Winterreifen / Winterräder - Sammelthema Sandero und Stepway III

war vielleicht nicht meine beste Idee den Preis hier einzutragen ... Ich habe die Möglichkeit über die Firma Teile zu bestellen und bezahle dann nur den Einkaufspreis ... leider nur für mich oder meine Familie.
Alles gut, mach dir keinen Kopf. Ich wäre da an den Felgen interessiert, denn ich finde keine für den Stepway III
 
Ja genau so in schwarz. vielleicht hängt es damit zusammen dass ich elektrische Parkbremse habe.
Bei meinen Stepway sind die Bremmstrommeln silbern u. habe auch eine elektrische Parkbremse.Hätte aber auch eher schwarze gehabt.
 

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Das sind meine wintertauglichen Alukommpletträder die ich mir im September schon gekauft habe da es ja bis dahin immer noch keine Kompletträder auf Stahlfelge im freien Handel gab u. auch bis jetzt immer noch nicht gibt.Bei Dacia/Renault kann man diese bestellen bzw. kaufen aber da sind die Preise schon heftig,für bis zu 800€ kaufe ich keine Kompletträder.
 

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...das sind jetzt meine.....

205/60R 16 92H Hankook W452
Alufelge Dezent TZn graphit 6,5x16 ET 35

mir wars unter anderem wichtig dass ich welche nehme die nicht extra eingetragen werden müssen

...und nein, sie sind nicht vom Markt im Hintergrund, aber dort gabs um diese Zeit noch genug Licht zum fotografieren. ....und im Dunkeln fällt der Dreck nicht so auf.
 

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Es gibt ein "Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE". Der Stepway erlaubt aber standardmäßig nur die ET45, drum gehört die Felge mit ET35 beim Fahrzeug mit dem Gutachten eingetragen.
Ob sinnvoll, notwendig oder aufwändig wurde hier bereits duchgekaut. Dem erwähnten Link folgen und lesen.
 
Hab ich (war angstrengend), aber schlauer bin ich jetzt trotzdem noch nicht.
Sei so nett und erklär mir nochmal, wie Du das mit dem Nachtrag zur ABE meinst.
Wir verstehen das anscheinend unterschiedlich.
 
Hab ich (war angstrengend), aber schlauer bin ich jetzt trotzdem noch nicht.
Sei so nett und erklär mir nochmal, wie Du das mit dem Nachtrag zur ABE meinst.
Wir verstehen das anscheinend unterschiedlich.
Mit dem Nachtrag zur ABE hast du ein Teilegutachten, mit dem der zuständige Prüfer bei TÜV, DEKRA etc. die Eigenschaften der Felge ersehen kann. Mit diesen Informationen und der eigentlichen Prüfung der Felgen-Radkombination am Fahrzeug kann der Prüfer dann die Eintragung vornehmen.

Eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) ist das nicht!
Hier wird die Prüfung und Abnahme bereits durch den Hersteller durchgeführt.
 
Hallo, @Aggro !

Dein Auto muß eine ABE (Allgemeine Betriebs-Erlaubnis) besitzen. Das war Voraussetzung für die Ausstellung von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.
In dieser ABE des Fahrzeugessteht steht drin, welche Felgen und welche Reifen Du auf dem Fahrzeug fahren darfst. Die Informationen hierüber findest Du in Deinem Fahrzeugschein. Evtl. können in der Anlage des Fahrzeugbriefes ("CoC-Papiere") noch weitere Felgen- und Reifen-Größen aufgeführt sein, die im Fahrzeugschein nicht aufgelistet sind.
Wenn Du andere Räder auf Dein Auto montierst als die Original-Räder, muß auch für diese Räder eine ABE vorliegen. Wenn in der ABE der Felgen der Betrieb zusammen mit Deinem Auto ausdrücklich erlaubt ist (entscheiden dist hier die "e-Nummer"), langt es, die ABE der Räder beim Benutzen des Autos mitzuführen und auf Verlangen der Polizei vorzuweisen. Dasselbe gilt auch. wenn die neuen Räder andere Abmessungen haben als die Original-Räder.
Besitzen die neuen Räder nur ein "Gutachten zur Erteilung eines Nachtrages zur ABE" (aber keine ABE), mußt Du die Änderung am Fahrzeug bei der Zulassungsstelle in Deine Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Voraussetzung hierfür ist eine "Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gemäß $19 Abs. 3 StVZO". Die erhälst Du beim TÜV.
(Gilt alles für die BRD.)

Falls Du Dich auch an den Thread "Spurverschmälerung gewagt habe soltest,
Hab ich (war angstrengend), aber schlauer bin ich jetzt trotzdem noch nicht.
und Dich das interessiert, kannst Du gerne Fragen stellen.
 
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Und wenn man bei Dezent nachsieht gibts bei erwähnter Felge eben "nur" ein Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE, sowohl bei der ET45 als auch ET35.
ET45 lt. Fahrzeugbrief erlaubt, somit keine Eintragung notwendig, Mitführen des Gutachtens reicht.
ET35 lt. Fahrzeugbrief nicht erlaubt, somit Eintragung Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig, so wie schon sehr gut von nig beschrieben wurde.
 
Tut mir Leid fluegelmann, aber das stimmt so einfach nicht. (Hat nig mMn auch anders dargestellt.)

Der Nachtrag bezieht sich doch nicht auf die Fahrzeug-ABE oder den "Fahrzeugbrief", sondern auf die Betriebserlaubnis der Felgen.

Und wer sagt eigentlich, dass Evionora keine ABE hat?
Die Tatsache, dass das Schriftstück so heisst wie es heisst (und nicht "Teilegutachten") impliziert doch, dass es eine Anlage zu einer ABE ist (, die er hoffentlich auch bekommen hat!).
 
Sorry!

Mitführen eines Gutachtens langt m.E. nicht. (Auch nicht, wenn die Radabmessungen übereinstimmen).
Mitführen ohne Eintragung ist nur mit einer ABE erlaubt,
 
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