Unzureichende Lichtausbeute Nebelscheinwerfer

Das Forum ist international, da hat es auch Mitglieder aus Oesterreich und der Schweiz und vermutlich auch noch aus andern Ländern.
Das ist schön, aber die Frage bezieht sich auf Duster 2 und Deutschland. Da bringt ein Dokker und Schweiz nichts.
Dann sollten hier einige wirklich mal die StVZO lesen bevor sie hier falsche Sachen Posten. 50kmh für Nebelscheinwerfer, selten so gelacht. Das ist die Nevelschlussleuchte.
Nebelscheinwerfer sind bei Sichtbehinderung bei Regen, Schnee und oder Nabel erlaubt und nicht an Geschwindigkeiten gebunden.
Leider wurde der TE hier als blöd hingestellt obwohl er alles richtig macht.
 
Okay, die rechtliche Seite ist jetzt hinreichend beleuchtet. Vielleicht hat hier jemand noch Tipps, wie man den Nebelscheinwerfern eine rechtlich zulässige Verbesserung der Lichtausbeute beibringt?
 
Da ich vermute mal das in Deutschland fast alle Autos mit den gleichen oder ähnlich leuchtstarken Glühlampen ausgerüstet werden (auch für die Nebelscheinwerfer).
Der größte Teil ist mit den verbauten Lampen auch zufrieden ist und man kann und darf natürlich auch im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften etwas verändern.
Aber wenn ich mit meinen, immerhin 5 Augenoperationen, keine Probleme mit der Sicht, auch bei schlechtem Wetter habe, dann könnte es eigentlich nur an der Sehfähigkeit der Personen liegen die Schwierigkeiten bei verschiedenen Wetterverhältnissen haben. (Das ist jetzt keine Kritik an irgendwelche Personen))
Denn alle Augen und die Sehfähigkeit sind eben bei jedem anders und wohl auch empfindlicher.
Im übrigen liegt es natürlich auch an der Gegend wo man wohnt.
Nebel z.B. kommt hier im Ruhrgebiet so gut wie nie vor.
Von daher kann man eigentlich gar keine Tipps geben was man da machen könnte.
 
Okay, die rechtliche Seite ist jetzt hinreichend beleuchtet. Vielleicht hat hier jemand noch Tipps, wie man den Nebelscheinwerfern eine rechtlich zulässige Verbesserung der Lichtausbeute beibringt?
Z. B. durch den Einbau der LED Nebler von LZParts (gibt es schon Bilder von mir eine Seite weiter vorne). Hätte sie eigentlich eingebaut, damit sie zu dem LED Abblendlicht passen, aber eine bessere Ausleuchtung haben sie natürlich auch, würde so grob 20% mehr Lichtausbeute als mit den Originalen sagen.
 
gibt es schon Bilder von mir eine Seite weiter vorne).
Habe jetzt nur das Bild mit dem Wagen von vorne gesehen.

Hast du vielleicht Bilder, oder kannst du bei Gelegenheit mal eines machen, im Dunkeln vom Fahrersitz aus gesehen? Einmal mit, einmal ohne die Nebelscheinwerfer? Dann könnte man die seitliche Ausleuchtung besser erkennen.
 
Habe jetzt nur das Bild mit dem Wagen von vorne gesehen.

Hast du vielleicht Bilder, oder kannst du bei Gelegenheit mal eines machen, im Dunkeln vom Fahrersitz aus gesehen? Einmal mit, einmal ohne die Nebelscheinwerfer? Dann könnte man die seitliche Ausleuchtung besser erkennen.
Bin im Moment im Urlaub, mache am Wochenende mal Bilder.
 
In diesen beiden Ländern ist die Regelung mindestens so wie in Deutschland, in Österreich sogar erheblich großzügiger.

