Laut Strassenverkehrsamt wird für die Zulassung benötigt:
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Ggf. EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
Versicherungsbestätigung (Doppelkarte/eV
Bei Saisonzulassung Versicherungs-Doppelkarte für Saisonkennzeichen
Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
Um ein gebrauchtes Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen folgende Dokumente vorliegen:
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Ggf. EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
Versicherungs-Doppelkarte der Versicherung
Bei Saisonzulassung Versicherungs-Doppelkarte für Saisonkennzeichen
Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Um ein im Inland erworbenes Gebrauchtfahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen
zusätzlich folgende Dokumente vorliegen:
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre sein sollte.
Um ein im Ausland erworbenes Gebrauchtfahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen
zusätzlich folgende Dokumente vorliegen:
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und COC-Papiere / Datenbestätigung / TÜV Gutachten nach §21 StVZO
Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU - pflichtige Fahrzeuge
Um ein im Ausland erworbenes Fahrzeug ohne Fahrzeugbrief/ohne Zulassungsbescheinigung Teil II für den Verkehr zuzulassen, müssen
zusätzlich folgende Dokumente vorliegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes
Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Einfuhr außerhalb der EU
Einfuhrumsatzsteuererklärung (nur bei Neuwagen) bei EU-Import
Ausländische Fahrzeugpapiere bzw. Kaufvertrag bzw. Importbescheinigung
Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) bzw. COC-Papiere / Datenbestätigung des Herstellers
Bei Gebrauchtwagen: Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
Von Verbandskasten und Warnwesten steht da nichts.
Das muss der Halter in eigener Verantwortung ausrüsten.
Wie hier schon geschrieben, in den meisten Fällen legt der Verkäufer was ins Auto.