Reifendruckkontrollsystem für alle Dacia ab EZ 01/11/2014 RDKS TPMS

Oedter

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Logan MCV II TCe90 Prestige
N´abend,

habe gerade in Vorfreude auf unseren MCV mal wieder mit dem Konfigurator aus der Dacia Homepage rumgespielt, dabei fiel mir eine Reifendruckkontrolle ins Auge.
Hatte ich vorher noch nicht wahrgenommen, zu finden unter Punkt 3 Optionen&Zubehör , Unterpunkt Sicherheit.
Zu sehen ist dort nur ein Model mit einem Schild, leider keine weiteren Details, scheint aber bei Prestige Serie zu sein.
Was kann ich mir darunter vorstellen, ich gehe erstmal davo aus, das das bedeutet, das AH prüft vor Übergabe den Reifendruck.... ;) :rolleyes:
 
Lösung
Hi @dok,

ich habe letztens neue Reifen draufmachen lassen. Die RDKS-Sensoren sind an den Felgen, nicht an den Reifen. Sie dürfen nur nicht beschädigt werden, wenn der alte Reifen von der Felge genommen und der neue Reifen draufgesetzt wird. Du musst da nicht drauf achten, aber der Reifenmonteur. Du solltest ihm nur sagen, dass Sensoren dran sind, damit er gewarnt und entsprechend vorsichtig ist.

Da es bei Dacia noch nicht so lange RDKS-Sensoren gibt, stellt sich noch nicht die Frage, ob sie gewechselt werden müssen. Älter als 4½ Jahre können sie eigentlich nicht sein, deshalb sollten die alten Sensoren bleiben können. Folglich kein Programmieren oder Anlernen notwendig. Nur SetTP drücken laut Bedienungsanleitung, wenn Du dazu...
Laut aktueller Ausgabe Motorbild müssen alle KFZ die unter der Nummer 6 im FS das Datum nach 1.11.2012 haben zwingend das System nachrüsten,also der Sommerreifenwechsel kann dann teuer werden (ca.250€ für 4 Räder)!
Bitte hör auf deine Unwahrheiten zu verbreiten. Das ist totaler Quatsch.

Außerdem kann dein Auto gar nichts Anfangen mit deinen 250 € Sensoren alleine, du brauchst auch ein Steuergerät, das deren Signal versteht und eine entsprechende Anzeige im Kombiinstrument.

Bereits bei der Fahrzeugherstellung muss ein direktes oder indirektes RDKS integriert sein, eine nachträgliche Ausstattung gilt als nicht vorschriftsmäßig.
Quelle: Reifendruck Kontrollsystem – Alle relevanten Infos zu RDKS/TPMS @ ReifenDirekt.de
 
Physikalisch mag das System schon 1 oder 2 Jahre im verborgenen in den Fahrzeugen ruhen.

Aber Pflicht ist es erst ab 01. 11.14 und wurde für Fahrzeuge ab diesem Zulassungszeitpunkt aktiviert und zeitgleich mit der Sensorik in den Rädern ausgestattet.

Eine NachrüstungsPFLICHT gibt es nicht, denn die würde gegen die sog. "Besitzstandswahrung" verstoßen.
 
das steuergerät dürfte wohl die UCH sein.

denke mal, dass das autohaus die funktion gerne freischaltet und sich über den umsatz freut:badgrin:
 
Muss ja um ostern rum zum ersten Service. Mal sehen was die dann sagen.
Mein Reifenhaendler letzte Woche hat noch nichtmal gefragt.
 
Keine Nachrüst- Pflicht

Hat etwas länger gedauert.

Also, nach eingehender Recherche mit TÜV, Dekra und Dacia in Brühl braucht kein Lodgy, zugelassen vor 1.11.2014 nachgerüstet werden.

Ausschlaggebend ist nicht das Datum unter "6" (Datum, letzte Änderung Homogalition, bei mir 01.2013) der Zulassung, sondern auch die Bezeichnung unter "K", z.B. e2*2001/116*0314*63 danach ist das Homogalitionsdatum (Erstdatum) März 2004, demnach keine Nachrüstpflicht.

Wers nun immer noch nicht glaubt, kann ja unter beiden Bezeichnungen beim TÜV oder der DEKRA nachfragen.

Gruß der LodgyCruiser

Edit: Übrigens für Fahrzeuge nach Erstzulassung 1.11.2014 gilt die Vorschrift RDKS vorhanden und funktionstüchtig.
Ausgenommen sind Fahrzeuge beim Händler mit zwar geringer übergangsfrist.
Ein Rückbau bzw. Deaktivierung führt zum Verlust der Betriebsgenehmigung und Verlust unter Umständen Der Versicherungsleistung im Schadensfall.
 
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Hat etwas länger gedauert.