Danke für den Hinweis. Ich habe mich erkundigt, im 2016 gab es in der Schweiz eine gesetzliche Anpassung. Seither gilt:

Im Artikel 32 der Verkehrsregelverordnung (VRV) steht: «Nebellichter und Nebelschlusslichter dürfen nur verwendet werden, wenn die Sicht wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens erheblich eingeschränkt ist.» Ist dies nicht der Fall, müssen die Nebelleuchten aus bleiben. Denn sonst besteht die Gefahr, dass sie mit den Bremslichtern verwechselt werden. Zudem irritieren die grellen Leuchten bei normalen Bedingungen den nachfolgenden Fahrer.
Wer vergisst, nach der Nebelwand die Leuchten wieder auszuschalten, muss mit einer Busse von 40 Franken rechnen - wegen missbräuchlicher Verwendung von Nebellichtern.


Ich habe den Beitrag #30 ebenfalls angepasst.
 
OT:
@dokkeri
Danke für die Suche, wie die Regelung in der Schweiz ist:yes: In diesem Fall ist dann die VRV sogar großzügiger als die StVO. Wobei ich in diesem spezielln Fall die Regelung der StVO besser finde, denn die Nebelschlussleuchten können gehörig blenden und da dann offiziell den Einsatz ausschließlich bei Nebel und Sichtweiten unter 50m zu erlauben, in Kombination mit einer Höchstgeschwindigleit von max. 50 km/h macht wirklich Sinn.

Btt:
Mich würde auch ein Vergleichsbild interessieren, wie groß der Unterschied zwischen einem Halogen-Neblscheinwerfer und einem mit LED im direkten Vergleich ist.
 
Danke für den Hinweis. Ich habe mich erkundigt, im 2016 gab es in der Schweiz eine gesetzliche Anpassung. Seither gilt:

Im Artikel 32 der Verkehrsregelverordnung (VRV) steht: «Nebellichter und Nebelschlusslichter dürfen nur verwendet werden, wenn die Sicht wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens erheblich eingeschränkt ist.» Ist dies nicht der Fall, müssen die Nebelleuchten aus bleiben. Denn sonst besteht die Gefahr, dass sie mit den Bremslichtern verwechselt werden. Zudem irritieren die grellen Leuchten bei normalen Bedingungen den nachfolgenden Fahrer.
Wer vergisst, nach der Nebelwand die Leuchten wieder auszuschalten, muss mit einer Busse von 40 Franken rechnen - wegen missbräuchlicher Verwendung von Nebellichtern.


Ich habe den Beitrag #30 ebenfalls angepasst.
Eingangs ist von "Nebellichter" und "Nebelschlusslichter" die Rede und wann sie benutzt werden dürfen. Das ist schon recht schwammig formuliert. Die weitere Erklärung, warum das so ist bezieht sich aber ausschliesslich auf die NebelSCHLUSSlichter.
Bezogen darauf kann ICH jetzt nicht erkennen, worauf sich die Buße von 40 Franken nun bezieht.
 
Eingangs ist von "Nebellichter" und "Nebelschlusslichter" die Rede und wann sie benutzt werden dürfen. Das ist schon recht schwammig formuliert.
Hier die VRV der Schweiz als PDF. Der Teil von @dokkeri in Anführungszeichen ist genau das, was auf Seite 22 unter Art. 30, Abs. 4 steht. Das ist aber eindeutig formuliert. Zumindest genauso eindeutig wie in der StVO. Die Regelung bzgl. des Einsatzes der Nebelscheinwerfer (=Nebellichter) ist die gleiche wie bei in der deutschen StVO. Nur die Verwendung der Nebelschlussleuchten ist anders und deutlich großzügiger. Bzgl. des Bußgeldes hast Du recht. Aus der VRV raus kann man wirklich nicht erkennen wofür man nun das Bußgeld zahlen soll, außer und das ist bei uns eigentlich genauso, wenn die Sichtverhältnisse wieder normal und nicht erheblich eingeschränkt sind, dann kann ein Bußgeld fällig werden. Über die Höhe des schweizer Bußgeldes kann ich nichts sagen, da kenne ich mich nicht aus.
 
Eingangs ist von "Nebellichter" und "Nebelschlusslichter" die Rede und wann sie benutzt werden dürfen. Das ist schon recht schwammig formuliert. Die weitere Erklärung, warum das so ist bezieht sich aber ausschliesslich auf die NebelSCHLUSSlichter.
Bezogen darauf kann ICH jetzt nicht erkennen, worauf sich die Buße von 40 Franken nun bezieht.

