Wenn es sich um Garantierelevante Teile gehen würde gäbe ich Dir Recht.
Wir reden hier aber von Verschleissteilen. Auf die gibt es ohnehin nur bedingt Gewöhrleistung.
Jetzt kommen wiedder Garantie und GEwährleitsung durcheinander. Garantie gewähren sich Gewerbetreibende in der REgel nie. Eine Gewährleistung schon. Ich rede von der Gewährleistung, die der Teilehändler dem Autohändler gewährt. Und natürlich gibt es die, die unterscheidet sich nur deutlich von der, die der Autohändler dem Privatkunden gewährt werden muss. Und natürlich unterliegt der Bremszylinder der Gewährleistung, wenn der nach 1000km blockiert liegt kein Vrschleiss vor.
Ein Zulieferer gewährt eh keine Gewährleistung. Das macht immer nur der Verkäufer. Das wäre dann die einbauende Werkstatt.
siehe oben - Teilehändler steht gegenüber seinem Abnehmer, dem Autohändler, auch in der Gewährleistung.
Davon ist aber die Herstellergarantie unberührt.
völlig richtig. Nur bedeutet das eben auch: wenn an einem Nicht-OEM-Teil ein Fehler auftritt, dann interessiert das den FAHRZEUGHERSTELLER einen feuchten Furz. Die Gewährleistung gegenüber dem Lieferanten des fehlerhaften Teil ist aber evtl. schon abgelaufen. Pech für den Autohändler, der kann das Teil nämlich nicht beim Hersteller reklamieren, der hat ja nix damit zu tun.
Selbst Fahrzeughersteller verwenden nicht unbedingt immer nur Teile eines Lieferanten.
Auch das ist richtig, allerdings völlig uninteressant. Natürlich fertigen vielleicht ATE, Bosch und Lukas die Bremsenteile für Renault. Die lassen allerdings ihr Logo draufpappen und nehmen x-Prozent Zuschlag vom Endverbraucher. Die baugleichen Teile kannst du dann im Zubehörhandel vom gleichen Hersteller zum günstigeren Preis schiessen. Aber noch einmal: ich habe noch von keiner Vertragswerkstatt gehört, die solche Teile verbaut.
Ich bin also skeptisch was die nichtvorhandene Möglichkeit “bessere Teile “zu verwenden angeht.
Eine freie Werkstatt baut ohnehin die Teile ein, die Ich drin haben will.
von der Sache geht das sicher. Habe ich aber noch nie gehört oder erlebt.
Ich weiß nicht, wie restriktiv Werkstätten das heutzutage handhaben (dürfen). Als ich noch Schrauber war, da wurde im VW-Zentrallager, im Ford-Zentrallager von den jeweiligen Vertragswerkstätten bestellt. Für andere weiß ich das nicht, da habe ich nie gearbeitet.
Ich habe bei meinem Logan auch schon gehabt, dass die die Lichtmaschine beim Teilehändler bezogen haben, haben wir auch besprochen, weil Renault einen Wahnsinnspreis dafür nimmt. Das war allerdings weit aus der Garantiezeit heraus. Außerdem ist das kein Dacia-Vetragspartner, sondern ein "normaler" Renaulthändler. Die reparieren sogar Schiffsmotoren.
Ich glaube einfach nicht, dass ein Vertragshändler im Rahmen einer planmäßigen Wartung oder bei einer Reparatur innerhalb der Garantierzeit auf freie Teile zurückgreift.
In anderen Konstellationen mag das heutzutage eher gehen, da mögen sich die Zeiten geändert haben. Hängt vielleicht auch vom Hersteller ab? Könnte mir vorstellen, dass Mercedes oder BMW ihren Vertragswerkstätten wesentlich unmissverständlichere Vorgaben machen, als z.B. Renault, Opel oder Fiat.
Den vorliegenden Fall sehe ich übrigens auch als Garantiefall an, bei 16.000 schafft es kein Mensch, die Beläge + Scheiben runter zu nudeln...Soviel kann man gar nicht bremsen.