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Ich hatte es so verstanden, dass die Versicherung uns den Wiederbeschaffungsaufwand zahlt (Wiederbeschaffungswert minus Restwert). Und nicht die Reparaturkosten netto.
Was stimmt nun?
Im Gutachten ist sowohl eine Reparaturdauer (8-9 Tage) als auch eine Wiederbeschaffungsdauer (8-10 Tage) angegeben.
Und ja, es sind 3 konkrete Angebote angegeben, die unseren alten Wagen aufkaufen würden. Das beste Angebot ist dabei als Restwert angegeben (eben die 4800 €).
Hier mal die Zahlen aus dem Gutachten:
Reparaturkosten: 8'500 €
Wiederbeschaffungswert: 12'700 €
Restwert: 4'800 €
Wertminderung: 900 €
(jeweils inkl Mwst).
Neupreis des Dokkers waren 13'000 €
Variante 1: Wenn Du 8.500,-- Euro bezahlst, ist das Fahrzeug repariert und hat einen Zustand wie vor dem Unfall. Durch die Reparatur hättest Du aber einen Unfallwagen, den Du später mit einem Wertverlust weiterverkaufen mußt - der Wertverlust wird durch die Wertminderung finanziell ausgeglichen. Aber das ganze vorgeschriebene gilt nur bei tatsächlich durchgeführter Reparatur. In diesem Fall bekommst Du 8.500,-- Euro (alternativ werden die direkt an die Werkstatt gezahlt), 900,-- Euro Wertminderung sowie Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur.
Variante 2: Du wählst die Abrechnung auf Basis des Gutachtens - dann gilt WBW-RW < RepKosten (ich hatte einen kleinen Rechenfehler beim Verfassen meines ersten Postings). Du hast ein nicht-repariertes Fahrzeug, welches Dir ein Aufkäufer für 4.800,-- Euro abkaufen würde. Du bekommst also von der Versicherung 10.672,27 Euro (Wiederbeschaffungswert ohne MWSt.) minus 4.800,-- Euro Restwert (den Du ja vom Aufkäufer (oder alternativ mehr von einem anderen Aufkäufer, den Du Dir dann aber selber suchen mußt) bekommst), also 5.872,27 Euro. Nutzungsausfall = Dauer der Wiederbeschaffung
Unterm Strich hast Du in beiden Fällen das gleiche: In Variante 1 900,-- Euro direkt bekommen sowie ein repariertes Fahrzeug, welches einen WBW von 12.700,-- abzüglich 900,-- Wertminderung hat, also nur noch 11.800,-- Euro im Verkauf erzielen würde. 11.800,-- Verkaufspreis + 900,-- Erstattung für Wertminderung = 12.700,-- Euro.
In Variante 2 bekommst Du 5.872,27 Euro WBW + 4.800,-- Euro Restwert = 10.672,27 Euro. Die MWSt auf den WBW bekommst Du nacherstattet, wenn Du eine Neuanschaffung nachweist - dann läge die Gesamtentschädigung bei 12.700,-- Euro.
In Variante 1 hast Du natürlich die Chance, daß Du das reparierte Fahrzeug für einen höheren Preis verkaufen kannst und Dein effektiver Wertverlust nicht bei 900,-- Euro liegt.
In Variante 2 besteht die Möglichkeit, daß Du einen Aufkäufer findest, der Dir einen höheren Preis zahlt wie die im Gutachten genannten 4.800,-- Euro.
Um das ganze endgültig zu verkomplizieren: Du kannst auch Variante 2 nehmen, das Fahrzeug irgendwo günstiger wie im Gutachten wiederherstellen lassen (wir nehmen mal 5.000,-- Euro an) und dann hoffen, das reparierte Fahrzeug wiederum für einen guten Kurs zu verkaufen. Dir fehlen aber die 4.800,-- Euro, die Du dann nicht von einem Aufkäufer als Restwert erhälst: 5.872,27 Euro - 5.000,-- Reparatur = 872,27 Euro. Wenn Du das Fahrzeug dann z.B. für 12.000,-- Euro verkaufen kannst, hättest Du rein rechnerisch 12.872,27 Euro. Ob sich hier der Aufwand rechtfertigt, weiß ich nicht. Dem ganzen steht unter Umständen auch noch der Kreditvertrag im Weg - oftmals behalten sich Kreditgeber ab einer gewissen Schadenhöhe ein Mitspracherecht vor...
Schönen Abend noch