Winterreifen-Regelung neu kennt jemand dies schon ?

Mag ja sein dass es das gibt aber bei uns wurde mit dem Auto gefahren dass gerade ganz hinten stand und verfügbar war.
Ob das Auto nun verkehrsicher ist, die Reifen in Ordnung usw. ist ja wohl immer noch Angelegehenheit des Fahrers, so wie es gesetzlich geregelt ist.
Muss der Halter jetzt die Schlüssel in einen Tresor sperren damit niemand aus der Familie mit dem Auto fahren kann?
Bei mir ist es immer noch Sitte, daß der Alte (sprich Halter) gefragt wird ob eines seiner Fahrzeuge benutzt werden darf. da wird auch nicht gemault wenn`s mal nicht geht.

Um Deine Frage zu beantworten: Ja, wenn er des Fahrzeug / Schlüssel nicht gegen unerlaubte Benutzung sichert, hat er das im Schadensfall zu Verantworten.:teacher: :readit:
 
Zuletzt bearbeitet:
@mcv balu
Ohja und wenn das Auto des Sohnes ganz hinten steht, der am Samstag um 7 noch tief schläft, genial.
Ich rede hier von Semmeln holen zb. da erst jemanden zu wecken, na ja. :)
Bei längeren Fahrten war/ist das was anderes.

@Intrepid
Er kann abwägen, ob er ein paarmal die Strafe zahlt bzw. ab welcher Häufigkeit sich ein Tresor rechnet.
Dann kannst Du mir sicher auch erklären mit welchem Recht du der Ehefrau die Nutzung des Fahrzeuges verbieten willst.
 
Viel Spaß dabei den RICHTIGEN zu vertrauen und vor allem dass die dann keinen Fehler machen.
Wenn es ein Problem darstellt, dass diejenigen, denen man Autos überlässt, die Straßenverhältnisse falsch beurteilen, dann läuft irgendetwas falsch. Und um diesen Umstand zu kaschieren, kann man entweder keine Autos mehr überlassen oder alle fahrbereiten Autos mit passender Bereifung ausstatten.

Nichts anderes beabsichtigt die neue Regelung.

Und Deinem Problembeispiel folgend kann man ja nur sagen, die neue Regel war erstens notwendig und stellt zweitens genau die richtige Lösung dar.
 
@mcv balu
Ohja und wenn das Auto des Sohnes ganz hinten steht, der am Samstag um 7 noch tief schläft, genial.
Ich rede hier von Semmeln holen zb. da erst jemanden zu wecken, na ja. :)
Bei längeren Fahrten war/ist das was anderes.

@Intrepid

Dann kannst Du mir sicher auch erklären mit welchem Recht du der Ehefrau die Nutzung des Fahrzeuges verbieten willst.
Semmeln hohlen kannst Du auch zufuß, wenn Deine Reifen nicht zum Wetter passen. Und wenn die Ehefrau die fachlichen Argumente nicht versteht (verstehen will) muß sie sich die Schlüssel mit Gewalt holen. (ist aber sehr warscheinlich, daß sie sich dabei weh tut. Wenn es Meine Frau währe!) :hammer:
 
Was läuft denn da falsch? Du bist fehlerfrei? Bist Du das, dann gratulation.
Ansonsten kann man den Fahrer bestrafen, notfalls empfindlich aber den Halter der sein Auto im guten glauben in der Garage wähnt?
 
@mcv balu
in dem Fall ging es nicht um WETTER, einfach darum dass für solche Fahrten einfach das Fahrzeug genommen wird welches nicht blockiert ist.
Ob ich mit dem Fahrzeug bei winterwetter fahren kann/darf oder nicht muss ich wissen. Ansonsten, der Frau fachlich / sachlich zu erklären dürfte schwer sein wenn man in der Arbeit ist, das Auto zu hause. Und, in 80% der Fälle muss die Frau nicht fragen ob sie fahren darf, sie darf es nämlich.
Warum man den Halter bestraft keine Ahnung, warum nicht den Fahrer mit der doppelten Summe?
Es ist und bleibt ungerecht.
 
Du solltest ernsthaft darüber nachdenken, die Halterschaft zu übertragen. Oder Deine Autos nur noch mit Fahrauftrag zur Verfügung zu stellen.
Die Frau hat das RECHT zu fahren, ganz ohne Fahrauftrag. Es gibt wenig Fälle in denen das anders wäre.
 