Also, nach eingehender Recherche mit TÜV, Dekra und Dacia in Brühl braucht kein Lodgy, zugelassen vor 1.11.2014 nachgerüstet werden.

Ausschlaggebend ist nicht das Datum unter "6" (Datum, letzte Änderung Homogalition, bei mir 01.2013) der Zulassung, sondern auch die Bezeichnung unter "K", z.B. e2*2001/116*0314*63 danach ist das Homogalitionsdatum (Erstdatum) März 2004, demnach keine Nachrüstpflicht.

Wers nun immer noch nicht glaubt, kann ja unter beiden Bezeichnungen beim TÜV oder der DEKRA nachfragen.

Gruß der LodgyCruiser

Edit: Übrigens für Fahrzeuge nach Erstzulassung 1.11.2014 gilt die Vorschrift RDKS vorhanden und funktionstüchtig.
Ausgenommen sind Fahrzeuge beim Händler mit zwar geringer übergangsfrist.
Ein Rückbau bzw. Deaktivierung führt zum Verlust der Betriebsgenehmigung und Verlust unter Umständen Der Versicherungsleistung im Schadensfall.

Hi,

super danke für die Info.
kannst du diesen Punkt bitte Ausgenommen sind Fahrzeuge beim Händler mit zwar geringer übergangsfrist. etwas ausführen bzw. hast du noch mehr Infos? denn ich habe einen Händler in ungarn der so ein fahrzeug zwar auf dem Hof hat, mir es aber nicht verkaufen will da es kein RDKS hat. Er sagt laut Dacia gibt es eine Liste mit den Fahrzeugidentnummern welche fahrzeuge RDKS haben und welche nicht. In Ungarn gibt es eine Übergangsfrist wegen der RDKS regelung, dort kann er das Fzg. also verkaufen.
Wen also in Deutschland kann ich nachfragen der mir bestätigt dass dieses Fahrzeug kein RDKS haben muss (wegen geringer Übergangsfrist der fahrzeuge beim Händler) ? TÜV oder Zulassungsstelle??? Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
In Ungarn gibt es eine Übergangsfrist wegen der RDKS regelung, dort kann er das Fzg. also verkaufen.

Der Händler dort ist fair und bewahrt Dich vor einem Fehlkauf! :wub:

Er weiß, daß es in Deutschland KEINE Übergangsfrist gibt und Du dieses Fahrzeug hier nicht zugelassen bekommst, bzw. diese nur gilt, für Fahrzeuge die bei einem deutschen Händler sehen.

Deswegen will er Dir das Fahrzeug nicht verkaufen.
 
@ born_hard

Die beste und ausgibigste Erläuterung kam von der Dekra, die haben sich wirklich viel Mühe gemacht 3 Telefonate und die Sache war ausführlich erklärt.

Zur genauern Nachfrage zu Einzelfahrzeuge rate ich, beim Händler diese Daten erfragen und wie gesagt den TÜF oder Dekra kontaktieren, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Gruß der LodgyCruiser
 
Der Händler dort ist fair und bewahrt Dich vor einem Fehlkauf! :wub:

Er weiß, daß es in Deutschland KEINE Übergangsfrist gibt und Du dieses Fahrzeug hier nicht zugelassen bekommst, bzw. diese nur gilt, für Fahrzeuge die bei einem deutschen Händler sehen.

Deswegen will er Dir das Fahrzeug nicht verkaufen.

Das ist mir klar. Der Händler will sich auch nicht blamieren, logisch. Aber wenn ich ihn überzeugen könnte dass es hier in D auch eine Art Übergangsfrist gibt (wie ich eben erfahren habe, siehe voriges Post) würde er mir gerne das Fahrzeug verkaufen. Andernfalls wird es aber ein Bestellfahrzeug.
 
und warum hat der händler keine tageszulassung vor dem 01.11. gemacht?
 
Warum sollte er fuer D einen gebrauchtwagen produzieren, wenn er an M'n einen neuwagen verkaufen kann?
 
Macht er doch. Aber eben nicht mit einem tageszugelassenen, den ein deutscher vielleicht nimmt.
Ausserdem weiss ich nicht, ob ungarn dem nicht einen riegel vorgeschoben hat. Bei der regierung orban muss man mit allem rechnen.
 
? Lagerfahrzeug vom Händler - RDKS Pflicht ! ?

Hallo zusammen,

ich habe bei einem Händler einen Dokker gefunden der mir gefällt - auf Nachfrage wurde mir geantwortet das dieser kein RDKS hat und er unter einer Übergangsfrist bis März fallen würde ! ?
Ist dies nun so oder ist dies ein faules Ei und ich bekomme beim zulassen ohne RDKS Probleme ?

Ich finde nichts genaues dazu ...:angry::mellow:

Danke.
Gruß
Klaus
 
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