Natürlich darf sie das nicht so ohne weiteres. Dazu muß ernsthafte, direkte Gefahr für "Leib und Leben des Fahrers und anderer" bestehen. Dann besteht Notstandsrecht (Notstand = Gefahr geht von einer Sache = Auto aus; dagegen ist Notwehr wenn die Gefahr von einem Menschen ausgeht - nur zur Info). Die Werkstatt ist dann verpflichtet, wenn der Eigentümer trotz Warnung am Straßenverkehr teilnehmen will, die Polizei einzuschalten. Hier gilt der Schutz der Öffentlichkeit vor einer unmittelbaren Gefahr als höheres Rechtsgut als das Eigentumsrechtsgut. Läst die Werkstatt dich so hone weiteres ziehen, macht sie sich strafbar.
Das sollte jeder nur so am Rande wissen, weil Unwissendheit schützt nicht vor Strafe.
Meine *-bemerkung bezog sich aber erstmal direkt auf die Garantiefrage. Da eine deffekte Bremse eine Unmittelbare Gefahr darstellt, ist die Reparatur durch Fach,- und Sachkundige (hier auch freie Meisterwerkstatt) nicht schädlich für die Garantie. (Sonst könnten die Pannendienste sofort alle schließen.)