Thematik Winterreifen - Bestimmungen, rechtliches & Co.

Das Kaufdatum ist laso unwichtig.

hier zu noch mal der Text, zitiert aus der Seite des BMVI. Dort steht eindeutig der Begriff gekauft! Entweder der Fehler liegt im Ministerium und ich bin darauf reingefallen oder du irrst.

Winterreifen2.jpg


ist doch aber logisch, der Reifen, den ich am 31.12. kaufe, kann doch nur vor dem Datum produziert worden sein.

Ansonsten habe ich deutlich geschrieben, dass es sich um meine Meinung handelt. Muss man ja nicht teilen.
 
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ist doch aber logisch, der Reifen, den ich am 31.12. kaufe, kann doch nur vor dem Datum produziert worden sein.

BTW:
Ich will nur anmerken, dass Reifen die neu gekauft worden sind, nicht älter als 3 Jahre sein dürfen, dazu gab es ein Gerichtsurteil in Deutschland. Von Michelin (Deutschland) weiß ich, dass Reifen die älter als 3 Jahre sind, in der Tat nicht mehr in den Handel gelangen.

Ich will hier nochmal explizit darauf hinweisen, dass Reifen die nicht benutzt werden, trotzdem ihre "Haltbarkeit" verlieren, daher sollte jeder selber Interesse daran haben, recht neue Reifen zu kaufen.
 
lol...
die ganze Diskussion um Winter/Sommerreifen, ich fahre meine Winterreifen von 2004 jetzt schon den 2. Sommer durch, einfach nicht zu verschleißen...
Klar haben die wenig Haftung, aber als ich früher immer Sommerreifen durch fuhr, war das auch so. :whistle:
Jetzt verhalte ich mich wenigstens Gesetzeskonform. :dance:
 
Hallo, von dem Geheimtipp, Winterreifen sind als Ganzjahresreifen spitze habe ich auch schon gehört aber ich weiss auch nicht?
Ich freu mich jetzt auf unsere Michelin CrossClimate:dance:
Gruessle Wolli:D
 
Wenn sich das M+S auf Amin-Land bezieht heisst das "Mudd and Sand" - also Dreck/Morast und Sand, sprich fürs Gelände geeignet.

Ja - und wer sich nicht sicher ist ob seine Reifen von dort sind, der braucht nur nachzusehen, ob der Reifen die Kennzeichnung "P" trägt.

Bei vorhandener "P" Kennzeichnung in Verbindung mit M+S besitzt man somit keine Winterreifen.
P-Markierung / P-markierte Reifen - Reifengroßhandel (https://www.tyresystem.de/Reifen/Information/P-Markierung)
 
Das stimmt nicht ganz, Reifen ab Produktion 0118 müssen damit ausgestattet sein, der Handel wird aber noch reichlich Reifen auf Lager haben, die bis xx17 produziert sind, diese sind im Sinne des Gesetzes also OK! Das Kaufdatum ist laso unwichtig.



Bei diesen Reifen darf man davon ausgehen, dass sie auf winterlichen Strassen untauglich sind, weil sie ansonsten eine erweiterte Prüfung erhalten hätte.

Letztlich reden wir hier aber nur von wenigen Reifen aus dem SUV-Bereich, die im Übrigen die Hersteller auch nicht als wintertauglich anbieten!

Dazu ist natürlich bei den Aussagen: " ... ich fahre bei Schnee eh nicht" mal klar zu stellen, dann brauch man auch keine Winterreifen, denn wer im Winter nur auf vollständig beräumten und freien Strecken fährt, benötigt in Deutschland keine Winterreifen!

mein Gott wird hier ein shit geschrieben! Dabei ist es sooo einfach! Alle M+S Reifen bis zum Produktionsdatum Dezember 2017 dürfen als Winterreifen, selbst wenn ich sie erst 2020 kaufe, bis 2024 ohne Schneeflocke genutzt werden. Und wer schreibt die taugen nichts für den Winter hat einfach Null Ahnung vom Reifen. Seit nunmehr über 40 Jahren fahre ich M+S Sommer wie Winter und bin überall hin gekommen wo ich wollte! Allerdings waren es bis auf ca 4 Jahre, immer Vorderrad angetriebene Fahrzeuge!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Dass Dacia die Dinger erst 2014 eingesetzt hat bedeutet ja nicht, dass es solche Systeme nicht schon vorher gab.
Bei Runflat Reifen (Z.B.) ist das schon lange Pflicht.
In den USA seit 2003 für Neuwagen Pflicht.

Dacia hat sie Zwangsweise eingesetzt, da alle Neufahrzeuge ab dem Datum gesetzlich damit ausgestattet sein mussten! :badgrin:
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu dem Thema möchte ich mal zwischendurch einen Gedanken einwerfen, der mir kürzlich gekommen ist.

Das Gesetz besagt ja, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen mit entsprechender Bereifung unterwegs sein muss. Heißt WINTERREIFEN.

Weiterhin ist festgelegt dass rein rechtlich Reifen nur mit dem Aufdruck M&S als Winterreifen anzusehen sind.

Wie ist das jetzt aber bei einem Reifen, wie dem Cross Contact LX, der zwar das M&S trägt aber eindeutig nicht als wintertauglich eingestuft wird.

Welches Gesetz hat nun Vorrang? Das mit der "angepassten Bereifung" oder das mit dem rechtlich "genügendem" M&S?
 
Welches Gesetz hat nun Vorrang?
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle gilt die Übergangsregel. Kommt es zu einem Schaden, muss gegebenenfalls der Richter den Einzelfall beurteilen. Als Anwalt eines Geschädigten würde ich aber wenn immer möglich nicht auf die Bereifung zielen sondern auf unangepasste Fahrweise.
 
Nein, das Gesetz schreibt ja nunmehr für Winterreifen ab Produktion 2018 das Schneeflöckchen vor.

Ja, das jabe ich ja jetzt außen vor gelassen, weil es bei dem Gedankengang eben nicht um Reifen mit Schneeflockensymbol ging.

Der ist bis Produktion xx17 als Winterreifen im Sinne des Gesetzes aus
Und da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Zwar trägt der besagte Cross Contact LX (vor 52/17) Das M&S, das Profil entspricht aber eben nicht den gesetzlichen anforderungen. Ist auch vom Hersteller eindeutig als Sommerreifen ausgewiesen.

Müsste es in der Regelung nicht eher heißen: Reifen, die NUR das M&S tragen, UND deren Profil winterlichen Anforderungen entspricht......?
 
Nein, denn der Gesetzgeber hatte Reifen als Winterreifen eingestuft, welche mit M+S gekennzeichnet wurden. Daher sind diese Reifen im Sinne des Gesetzes zugelassen, sofern sie bis xx17 produziert wurden.
Und weil das eben nicht gesetzlich geschützt war, hat man reagiert und die Anforderungen geändert.

Das steht aber nun hier auch mehrfach im Strang.
Willst Du mich nicht verstehen?
Dass das hier so steht WEISS ICH.
Was mir nicht klar ist, wass passiert, wenn sich zwei Gesetze widersprechen.
Das könnte vor Gericht ziemlich heikel werden.
 
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