würde es also eine Weile dauern bis wir unser neues Auto hätten. Und so lange zahlt ja die gegnerische Versicherung keinen Ersatzwagen bzw Nutzungsausfall.

In der weiteren Umgebung suchen und dann dem Händler einen Tausch vorschlagen.

Anderer Händler mit 7 Sitzer tauscht Auto mit Deinem Autohaus gegen 5 Sitzer. Die machen sich die Konditionen untereinander aus und Du wickelst alles über Dein Autohaus ab.
 
Mal langsam mit "sofort Anwalt" etc. - und dann am besten nächstes Jahr wundern, wenn die Rechtsschutzversicherungen schon wieder teuerer werden.

"Unabhängiger Gutachter" kann z.B. auch Dekra sein - ein Unternehmen, welches auch von Versicherern gern gewählt wird. Hat die gegnerische Versicherung nach Prüfung des Schadens keinen Anlaß, das Gutachten anzuzweifeln (keine Bange, die prüfen das schon hausintern), dann bekmmst Du irgendwann von denen das "ok". Du solltest natürlich der Gesellschaft kurzfristig mitteilen, was Du vorhast.
Wie ich rauslese, wird es unter Umständen ein Neukauf. Dann bekommst Du von der gegnerischen Versicherung:

- Reparaturkosten abzüglich MWSt.
- Restwert
- "Kostenpauschale" (unterschiedlich, 20-50 Euro, würde ich aber mit anfordern)
- Nutzungsausfall für die im Gutachten angegebene voraussichtliche Reparaturdauer (da das Fahrzeug repariert werden kann - anders wäre es bei einem (wirtschaftlichen oder materiellen) Totalschaden, dann ist eine Wiederbeschaffungsdauer angegeben)

Die MWSt. der Reparatur wird - wie hier schon geschrieben - nach Beleg entweder der Reparatur oder der Neuanschaffung nacherstattet.
Der Restwert wird im Gutachten genannt, in der Regel ist dort auch direkt der anbietende Aufkäufer genannt. Wählst Du den, ist die Abwicklung vollkommen problemlos - der kommt, holt die Kiste, zahlt bar ohne Diskussionen und Du hast keinen Streß mit dem Verkauf des Fahrzeuges. Du kannst das Fahrzeug auch beim Händler stehen haben, welcher dann mit einer entsprechenden Vollmacht das Fahrzeug an den Aufkäufer abgibt.
Alternativ kannst Du auch mal den Händler selber fragen, was der Dir denn für die Kiste gibt - oder ihn selber verkaufen. Erzielst Du dann einen höheren Preis wie der von der Versicherung gezahlte Restwert, kannst Du Dich freuen - das mußt Du nirgendwo angeben, es wird nicht abgezogen oder zurückverlangt.

Finanzierung ist ein anderes Thema: Der Restkredit wird unter Umständen höher sein wie der Betrag "Restwert + Rep-Kosten - MWSt". Wenn Du eine sogenannte "GAP-Absicherung" hast, gleicht diese die Differenz aus.

Wenn weitere Fragen offen sind, immer her damit,

Wolfgang
 
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