Während der Garantiezeit nur zu Dacia oder auch zu Renault?

@loganrider:
ich glaub ich muss wirklich mal zum Optiker :D

Bei mir warens:
Motoröl Titan GT1 5W-40 4,3 Liter 15,50/Liter 66,65€
Scheint als wäre ich Kunde in einer Apotheke.
 
Scheint als wäre ich Kunde in einer Apotheke.
Da haste aber was von "Ratiopharm" Bei mir auf der Rechnung vom 18.5.2017 aus dem Hause Renault/Dacia König steht:

4,10 Liter, RN 700+710 EVO 5W40 17,59/liter = 72,12 €

Wer bietet mehr! Trotzdem war der Gesamtpreis: 225,00 € :readit:

Castrol Magnatec Stop-Start 5W-30 A3/B4 - Motoröl - motoroeldirekt.de (https://www.motoroeldirekt.de/Motoroel/Castrol/Magnatec-Stop-Start-5W-30-A3-B4/p-OIL-1826?&ID=psm_oel_de_idealo_&Country=OELDE#)

Im Skoda hatte ich immer Castrol Magnetic DPF 5W30 gefahren. 380 000 Km ohne Motorprobleme. Sehe ich mir den Preisunterschied zur Werkstatt an könnte graue Haare kriegen wenn ich sie nicht schon hätte! Es ist ja bekannt das Werkstattöl (Fassöl!) auch als "Werkstattgold" bezeichnet wird. Aber so große Unterschiede bei den Werkstätten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du damit ausdrücken möchtest, die Werkstatt hätte das Recht oder die Verpflichtung zur Zurückhaltung des Fahrzeugs , bis es repariert wurde: eindeutig nein, das darf sie nicht...

Natürlich darf sie das nicht so ohne weiteres. Dazu muß ernsthafte, direkte Gefahr für "Leib und Leben des Fahrers und anderer" bestehen. Dann besteht Notstandsrecht (Notstand = Gefahr geht von einer Sache = Auto aus; dagegen ist Notwehr wenn die Gefahr von einem Menschen ausgeht - nur zur Info). Die Werkstatt ist dann verpflichtet, wenn der Eigentümer trotz Warnung am Straßenverkehr teilnehmen will, die Polizei einzuschalten. Hier gilt der Schutz der Öffentlichkeit vor einer unmittelbaren Gefahr als höheres Rechtsgut als das Eigentumsrechtsgut. Läst die Werkstatt dich so hone weiteres ziehen, macht sie sich strafbar.
Das sollte jeder nur so am Rande wissen, weil Unwissendheit schützt nicht vor Strafe.

Meine *-bemerkung bezog sich aber erstmal direkt auf die Garantiefrage. Da eine deffekte Bremse eine Unmittelbare Gefahr darstellt, ist die Reparatur durch Fach,- und Sachkundige (hier auch freie Meisterwerkstatt) nicht schädlich für die Garantie. (Sonst könnten die Pannendienste sofort alle schließen.)
 
Natürlich darf sie das nicht so ohne weiteres. Dazu muß ernsthafte, direkte Gefahr für "Leib und Leben des Fahrers und anderer" bestehen. Dann besteht Notstandsrecht (Notstand = Gefahr geht von einer Sache = Auto aus; dagegen ist Notwehr wenn die Gefahr von einem Menschen ausgeht - nur zur Info). Die Werkstatt ist dann verpflichtet, wenn der Eigentümer trotz Warnung am Straßenverkehr teilnehmen will, die Polizei einzuschalten. Hier gilt der Schutz der Öffentlichkeit vor einer unmittelbaren Gefahr als höheres Rechtsgut als das Eigentumsrechtsgut. Läst die Werkstatt dich so hone weiteres ziehen, macht sie sich strafbar.
Das sollte jeder nur so am Rande wissen, weil Unwissendheit schützt nicht vor Strafe.

Meine *-bemerkung bezog sich aber erstmal direkt auf die Garantiefrage. Da eine deffekte Bremse eine Unmittelbare Gefahr darstellt, ist die Reparatur durch Fach,- und Sachkundige (hier auch freie Meisterwerkstatt) nicht schädlich für die Garantie. (Sonst könnten die Pannendienste sofort alle schließen.)
Wie Du schon schreibst, Die Werkstatt MUSS die Polizei informieren.
Das Fahrzeug ohne Einschaltung dieser zurückzuhalten darf sie natürlich nicht.
Das Gleiche gilt wenn man einem Freund oder Verwandtem die Fahrzeugschlüssel abnimmt weil dieser nicht mehr Fahrtüchtig scheint.
 
