Spring - Bafa-Antrag abgelehnt

... der erst rechtsverbindlich wird nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Lässt man die verstreichen, ist der Bescheid rechtsverbindlich.
Daher mach es Sinn, den Antrag innerhalb der Frist zurückzuziehen, um sofort einen neuen Antrag stellen zu können.
Deshalb nochmals der Hinweis auf die Rechtsbehelfsbelehrung.
 
er nach den Vorgaben der Förderrichtlinien einen Antrag gestellt gestellt hat, weil er nach den Vorgaben der Förderrichtlinen nicht Antragsberechtigt ist.
Das beantwortet die Frage nicht, aber sei es drum.

Ich denke, die Ausgangsfrage ist hinreichend beantwortet und der TO weiß nun, was er zu tun hat. Lied aus.
 
Leute, ihr könnt aber auch aus einer Mücke einen Elefanten machen.
Ein paar Posts weiter vorne stand doch, was in so einem Fall zu tun ist.
 
Das beantwortet die Frage nicht, aber sei es drum.

Ich denke, die Ausgangsfrage ist hinreichend beantwortet und der TO weiß nun, was er zu tun hat. Lied aus.
richtig.
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Leute, ihr könnt aber auch aus einer Mücke einen Elefanten machen.
Ein paar Posts weiter vorne stand doch, was in so einem Fall zu tun ist.
hoffen wir das es klappt.

Trotzdem jede Menge Ärger, Lauferei und Ungewissheit.
 
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richtig.
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hoffen wir das es klappt.

Trotzdem jede Menge Ärger, Lauferei und Ungewissheit.
Ein neuer Antrag ist von der Bafa nicht vorgesehen. Kann also schon daran scheitern wenn die Fahrzeugdaten abgeglichen werden.

Hier wäre m. E. nur der Weg über § 68 VwGo also Widerspruch und darlegen das versehentlich die Ehefrau genannt wurde.

Wir reden hier übrigens von einem Verwaltungsakt und da sollte man schon wissen was man macht.
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... der erst rechtsverbindlich wird nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Lässt man die verstreichen, ist der Bescheid rechtsverbindlich.
Daher mach es Sinn, den Antrag innerhalb der Frist zurückzuziehen, um sofort einen neuen Antrag stellen zu können.
Das ost gar nicht vorgesehen und könnte schon an der Fahrgestellnummer scheitern.
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… und das Zurückziehen ist ein Problem, weil?
Weil das so nicht vorgesehen ist. So sind die Daten gespeichert und das geht schief.
 
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Wir reden hier übrigens von einem Verwaltungsakt und da sollte man schon wissen was man macht.
Ich arbeite sei 25 Jahren in der Verwaltung und weiß, wovon ich rede.
Ein neuer Antrag ist von der Bafa nicht vorgesehen.
Warum sollte das so sein und wo steht das? Den Fehler mit dem Halterbhabe schon andere gemacht und der Antrag konnte neu gestellt werden. Siehe goingelecric.de. Da gibt es mehrere Threads zu diesem Thema.
Der Abgleich ist nur bei genehmigten Anträgen relevant, damit nicht doppelt kassiert wird. Ausserdem war die Rücknahme des Antrags schon deswegen angesprochen.
Anrufen ja, aber der Antrag ist ja nicht zu reparieren, sondern muss neu gestellt werden.

Anrufen, den Ablauf (stornieren, Neuantrag) bestätigen lassen und alles noch mal neu mit dem richtigen Antragsteller.
War es das jetzt?
 
Die ca. 100,- Euro wären auch für mich OK gewesen.
Also ich finde 100 Euro für den Online-Antrag eine unglaublich dreiste Abzocke. Ich saß ohne großes Vorwissen maximal eine Viertelstunde an dem Antrag und zwar mit Scannen und Hochladen der Belege.
Und wenn die das dann auch noch falsch zum Nachteil des Kunden machen - eigentlich unfassbar! Da fehlen mir die Worte …
 
Ich bin der Meinung/Überzeugung das der Themenersteller zu gut deutsch "in den Arsch gekniffen" wurde.
Wer möchte das schon. Es gab ausreichend Infos das zu "reparieren".