Ohja und wenn das Auto des Sohnes ganz hinten steht, der am Samstag um 7 noch tief schläft, genial.
Ich rede hier von Semmeln holen zb. da erst jemanden zu wecken, na ja. :)

Hmm, also wenn ich "nur" Semmel holen gehe, ist das OK mit eine verkehrsuntauglichen Auto zu fahren? Verstehe ich das richtig? Wo ist die Grenze? Defekte Bremsen?

Ich versuche das wirklich zu verstehen, aber argumentativ hast du dich grade um Kopf und Kragen geredet...
...wenn das verkehrsuntauglichen Auto deines Sohnes, vor allen andere steht und dieser scheinbar ja dann am Vortag noch mit dem rum gefahren ist - dann zieh ihm die Ohren lang!

Ist nicht so, dass ich unfehlbar bin und die Winterreifen auch schon mal zu spät aufgesteckt habe - aber wäre ich erwischt worden, dann hätte ich mich nicht beschwert. Und das ich als Halter für die Sicherheit verantwortlich bin, ist doch OK - wer denn sonst? Wer weiß denn sonst was als nächstes beim Auto ansteht?

Einfach immer dafür sorgen, dass alles soweit OK ist, dann brauchst du auch keine Tresor!

Und bitte nicht falsch verstehen, ich meine das wirklich nicht persönlich, bin nur zu blöd das zu verstehen...
 
Was läuft denn da falsch? Du bist fehlerfrei? Bist Du das, dann gratulation.
Ansonsten kann man den Fahrer bestrafen, notfalls empfindlich aber den Halter der sein Auto im guten glauben in der Garage wähnt?
Überleg mal ernstaft,
Wenn Du nicht weist, wer mit Deinem Fahrzeug gerade Schabernack betreibt, weist Du auch nicht ob derjenige auch aktuell einen Führerschein hat. Und dies zu Prüfen bist Du als Halter verpflichtet bevor Du jemandem Dein Auto überläßt.
Ist nur ein Beispiel für Halterhaftung.

Und Die Frau hat nicht das Recht sich über die STVO hinweg zu setzen und (ich behaupte) andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
 
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Die Frau hat das RECHT zu fahren, ganz ohne Fahrauftrag. Es gibt wenig Fälle in denen das anders wäre.

Richtig, aber bitte mit einen sicheren Auto.
Bei uns weiß meine Ehefrau ob das Auto Ok ist, oder nicht. Und wenn ich sie bitte zur Zeit das Auto nicht zu fahren, dann würde sie das auch machen. Und ich glaube nicht, dass es bei euch anders ist... ... Hand aufs Herz.
 
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Seufz, alles was ich geschrieben habe ist.
Bei uns wird mit dem Auto gefahren was gerade verfügbar ist. Das steht nichts von verkehrsuntauglich.
Man will zum Einkaufen, müsste 2-3 Autosumparken, was macht das für Sinn. Es ging einzig und allein um die Frage wer fährt damit. Sogar in der Versicherung ist eingetragen wer da alles fährt. Warum auch nicht.
Da geht es um kurznutzung, keine Ausflüge. Wenn ich mit einem verkehruntauglichem Fahrzeug losfahre bin ich als Fahrer drann, aber wieso der Halter wenn das Fahrzeug noch dazu auf Privatgrund steht.
Das wird sich mir nicht erschließen.
Wenn ich wirkliche Probleme habe, Bremsen was auch immer, ja ok. Dann muss ich dafür sorgen dass das Fahrzeug nicht bewegt wird. Dann würde es aber auch sicher nicht als letztes Fahrzeug dastehen und es wäre in meinem Interesse dass kein Familienmitglied damit fährt.
Aber winterliche Verhältnisse? Hm, was ist das und wo ist es definiert? Ich bin immer noch der Meinung bestraft den Fahrer, von mir aus entsprechend hoch.
 
Aber winterliche Verhältnisse? Hm, was ist das und wo ist es definiert? Ich bin immer noch der Meinung bestraft den Fahrer, von mir aus entsprechend hoch.
Wie hoch schätzt Du in Deinem konstruierten Fall die Gefahr, Strafe zahlen zu müssen? Wer überwacht auf dem Weg zum Bäcker, ob bei winterlichen Verhältnissen die passenden Reifen montiert sind?
 
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