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Ich sehe das etwas anders.Das ist keine Beschädigung die einen Neuwagen rechtfertigt.
Da kommen doch neue Originalteile dran und fertig.wenn das richtig gemacht ist sieht man da Garnichts.
Wenn da nur Original Ersatzteile in der gleichen Farbe nur ersetzt werden und an den anderen Karosserieteilen ist nichts, was soll denn dann noch Nachlackiert werden?Eine Nachlackierung zum Beispiel.
glaub ich nicht !Ja, schon ganz viele.
Das Thema hatten wir doch erst vor wenigen Wochen. Dusti hat AuaDa kommen doch neue Originalteile dran und fertig.
Was soll denn da noch später festzustellen sein, wenn sonst keine Beschädigungen an den darunter liegenden Teilen entstanden sind. (Schrammen/Beulen/Macken/Verformungen o.Ä.)
Tobi du mußt bei einem Wiederverkauf den Schaden sogar angeben. Egal ob Teile gegen Neu getauscht wird, oder es sich um eine Delle und einen Kratzer und einer Nachlackierung handelt. Verkauf, Schadensangabe Pflicht.Man wird es sehen und es ist ein Unfallwagen. Oder darf ich das beim Verkauf dann einfach weg lassen?
Wertverlust. Und dieser dürfte locker mal 4 Stellig sein.
Wieviel Posts hattest du hier beigetragen? Sorry war ja nur der eine.Wenn du dir die Mühe gemacht hättest, den Thread zu lesen, wüsstest du dass er das Guthaben längst hat und die Wertminderung 500,-€ beträgt.
Jepp, ist klar. Hatte das zu allgemein verfasst.Handelt es sich um einen Bagatellschaden, müsste nichts angegeben werden. Wird zum Beispiel lediglich eine Stoßfängerabdeckung ersetzt, braucht man das nicht anzugeben.
Von Außen vielleicht,- an anderen Stellen sind Reparaturarbeiten durchaus zu erkennen !