Hallo,
@Aggro !
Dein Auto muß eine ABE (
Allgemeine
Betriebs-
Erlaubnis) besitzen. Das war Voraussetzung für die Ausstellung von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.
In dieser ABE des Fahrzeugessteht steht drin, welche Felgen und welche Reifen Du auf dem Fahrzeug fahren darfst. Die Informationen hierüber findest Du in Deinem Fahrzeugschein. Evtl. können in der Anlage des Fahrzeugbriefes ("CoC-Papiere") noch weitere Felgen- und Reifen-Größen aufgeführt sein, die im Fahrzeugschein nicht aufgelistet sind.
Wenn Du andere Räder auf Dein Auto montierst als die Original-Räder, muß auch für diese Räder eine ABE vorliegen. Wenn in der ABE der Felgen der Betrieb zusammen mit Deinem Auto ausdrücklich erlaubt ist (entscheiden dist hier die "e-Nummer"), langt es, die ABE der Räder beim Benutzen des Autos mitzuführen und auf Verlangen der Polizei vorzuweisen. Dasselbe gilt auch. wenn die neuen Räder andere Abmessungen haben als die Original-Räder.
Besitzen die neuen Räder nur ein "Gutachten zur Erteilung eines Nachtrages zur ABE" (aber keine ABE), mußt Du die Änderung am Fahrzeug bei der Zulassungsstelle in Deine Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Voraussetzung hierfür ist eine "Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gemäß $19 Abs. 3 StVZO". Die erhälst Du beim TÜV.
(Gilt alles für die BRD.)
Falls Du Dich auch an den Thread "Spurverschmälerung gewagt habe soltest,
Hab ich (war angstrengend), aber schlauer bin ich jetzt trotzdem noch nicht.
und Dich das interessiert, kannst Du gerne Fragen stellen.