Wie Du schon schreibst, Die Werkstatt MUSS die Polizei informieren.
Das Fahrzeug ohne Einschaltung dieser zurückzuhalten darf sie natürlich nicht.
Das Gleiche gilt wenn man einem Freund oder Verwandtem die Fahrzeugschlüssel abnimmt weil dieser nicht mehr Fahrtüchtig scheint.

Richtig geschlußfolgert.
 
Hallo zusammen, in der Garantiezeit sollte man , muss aber nicht, in eine Vertragswerkstatt die Inspektionen durchführen lassen. Interessant wird es nach der Garantiezeit wenn das Fzg. im 4 oder 5 Jahr ist und eine Reparatur ansteht, die evtl. auf Kulanz abgerechnet werden soll. Wenn man in der Zeit davor in einer freien Werkstatt war für den Service war kann die Kulanz verwehrt werden. Auf Kulanz hat man keinen Rechtsanspruch da es eine freiwillige Geste vom Hersteller ist um den KD an sich zu binden. Als Beispiel: Wenn man im Leben fremd geht lässt Frau/Mann auch keinen mehr ran.:unsure:
 
Schau bitte mal im Duden nach was Kulanz heißt - freiwillig. Kenn absolut keinen Schrauber der was auf Kulanz macht - Teile tauschen kostet immer, egal ob der Fehler weg oder noch da ist.
u020.gif
 
Steht ja auch dort im Text. Schrauben kostet auch immer etwas . Es macht nur ein Unterschied ob man die Leistung zu 100% zahlt oder der Hersteller anteilig die Kosten übernimmt. Wenn man der Fachwerkstatt treu bleibt bekommt man eher Kulant. Ich habe damit tagtäglich zu tun.
 
Schau bitte mal im Duden nach was Kulanz heißt - freiwillig. Kenn absolut keinen Schrauber der was auf Kulanz macht - Teile tauschen kostet immer, egal ob der Fehler weg oder noch da ist.
u020.gif

Verstehe die Aussage deines Beitrages nicht. Es wird hier viele geben, die schon in den Genuss von Kulanzabwicklungen gekommen sind. Ob der Kunde dabei anteilig Teile und/oder Löhne zahlt ist doch Scheißegal, denn nach Recht und Gesetz hätte man in dem Fall ALLES selber berappen müssen. Worüber beschwerst du dich also?

Meine Eltern hatten mal einen Mitsubishi Colt, bei dem ist nach 5 Jahren die Wandlerautomatik verreckt. Garantie war damals drei Jahre. Die Werkstatt hat das Getriebe auf Kulanz gewechselt, meine Eltern müssten nur einen Teil des Arbeitslohns zahlen, war damals eine überschaubare Summe. Ohne diese Kulanzregelung hätten sie das Auto auch gleich verschrotten können, da nahezu unbezahlbar.

Das meine Renault-Werkstatt die Spurstangenköpfe zum Sonderpreis repariert hatte, weil Dacia die Garantie abgelehnt hatte, war im Grunde auch eine Kulanzarbeit.
Das hätten die aber nicht gemacht, wenn ich die Karre vorher immer bei ATU warten lassen hätte.
 
Verstehe die Aussage deines Beitrages nicht. Es wird hier viele geben, die schon in den Genuss von Kulanzabwicklungen gekommen sind...

Warum schießt du gleich mit einer Kannone auf Spatzen? Entspann dich mal.
In meinem Beitrag hab ich nur darauf hingewiesen, das Kulanz eine rein freiwilliges Angebot der Werkstatt ist, aber nicht einforderbar ist. So konnte man den Thred vorher aber leicht verstehen. Kulanz hat nämlich mit Garantie nun mal nix zu tun, es sind zwei komplett verschiedene Sachverhalte.
 
Warum schießt du gleich mit einer Kannone auf Spatzen? Entspann dich mal.
In meinem Beitrag hab ich nur darauf hingewiesen, das Kulanz eine rein freiwilliges Angebot der Werkstatt ist, aber nicht einforderbar ist. So konnte man den Thred vorher aber leicht verstehen. Kulanz hat nämlich mit Garantie nun mal nix zu tun, es sind zwei komplett verschiedene Sachverhalte.

Entschuldige bitte aber das hast du eben nicht. Wenn du das, was du oben fett geschrieben hast hättest ausdrücken wollen, dann hättest du das mal einfach so schreiben sollen.
Lies deinen ursprünglichen Beitrag noch einmal und dann wundere dich, warum ich so antworte. Du hast geschrieben, Kulanz findet in der Praxis nicht statt ("ich kenne keinen Schrauber, der auf Kulanz was macht) - also was solls.
Wenn du das dann so sagen wolltest, dann sind wir ja einer Meinung. Wäre aber manchmal zielgerichteter, genau das zu schreiben was man ausdrücken will.
Also noch einmal, entschuldige bitte, wollte keinen Stress machen.;)
 
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