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Ich spiele mit dem Gedanken bei meinem Dacia Duster 2 Phase 3 4x4 dci das Höherlegungsfahrwerk „Bilstein B8 Mk2“ von LZ Parts (Link LZ-Parts) zu verbauen.
Da ich aber aus Österreich bin und somit die gesetzlichen Unterschiede bezüglich Eintragung in die Fahrzeugpapiere, zu Deutschland vorhanden sind, frage ich ob jemand dieses Fahrwerk verbaut hat und in Österreich eintragen hat lassen?
Dies ist mein erstes erstelltes Thema und habe zu meinem speziellen Frage in der Forensuche nichts gefunden. Wenn es schon einen Beitrag dazu gibt, entschuldige ich mich
Das Amt der Technischen Prüfstelle der jeweiligen Landesregierung im Vorfeld kontaktieren. Die Pläne der Umbauteile und evtl Webseiten dazu vorlegen. Vielleicht erst einmal eine schriftliche oder Mail Anfrage. Man wird Ihnen Auskunft erteilen.
Hatte mich mit einer einschlägigen Zeitschrift in Verbindung gesetzt und mir wurde dann geraten, mit meinem "bereits" umgebauten Motorrad zu einem Händler bzw einem der Umbauten macht zu fahren, mein Moped dort ansehen zu lassen und es für das deutsche Gesetz eintragen zu lassen! Das habe ich auch so gemacht und ging ohne Probleme.
Wie sollte das funktionieren ?, Du kannst keine Eintragung für das deutsche Gesetz in Österreich machen, dafür nach D 'auszuwandern' ist den Aufwand nicht Wert.
Recht viel Geld für eine Eintragung die heute keine Garantie beinhaltet das Dir das die Landesprüfstelle einträgt wenn nicht jede Änderung dokumentiert ist bzw es entsprechende Unterlagen (das kann etwas ausufern) vorhanden sind und den österreichischen Vorschriften entsprechen.
Ich habe 2021 bei einem historisch zugelassenen PKW H&R Federn und BBS-RS Federn eintragen lassen, Unterlagen dazu waren vorhanden, -> Landesprüftstelle Weikersdorf (NÖ) 46 Eur.
Klingt dennoch nicht nachvollziehbar und hilft dem TE nicht, eine ganz normale Eintragung mit ABE oder Teilegutachten vom Lieferanten/Hersteller ist günstiger und legal möglich.
Sollte ein Mod zufällig anwesend sein, dann möge man bitte meine Beiträge in diesem Thread löschen, den anscheinend sind meine Beiträge nicht der Wahrheit entsprechend!
Du schreibst: Sämtliche Teile und Gutachten dafür kamen aus Deutschland, wo ich natürlich hier in Österreich keine Chance hatte es eingetragen zu bekommen.
Das ist eine Falschaussage da es keine Gutachten/Teile aus Österreich braucht um eingetragen zu werden, gerade Teilegutachten aus D sind einfacher in AT einzutragen als z.B. aus aus USA.
Du schreibst weiter: Hatte mich mit einer einschlägigen Zeitschrift in Verbindung gesetzt und mir wurde dann geraten, mit meinem "bereits" umgebauten Motorrad zu einem Händler bzw einem der Umbauten macht zu fahren, mein Moped dort ansehen zu lassen und es für das deutsche Gesetz eintragen zu lassen!
Du kannst in AT kein Motorrad für das deutsche Gesetz eintragen lassen, alleine der Satz ergibt keinen Sinn.
Entweder nach D 'exportieren' und dort alles eintragen lassen (warum eigentlich ?) danach nach AT zu bringen, wo die deutsche Zulassung nicht automatisch übernommen werden kann, sonst könntest einen US-Umbau problemlos in AT zulassen, geht nicht weil er den lokalen Bestimmungen (EU-Bestimmungen ff.) entsprechen muss.
Du schreibst weiter: Mit dieser Bescheinigung ging ich dann in Innsbruck zum österreichischen TÜV und dort wurde alles auf das österreichische Gesetzt eingetragen.
Es wird nichts auf das AT Gesetz eingetragen, es wird nach dem KFG und dem KDV eingetragen.
In Summe ist Dein Rat für den TE nicht brauchbar.
Anbei ein Link zu Eintragungen in AT und Hinweisen (auch auf das was ich schon geschrieben habe)
Da ich aber aus Österreich bin und somit die gesetzlichen Unterschiede bezüglich Eintragung in die Fahrzeugpapiere, zu Deutschland vorhanden sind, frage ich ob jemand dieses Fahrwerk verbaut hat und in Österreich eintragen hat lassen?
Ich würde den Verkäufer anschreiben welche Papiere (Teilegutachten/ABE/???) es dazu gibt, sofern vorhanden mit einer Landesprüfstelle abklären ob diese Unterlagen für eine Eintragung ausreichen, sonst wird mühsamer.
So habe ich das auch bei meinen Eintragungen gehalten, zuerst mit den Unterlagen bei der Prüforganisation nachgefragt ob das ausreicht, bei meinem Fall (H&R) habe ich sicherheitshalber auch alte Gutachten aus 1987 von H&R angefragt und bekommen da die Prüfer sehr pingelig waren.....
Alle Eintragungen (Motorrad/PKW) haben bisher so problemlos funktioniert.