Für mich denke ich das der Themenersteller das alles gelesen hat, das einordnen kann und die Möglichkeit hat den finanziellen Schaden zu reparieren. Wege um das zu erreichen wurden aufgezeigt.

Jedenfalls halte ich die Füße still und hoffe das der Themenersteller keinen finanziellen Schaden erleidet. Sonstiges Geblänkel hätte/könnte/sollte führt zu keinem Ergebnis.
 
Heute morgen war ich mit dem Schreiben im AH. Sie haben versprochen, sich uneingeschränkt darum zu kümmern. Ohne wenn und aber.

Für mich denke ich das der Themenersteller das alles gelesen hat, das einordnen kann und die Möglichkeit hat den finanziellen Schaden zu reparieren.

Ist doch schon alles in die Wege geleitet. Aber klar, ab Seite 3 hat längst die Metamorphose vom Thread zum Chat stattgefunden. Interessant ist eigentlich nur noch der Beitrag von @dimichri irgendwann in der Zukunft, nachdem sein Fall vom Autohaus gelöst wurde.
 
Ich würde halt den Halter/ auf dessen Namen den Antrag neu stellen lassen.
So halte ich es für korrekt. Ich würde es aber dennoch genau so machen, wie es die BAFA bei einem klärenden Gespräch am Telefon empfiehlt. Denn wenn es dazu eine Frage in den FAQs gibt, kommt das öfters vor und die BAFA hat längst festgelegt, wie sie damit umgeht.

Und @dimichri hat das große Glück, dass sich sein Autohaus ohne Streit bereit erklärt, den Fall zu lösen. Denn stundenlang versuchen, jemanden am Telefon zu erreichen, macht keinen Spaß. Das macht nun das Autohaus ... hat ja auch den Bock geschossen.

Und trotzdem bin ich gespannt, wie es ausgeht und vor allem, wie lange das dauert.
 
Ich arbeite sei 25 Jahren in der Verwaltung und weiß, wovon ich rede.

Warum sollte das so sein und wo steht das? Den Fehler mit dem Halterbhabe schon andere gemacht und der Antrag konnte neu gestellt werden. Siehe goingelecric.de. Da gibt es mehrere Threads zu diesem Thema.
Der Abgleich ist nur bei genehmigten Anträgen relevant, damit nicht doppelt kassiert wird. Ausserdem war die Rücknahme des Antrags schon deswegen angesprochen.

War es das jetzt?
Ich finde die pauschale Aussage dass man seit 25 Jahren in der Verwaltung arbeitet keine gute Begründung ist.

Hierzu muss man wirklich wissen, das ein Verwaltungsakt vorliegt und der Bescheid zwingend eine Rechtsbehelfsbelehrung haben muss. Und die ist erstmal wichtig.

Und auch das Wesen eines so einen Antrags sollte man dabei kennen. Übrigens passieren die meisten dieser Fehler, weil man vorher NICHT liest, was da so alles drin steht im Antrag.

Die Frage ist nun im allgemeinen, ob ein neuer Antrag gestellt werden kann (habe da eine Frist von einem Jahr im Kopf) oder ob das Widerspruchverfahren der bessere Weg wäre.

Aber heilbar ist es, man sollte nun aber genau wissen, was man da macht...
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So halte ich es für korrekt. Ich würde es aber dennoch genau so machen, wie es die BAFA bei einem klärenden Gespräch am Telefon empfiehlt. Denn wenn es dazu eine Frage in den FAQs gibt, kommt das öfters vor und die BAFA hat längst festgelegt, wie sie damit umgeht.
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Wobei FAQ keine Bindungswirkung entfalten. Sie geben nur Hinweise.
 
Wobei FAQ keine Bindungswirkung entfalten. Sie geben nur Hinweise.
Natürlich.

Aber bei 1.084.212 Anträgen (leider steht dort nicht, wie viele bewilligt, abgelehnt oder nachgebessert) wird der Fauxpas mit dem Ehepartner mehrmals vorgekommen sein. Und dann hat man sich behördenintern sicher auf einheitliches Verhalten geeinigt.

Übrigens wurden Stand 01.02.2022 für 4.316 Dacia Spring Anträge gestellt, nur so am Rande bemerkt.
 
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