Wird die AHK aufs Gesamtgewicht addiert?

Sam Nome

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Sandero Stepway III TCe 90 CVT (GSR II)
Baujahr
2024
Aloha...
Ich hab heute meinen neuen 750 Kg-Wohnanhänger zugelassen und sehe in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, dass ich für die 100 Km/H Zulassung/Nutzung ein Zugfahrzeug mit einer Leermasse von mindestens 1.200 Kg brauche. Laut Dacia.de hat der Sandero Stepway 3 Extreme mit TCe90 CVT Motor ein Leergewicht fahrbereit von nur 1.197 Kg.

Kommt beim Leergewicht das Gewicht der Anhängerkupplung dazu? Die ist von mir mit dem Fahrzeug beim AH mitbestellt worden, aber sicher nicht in der CoC, da nicht wirklich serienmäßig. Kann das Autohaus da bei der Zulasssung etwas machen? Noch waren Sie nicht bei der Zulassungsstelle...
 
Das Leergewicht ist das Gewicht des Fahrzeugs einschließlich gefülltem Kraftstofftank und vollständiger Standardausstattung. Es beinhaltet nicht das Gewicht von Insassen, Gepäck oder Sonderausstattung.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Kommt beim Leergewicht das Gewicht der Anhängerkupplung dazu?
Nein
AHK werden nie im Werk montiert sondern beim AH
Die Stützlast des Dacia Sandero beträgt 75kg und ist somit ideal für die Nutzung eines Lasten- bzw. Fahrradträgers geeignet. Darüber hinaus kann der Dacia Sandero einen gebremsten Anhänger bis zu einem Zulässigen Gesamtgewicht von 1.100kg ziehen.
Anhängelast: Darauf solltet ihr unbedingt achten
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hat schon seinen guten Grund warum die Zugmaschine eine Leermasse von 1,2 to. haben muss, damit genug Druck auf allen 4 Rädern, insbesondere vorne auflastet. Die Stützlast der AHK beim Sandero ist meine ich 75 KG. Diese muss wiederum vom Zulässigen Zuladegewicht inkl. aller Mitfahrer ohne Fahrer (der ist beim Leergewicht wohl heutzutage schon mit einem Durchschnittsgewicht von 75 KG eingerechnet) lt. Papieren bei voll gepacktem PKW abgezogen werden. Und der Anhänger darf eben nur mit max. 75 KG auf den Kupplungskopf drücken. Der Rest der zul. Gesamtlast vom AH muss dessen Fahrwerk tragen. Außerdem ist die max. zul. Zuglastgrenze des PKW zu beachten. Also da wirken schon ordentliche Kräfte bereits bei 80 Km/h auf dem Gespann. Bei 100 KM/h umso mehr. Da muss die Zugmaschine eben stabil und mit genug Druck auf den Achsen stehen. Statt Sandero 3 ist hier wenn 100 Km/h benötigt wird eher der Duster 3 die bessere Wahl.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
Die technischen Daten kann ich durchaus auch lesen :)
Es ging lediglich darum ob am Ende in der Zulassungsbescheinigung die AHK auf die Leermasse laut Datenblatt aufgeschlagen wird. Schließlich ändert diese sich auch abhängig von Motor, Getriebe und Austattungslinie. Das Leergewicht beinhaltet übrigens auch den Fahrer aber nur 90 % Kraftstoff. Hätt' ich mal das Reserverad mitbestellt...
 
Was hier für ein Quatsch erzählt wird... Natürlich kannst Du Dein Leergewicht neu feststellen lassen und das Gewicht der AHK hinzurechnen lassen... Dazu musst Du zum TÜV/Dekra/KÜS oder einer Institution welche diese Änderung bescheinigen darf. Am besten dort vorsprechen und das Vorgehen absprechen. Danach geht es auf die geeichte Waage und der Prüfingenieur macht die technische Abnahme mit Prüfbescheinigung. Damit zur Zulassungsstelle und eintragen lassen.

Gruß Dieter
 
Die AHK ist im Leergewicht der Papiere nicht berücksichtigt. Reserverad etc. auch nicht.
Fahr zu einer geeichten Waage ( bei uns bei der Streuobstannahme) und lasse dein Fahrzeug wiegen.
Mit dem Wiegezettel kannst du zum TÜV gehen und ein neues Leergewicht beantragen. Mit dem TÜV-Laufzettel dann ab zur Zulassungsstelle und einen neuen Schein machen lassen.
Fertig.
Gib bescheid wenn Du es gemacht hast.
Ich gehe davon aus, dass Du auf mindestens 1230 Kg kommen wirst.
So habe ich es beim Duster 1 gemacht und sein Leergewicht um über 40 Kg erhöht
 
Anhängerzugvorrichtungen unterliegen nicht der Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Das Datenblatt von der Anhängerzugvorrichtung muss aber immer mitgeführt werden.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
Danke für die fachkundigen und erfahrungsbasierten Antworten. So hab ich die Infos fürs Autohaus direkt an der Hand und die können sich nicht unwissend stellen.

Anfang nächster Woche wollten die zur Zulassungsstelle und mir den Wagen dann übergeben wollten. Dann können die das für mich gleich miterledigen.

Ich geb Bescheid, wie es ausgeht. Mit der Anhängerkupplung und dem Unterfahrschutz sollte das klappen. Danke noch mal.
 
Ich hab heute meinen neuen 750 Kg-Wohnanhänger zugelassen und sehe in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, dass ich für die 100 Km/H Zulassung/Nutzung ein Zugfahrzeug mit einer Leermasse von mindestens 1.200 Kg brauche.
Das Zahlenverhältnis kommt mir seltsam vor – geht es um einen gebremsten Wohnwagen mit Stoßdämpfern, zulässige Gesamtmasse 750 kg? Dann müssten doch 938 kg Leermasse des Zugfahrzeugs ausreichen (Faktor 0,8)? Oder sind 750 kg die Leermasse des Wohnwagens?
 
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