Lies mal das letzte Wort, da wird dann wieder von Nebellichtern (Mehrzahl) gesprochen. D.h. wenn die Nebellichter (egal welche) missbräuchlich verwendet werden, ist die Busse fällig, so ist zumindest meine Interpretation.

Wesentlich mehr Spielraum lässt aus meiner Sicht die Bemerkung "erheblich eingeschränkt" zu, aber die Anwälte und Rechtschutzversicherungen müssen ja auch was zu tun haben, denn die leben von solchen schwammigen Formulierungen.
 
Lies mal das letzte Wort, da wird dann wieder von Nebellichtern (Mehrzahl) gesprochen. D.h. wenn die Nebellichter (egal welche) missbräuchlich verwendet werden, ist die Busse fällig, so ist zumindest meine Interpretation.
Was aber widerum anders wäre als in D.
 
Okay, die rechtliche Seite ist jetzt hinreichend beleuchtet. Vielleicht hat hier jemand noch Tipps, wie man den Nebelscheinwerfern eine rechtlich zulässige Verbesserung der Lichtausbeute beibringt?

Sorry Logi, für mich stellt sich da eher die Frage ob eine Verbesserung der Lichtausbeute überhaupt sinnvoll wäre? Für den wirklich angedachten Gebrauch sind IMHO die Nebelscheinwerfer ausreichend dimensioniert. Mehr Licht verbessert das Sehen unter widrigen Bedingungen eben nicht.

Mit der Nutzung als Abbiegelicht hast Du schon einen interessanten Punkt gebracht. Ich kenne da allerdings nur Systeme, die das bei niedriger Geschwindigkeit also eher bei Stadtverkehr nutzen. Da scheint es mir nützlich zu sein und eine Gefahr der Fremd- oder Eigen-Blendung sehe ich da weniger.

Sei es wie es ist. Aber alle meine Fahrschullehrer haben doch immer (und das zurecht) ein recht kräftiges Vokabular gebraucht, wenn es um die generelle missbräuchliche Nutzung von Nebelscheinwerfern ging.
 
Sorry Logi, für mich stellt sich da eher die Frage ob eine Verbesserung der Lichtausbeute überhaupt sinnvoll wäre? Für den wirklich angedachten Gebrauch sind IMHO die Nebelscheinwerfer ausreichend dimensioniert. Mehr Licht verbessert das Sehen unter widrigen Bedingungen eben nicht.

Mit der Nutzung als Abbiegelicht hast Du schon einen interessanten Punkt gebracht. Ich kenne da allerdings nur Systeme, die das bei niedriger Geschwindigkeit also eher bei Stadtverkehr nutzen. Da scheint es mir nützlich zu sein und eine Gefahr der Fremd- oder Eigen-Blendung sehe ich da weniger.

Sei es wie es ist. Aber alle meine Fahrschullehrer haben doch immer (und das zurecht) ein recht kräftiges Vokabular gebraucht, wenn es um die generelle missbräuchliche Nutzung von Nebelscheinwerfern ging.
Mehr Licht bedeutet ja nicht hellere Licht sondern eine bessere Lichtverteilung. Durch die LED bekommst Du eine bessere Abgrenzung und damit Licht wo es sein soll und keins wo es nicht hingehört.
Kurvenlicht ist es beim Duster nicht wenn man es aktiviert. Ist ein Abbiegelicht welches sich bei niedrigen Tempo zuschaltet. Konnte es auf Passstraßen in Südtirol testen und finde es ganz gut. Werde es aktiviert lassen. Die LED Nebler sind dafür auch zugelassen. Bin nun rundum zufrieden.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

BTW
War mit dem LED Abblendlicht bei einem befreundeten TÜVi weil er es mal sehen wollte. Sein Fazit nach den Messungen war das Gleiche wie meins. Bessere Lichtausbeute, bessere Trennung vom hell dunkel Bereich, dadurch weniger Blendung vom Gegenverkehr als bei herkömmlichen Leuchtmitteln.
Er kann auch nicht verstehen warum die nicht zugelassen sind... Liegt wohl daran, dass dann die Hersteller keine tausende Euro mehr verdienen können :)
 
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