Neue Versicherungsauflagen!
Es soll vermieden werden, daß z.B. bei einem Brand im Lager, jemand neue Reifen von der Versicherung bekommt, obwohl die alten schon auf 4mm runter waren. - Gleiches gilt auch für den Felgenzustand.
Zeitwertbasis also.
- Jeder Reifen wurde innen / außen und mittig auf Profiltiefe gemessen
Das ganze dann auf einem A4-Blatt mit Reifenmarke festgehalten.
- Alufelgenblatt:
Marke und besondere Beschädigungen jeder einzelnen Felge.
Alles in zweifacher Ausführung.
1 Exemplar bleibt in der Firma und das zweite muß der Händler mit nach Hause nehmen, damit im Brandfall nicht das einzige Firmenexemplar vernichtet wird.
Diese Protokolle sind versicherungstechnisch nur 8 Monate gültig!
Nach 8 Monaten erlischt der Versicherungsschutz und der Händler darf diese Reifen / Kompletträder nicht mehr in seinen versicherten Räumlichkeiten lagern, andernfalls erlischt sein eigener Versicherungsschutz.
Daher auch der Zusatz, daß bei Nichtabholung innerhalb 8 Monaten der Händler berechtigt ist, die Reifen / Kompletträder zu entsorgen.
Auch das wieder wie oben in 2-facher Ausfertigung.
Für den ganzen Papierkram brauchte der eine Kollege fast so lange, wie sein Partner für den kpl. Reifenwechsel in dieser Zeit.
Diese Zeit fehlt natürlich in Spitzenzeiten und genau deswegen brauchen die beiden Inhaber seit heuer auch eine zusätzliche Aushilfskraft, die wiederum zusätzliches Geld kostet, was sich dann natürlich auch in den Preisen spiegelt.
Versicherung und Paragraphen ........
von der Wiege bis zur Bahre,
Formulare, Formulare