wirtschaftlicher Totalschaden

Abmeldung

Moin,

ich vermute mal, dass DAS nicht funktioniert, weil bei der Abmeldung des Fahrzeugs als verschrottet eine Bescheinigung eines offiziellen Entsorgers vorgelegt werden muss. Selbst wenn vorübergehend abgemeldet wird, kommt man irgendwann an den Zeitpunkt, wo endgültig abgemeldet wird - und dann wird wieder diese Bescheinigung notwendig sein.
Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".

Die öffentlich Bediensteten haben zu diesem Zeitpunkt endlich erkannt, dass eine Betriebserlaubnis, die ein mal für ein Kfz erteilt wurde, Bestand hat und nicht automatisch abläuft (falls nichts gravierendes am Kfz verändert wurde).

Ist ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, ist eine erneute Zulassung innerhalb eines unbegrenzten Zeitraumes möglich, sofern die ehemaligen Zulassungsdokumente vorhanden sind. Liegen diese nicht mehr vor, ist eine Zulassung noch innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren unproblematisch möglich. Danach kann die zuletzt örtlich zuständige Zulassungsbehörde ggf. eine Karteikartenabschrift erstellen, sofern die Fahrzeugdaten noch im örtlichen Fahrzeugregister vorhanden sind. Außerdem ist eine Hauptuntersuchung erforderlich.
 
Also meine Frau hatte vor 3 Wochen einen Unfall gehabt hatte ich auch hier reingesetzt gehabt unser Sandero war 4 Jahre alt und 91000 km runter wir konnten uns entscheiden in einer Frist von 10 Tagen entweder ein Fahrzeug bis 5000 € oder reperatur bis 6800 € da wir keinen 1.6 gefunden haben mit der Austatung lassen wir in reparieren und Freitag ist er wieder fertig.
 
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