Stand August 2018
Winterreifen-Pflicht in Österreich gestolpert.
Kraftfahrzeuge bis 3,5t höchstzulässiges Gesamtgewicht (gilt zur Gänze seit 1.1.2008):
Der Lenker darf ein Kraftfahrzeug der Klassen M1 (Personen-/Kombinationskraftwagen) und N1 (Lastkraftwagen bis 3,5t) vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, dieses Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen oder, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sind.
Der Lenker darf Schneeketten nur dann verwenden, wenn dies erforderlich ist, und nur, wenn sie so befestigt sind, dass sie die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigen können.
Welche Reifen gelten als Winterreifen?
Reifen gelten für den Gesetzgeber bzw. die Exekutive nur dann als Winterausrüstung, wenn in der Seitenwand eine Gravur mit der Aufschrift "M+S" (gleichwertige, alternative Bezeichnungen sind: "MS", "M.S.", "M/S", "M&S" oder "M-S") vorhanden ist UND die Profiltiefe über die gesamte Reifenbreite mehr als 4 mm (bei Diagonalreifen 5 mm) beträgt. Das gilt auch für Ganzjahresreifen und Spikereifen.
Profiltiefe
M&S Reifen verlieren bei einer Profiltiefe
unter 4,0mm (bei Diagonalreifen 5 mm) ihre Wintertauglichkeit und gelten vor dem Gesetz nicht mehr als Winterreifen. Gleiches gilt für
Reifen an Anhängern.
Die Profiltiefe ist im
mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Lauffläche einnimmt, zu ermitteln. Bei unregelmäßiger Abnützung hat die Messung der Profiltiefe
an der am stärksten abgefahrenen Stelle der Lauffläche zu erfolgen.
Welche Geldstrafen werden bei Verstößen verhängt?
Verstöße gegen die Vorschrift werden bestraft. Einfache Verstöße werden mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von EUR 35 geahndet. Liegt der Tatbestand einer Gefährdung vor, können in einem Verwaltungsstrafverfahren bis zu EUR 5000 verhängt werden. Die Exekutive bekommt auch die Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug abstellen zu lassen
Eine Kennzeichnung von Winterreifen ausschließlich mit einem Schneeflocken- bzw. Schneekristall-Symbol ist in Österreich NICHT als Winterreifen-Kennzeichnung anerkannt.
M&S Reifen verlieren bei einer Profiltiefe
unter 4,0mm (bei Diagonalreifen 5 mm) ihre Wintertauglichkeit und gelten vor dem Gesetz nicht mehr als Winterreifen.
Bin gerade wieder drauf gestoßen