Probleme mit Blinker -> Nebel- Tagfahrlicht-Umrüstung schuld?

m.a.d.

Neumitglied
Fahrzeug
Duster 1 4x4 2012 / 8212
Hallo zusammen,

ich habe einen Duster 4x4 HSDAC DCI 110 4WD von 2012.

Folgende Probleme gibt es:
Die Blinker funktionieren meistens gar nicht (egal ob nur mit Zündung oder laufendem Motor). Manchmal funktionieren Sie wenn nur die Zündung an ist. Schalte ich dann den Motor an, geben sie nach 2 x weiterem Blinken auf. Das gilt auch bei Aktivierung über den Warnblinklichtschalter.

Was ich mittlerweile weiß:
Es war zwischen die Nebel- und Tagfahr-LED-Leuchten eine Beleuchtungssteuerung wie im Polizeiauto verbaut. Diese wurde rückgebaut, bevor ich den Wagen bekommen habe. Seit dem gibt es die Probleme -> der Vorbesitzer hatte nachvollziehbar keine. Ich denke der Rückbau war etwas grobmotorisch.

Jedenfalls liegen vorne im Motorraum folgende 4 Leitungen -> rot, schwarz, weiß, blau:

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Seit heute weiß ich, dass diese von den nachgerüsteten LED-Neblern mit Tagfahrlicht stammen. Damit bin ich schon mal einen Schritt weiter. Ich vermute also, dass diese für die Fehler verantwortlich sein können. Leider gibt es keine Einbau-Anleitung und ich weiß nicht, wo die jetzt eigentlich dran müssen. Ich habe das Netz nach Montageanleitungen durchforstet. Leider ist nichts passendes zu finden.

Jetzt ist meine Hoffnung, dass hier jemand einen derartigen Satz verbaut hat und weiß, was zu tun ist.

Es gibt ein paar "Wissensschnipsel" im Netz, aber teilweise muss eine Leitung an die Zündung, eine an den Blinker natürlich eine an Masse usw. Aber ich will da ungern einfach basteln.

Jedenfalls schonmal Danke für Eure Hilfe!
 
Es wäre gut wenn ein Mod das Thema in den Duster I Bereich verschieben kann. Dort wirst du bestimmt eher fachliche Antworten zur Elektrik deines Duster bekommen. Nicht jeder der einen Duster fährt, schaut in den Logan Bereich.
 
Die Blinker funktionieren meistens gar nicht (egal ob nur mit Zündung oder laufendem Motor).
Eine Verbindung mit nachgerüstetem Nebler/Tagfahrlicht kann ich nicht nachvollziehen.

Wenn Richtungsblinker und Warnblinker gleichzeitig betroffen sind, könnte man den Kombischalter als Ursache ausschließen.
Beide Seiten, die gleichzeitig nicht funktionieren - wenn das durch die Schutzabschaltung der Zentralelektronik passiert, müssten Kurzschlüsse oder Überlastung im Blinkerstromkreis vorhanden sein.

Die Leuchtmittel wurden alle auf Konformität geprüft? Also keine LED oder Zweifaden Glühlampen verbaut.
Anhängerelektrik ist nicht verbaut?
Dann könnte man noch prüfen, ob die beiden Stecker am Zentralektronik Steuergerät über dem Kupplungspedal richtig verriegelt sind.
Die Kabel an den Scheinwerfer - Blinkleuchten hast du schon zurück verfolgt, ob dort was zusätzlich angeklemmt wurde?
 
Zuletzt bearbeitet:
Seit vielen Jahren besteht auch eine private Gewährleistungshaftung.
Zuerst bietet man dem jenigen an das in Ordnung zu bringen oder er muss die Reparatur bezahlen.
Über den genauen Ablauf der Gewährleistungserledigung musst Du Dich informieren.
 
Seit vielen Jahren besteht auch eine private Gewährleistungshaftung.
...
Genau anders herum. Die gesetzlichen Rechte zu Garantie und Gewährleistung können bei Privatverkauf ausgeschlossen werden.
Eine Modernisierung des Schuldrechts führt zu Änderungen in den Möglichkeiten, eine Gewährleistungspflicht vertraglich auszuschließen. Beim Kauf eines Verbrauchsgutes sind Klauseln, die eine Haftung ausschließen, größtenteils unwirksam (§ 475 Abs. 1 S. 1 BGB).Liegt kein Verbrauchsgüterkauf vor, können die Parteien weiterhin die Käuferrechte ausschließen.

Verbraucher untereinander können daher ihre Gewährleistungsrechte in vollem Umfang verlieren bzw. haben die Möglichkeit, sich von den Gewährleistungspflichten freizuzeichnen.
...
Quelle: VERTRAGSrecht: Gewährleistungsausschluss bei Verbrauchern
Hängt halt davon ab, was man im Kaufvertrag unterschrieben hat. Wenn der Verkäufer also dummerweise nur die Garantie ausschließt, befreit ihn das nicht von der Gewährleistung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und diese Feinheiten muss man erst mal wissen:
1) dass man da was rein schreiben kann was wirksam ist und
2) wie man das formulieren muß.

Viele Menschen/Privatverkäufer wissen das einfach nicht und dann haben sie die Gewährleistung an der Backe kleben.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
Eine Verbindung mit nachgerüstetem Nebler/Tagfahrlicht kann ich nicht nachvollziehen.

Wenn Richtungsblinker und Warnblinker gleichzeitig betroffen sind, könnte man den Kombischalter als Ursache ausschließen.
Beide Seiten, die gleichzeitig nicht funktionieren - wenn das durch die Schutzabschaltung der Zentralelektronik passiert, müssten Kurzschlüsse oder Überlastung im Blinkerstromkreis vorhanden sein.

Die Leuchtmittel wurden alle auf Konformität geprüft? Also keine LED oder Zweifaden Glühlampen verbaut.
Anhängerelektrik ist nicht verbaut?
Dann könnte man noch prüfen, ob die beiden Stecker am Zentralektronik Steuergerät über dem Kupplungspedal richtig verriegelt sind.
Die Kabel an den Scheinwerfer - Blinkleuchten hast du schon zurück verfolgt, ob dort was zusätzlich angeklemmt wurde?
Hi,

vielen Dank für deine Gedanken dazu. Auf den Zusammenhang mit den LED-/Nebler/Tagsfahrlichtern bin ich gekommen, weil ja teilweise ein anderes Relais dafür verbaut wird. Wenn die 4 losen Kabel jetzt da fehlen, könnte ich mir schon vorstellen, dass da ein Zusammenhang besteht -> das mit dem Relais werde ich noch prüfen

Die Leuchtmittel prüfe ich nochmal

Es war eine AHK von Jäger verbaut. Die habe ich komplett vom System getrennt um sie als Fehlerquelle auszuschließen.

Die Stecker am zentralen Steuergerät über der Kupplung stecken fest

Die Kabelwege werde ich nochmal bzgl. nachträglich angeklemmter Kabel nachvollziehen


Danach melde ich mich wieder :)

Vielen Dank
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Bzgl. Gewährleistung -> Das ist keine Option

Trotzdem Danke!
 
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