Wird man denn über diesen Sachverhalt auch beim Erstellen der Anzeige aufgeklärt? Ich meine wenn mir z.B. der aufnehmende Beamte sagt "Sie können Strafantrag stellen, aber das wird wahrscheinlich eh nix bringen" denke ich vielleicht anders als bei "Ich würde ihnen raten zusätzlich einen Strafantrag zu stellen, im Falle einer Feststellung des Täters würde dies ggf. zu einer Verurteilung führen!"!?
Bei der Geschich von damals (Seitenscheibe Nissan) kann ich mich nur daran errinnern, dass diese Junkies bei uns am Studentenwohnheim ständig rumlungerten. Als ich eines Tages zwei von diesen Sozialschmarotzern im Treppenaufgang dabei erwischte, wie sie grad das "Süppchen" für ihren nächsten Schuss köchelten hab ich von einer nahen Telefonzelle aus die Polizei angerufen. Man versicherte mir, man würde eine Streife schicken, und bat mich, mich bemerkbar zu machen, wenn ich die Beamten sehe. Ich stellte mich also in unseren Treppenaufgang (die Jungs waren ja am Nachbarhaus) und wartete... Eine halbe Stunde...eine Stunde... Nach etwa 1 1/2 Stunden liefen die zwei Vögel an mir vorbei und von einer Streife war weit und breit immer noch nix zu sehen. Daher bin ich später mal auf der Wache vorbeigefahren. Auf mne Nachfrage erhielt ich die Auskunft. "Die Kollegen waren da, es war eine Zivilstreife!" Auf meine Frage, wei ich denn die Zivilstreife hätte erkennen sollen wusste die gute Frau dann aber auch keine Antwort...
Grundsätzlich kann ich nur für mich sprechen, wie ich das handhabe (und meine Kollegen natürlich auch
)
Jeder Anzeigeerstatter wird von mir diesbezüglich von mir eingehendst aufgeklärt. Ich sage den Leuten wie die Chancen stehen bei einem unbekannten Täter. Genaus ist es bei bekanntem Täter, stellst du bei einem Strafantragsdelikt keinen Strafantrag, wird eingestellt, i.d.R. dh. wenn der Täter entsprechend vorbelastet UND ein öffentliches Interesse besteht, dann wird wohl nicht eingestellt
Bei UT rate ich schon zur Strafantragsstellung bei bestimmten Delikten wie Sachbeschädigung oder Unfallflucht. Hier besteht doch einen minikleine Möglichkeit das ein Täter gefunden werden könnte. Ich sage das und in 99 Prozent der Fälle (bei Sachbeschädigung gegen Unbekannt z.B.) wird auch selten ein Täter dingfest gemacht. Wenn hier dann der Strafantrag des Geschädigten vorliegt; um so besser
Natürlich sage ich den Leuten offen und ehrlich das es warscheinlich ausgeht wie das Hornberger Schießen und das u.U. auch ne Strafantragstellung nichts bringt, weil ja kein Täter gefasst wird
Zusätzlich Strafantrag gibts nicht, entweder stellt du einen bei Anzeigenaufgabe oder du behältst es dir vor oder du lässt es ganz, mit Strafantragstellung unterstreichst du im Prinzip DEIN Interesse an einer Strafverfolgung
Fragen?
Eine Zivilstreife dient auch nicht dazu das du sie erkennt, denn sonst bräuchten sie ja nicht zivil fahren
Is schon logisch oder? Wenn du von einer Zivilstreife kontrolliert wirst, dann geben sie sich als Polizeibeamte zu erkennen, immer, dazu sind sie verpflichtet. Also mit entsprechendem Anhaltesignal, mit Dienstausweis, den sie dir vorzeigen müssen
Sind sie so an dir vorbeigelaufen um den Tatort zu observieren, wäre es mehr als dämlich wenn sie sich dir zu erkennen geben
Bei uns gibt es auch zivile Kräfte, die selber nicht Verkehrsteilnehmer anhalten, die rufen sich ne uniformierte Streife
zur Kontrolle.
Ich weiß ja nicht in welchem Bundesland du wohnst, denn jede Länderpolizei ist etwas anders von den Befugnissen und wie was gehandhabt wird; bei uns ist es so das sogar uniformierte Streifen auf verlangen den Dienstausweis dem Bürger zeigen müssen
Ja bei uns gibst einige Geheimnisse, die aber solche bleiben