Verständnisfrage Neuwagengarantie Dauer

clane

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Lodgy 1.2 TCe 115
Baujahr
2016
Hallo zusammen,

mein Dacia wird im Juni 3 Jahre alt und nun stellt sich für mich die Frage, wie lange genau die Neuwagengarantie geht.
Im Heft steht ja "Ergänzend zur gesetzlichen Gewährleistung gilt für alle Fahrzeuge der DACIA Produktpalette eine Garantie für alle Material-, Montage oder Fabrikationsfehler, für die Dauer von 36 Monaten ab dem im Garantieheft aufgeführten Lieferdatum (das Garantieheft wird dem Kunden bei der Lieferung des Fahrzeugs übergeben) bzw. bis zu einer Ge-samtlaufleistung des Fahrzeugs von 100.000 km, je nachdem welcher Fall zuerst eintritt."

Wenn mein Dacia jetzt Lieferdatum 29.06.16 hat, gilt die Garantie bis zum 29.06.19 oder 29.05.19?
Ich steh da gerade echt aufm Schlauch, wie genau sich das berechnet, sprich zum Ende des 36. Monats oder Anfang des 36. Monats.

Hintergrund: ich will natürlich den ersten TÜV jetzt nach 3 Jahren auf jeden Fall noch im Garantiezeitraum machen lassen, falls doch etwas anfällt das durch die Garantie noch abgedeckt wird (man weiß ja nie).

Danke vorab.
 
Danke für die Antworten.
Ich fragte, da ich mal irgendwo in diesem Forum gelesen hatte, man sollte die Inspektion / TÜV im 3. Jahr unbedingt einen Monat vor "Fälligkeit machen, da sonst die Garantie ausgelaufen wäre.
Daher dachte ich irgendwie, diese würde am Anfang des 36. Monats auslaufen und nicht am Ende.

Aber so kann ich ja beruhigt den TÜV reguläre im 36. Monat machen lassen und habe die Garantie, falls was relevantes sein sollte.
 
...
Ich habe nicht die Absicht für jede Frage die ich habe zu Bezahlen. Mußte ich bisher auch nicht.
Aber du forderst hier ständig top Qualität der Antworten...
Ich kann mir allerdings vorstellen, das z.b. die ehemaligen DDR-Bürger den Eindruck haben, das das so ist, denn ich glaube sie haben das in Ihrer Vergangenheit so" indoktriniert" bekommen.
Aha...
Bist DU nicht derjenige, der hier die ständigen OT Diskussionen anmäckelt? Warum brichst du dann eine „DDR-Bürger“ Diskussion vom Zaun, wenn das Thema „Dauer Neuwagengarantie“ lautet?
 
Aber du forderst hier ständig top Qualität der Antworten...

Aha...
Bist DU nicht derjenige, der hier die ständigen OT Diskussionen anmäckelt? Warum brichst du dann eine „DDR-Bürger“ Diskussion vom Zaun, wenn das Thema „Dauer Neuwagengarantie“ lautet?

Ich Antwortete auf die Frage von wf.
Das habe ich durch den Zitattext erkenntlich gemacht.
 
Melde dich doch einfach auf der Internetseite von Renault bei MyRenault an, da steht das Datum, an dem die Garantie endet.
Verbindlich ist das, was auf dem zum Fahrzeug gehörenden Datenblatt steht.
Den fall, dass das nocht mitMy Renault übereinstimmt hatten wir schon.
 
Ich Antwortete auf die Frage von wf.
Das habe ich durch den Zitattext erkenntlich gemacht.
Das ist aber keine persönliche Unterhaltung, die machst du besser per PN. Meiner berechtigten Frage bist du ausgewichen...Keine Argumente mehr?
 
Wenn Du deine erste Frage meinst, die als Zitattext nicht übertragen wurde:
Aber du forderst hier ständig top Qualität der Antworten... ,
muß ich Dir sagen, das ich immer bemüht bin, und auch versuche Antworten in top Qualität weiterzugeben.
 
Danke für die Antworten.
Ich fragte, da ich mal irgendwo in diesem Forum gelesen hatte, man sollte die Inspektion / TÜV im 3. Jahr unbedingt einen Monat vor "Fälligkeit machen, da sonst die Garantie ausgelaufen wäre.
Daher dachte ich irgendwie, diese würde am Anfang des 36. Monats auslaufen und nicht am Ende.

Aber so kann ich ja beruhigt den TÜV reguläre im 36. Monat machen lassen und habe die Garantie, falls was relevantes sein sollte.
In deinem Fall kannst den TÜV ganz normal machen. Ich zog einen Monat vor, weil mein Garantie Ende der 2.3.19 war. Das war mir zu knapp am Monatsanfang. Bei dir ist es Ende des Monats. Das passt.
 
EBDE

Fristberechnung ist im BGB geregelt §§187- 193

Ereignisse: z.B. Kaufdatum des Kaufvertrages/ Datum Erstzulassung
Beginn: z.B. 29.04.2019 00:00Uhr §187(1) BGB
Dauer: z.B. 3Jahre lt Garantiebedingungen
Ende: 28.04.2022 24:00Uhr § 188(2) BGB

§193 BGB (SaSoFei) findet nur Anwendung wenn das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.
 
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