0 Prozent-Leasing Duster III

Ein geleastes Fahrzeug, in diesem Beispiel, auf LPG umzurüstet, dem muss der Leasinggeber zustimmen, und/oder bei der Rückgabe zurückgebaut werden.

0 % Zinsen hatten wir auch. Die mindest Monatsrate betrug 99 € bei 7.500 km im Jahr mit einer Leasinglaufzeit von 36 Monaten. Wer solch einen Vertrag unterschreibt, wird am Ende draufzahlen.

Wir haben eine Gutschrift erhalten weil wir 230 € monatlich bei 20.000 km im Jahr unterschrieben haben. Eine GAP wurde uns nicht angeboten und auch keine Restschuldversicherung. Eine Vollkaskoversicherung macht Sinn.

Eine Übernahme nach dem Ende ist ein Lottospiel. Der Leasinggeber lässt das Fahrzeug begutachten ( so steht es in jedem Leasingvertrag ) und legt dann fest, zu welchem Preis das Fahrzeug gekauft werden kann mit 0 Verhandlungsspielraum.
Der Leasingnehmer ist lediglich der Nutzer.

Jede Leasingbank kann rechnen. Hat der Leasingnehmer den Wertverlust in der Leasingzeit nicht ausgeglichen, zahlt der Leasingnehmer diesen. Das ist das Lottospiel von dem Leasingnehmer. Die Bank spielt kein Lotto.

Unser zweites geleaste Fahrzeug kostet bei 36 Monaten Laufzeit und max. 60.000 km in 3 Jahren 360 € im Monat, ohne GAP und ohne Restschuldversicherung. Wir werden das geleaste Fahrzeug nicht übernehmen.
Wer heute ein Fahrzeug least sollte immer auch eine GAP Deckung haben, sonst wird er bei Diebstahl oder bei einem Totalschaden sein blaues Wunder erleben........
Weiterhin bin ich der Meinung das Leasing sich für Privatleute nicht rechnet zu 99 %.......ab und zu gibt es mal Schnäppchenangebote aber bei der Rückgabe des Fahrzeuges fängt dann der Ärger meistens an.....was ist normale Abnutzung oder nicht.......viele müssen dann Geld nachbezahlen.....
LG Thomas
 
Wer heute ein Fahrzeug least sollte immer auch eine GAP Deckung haben, sonst wird er bei Diebstahl oder bei einem Totalschaden sein blaues Wunder erleben........
Weiterhin bin ich der Meinung das Leasing sich für Privatleute nicht rechnet zu 99 %.......ab und zu gibt es mal Schnäppchenangebote aber bei der Rückgabe des Fahrzeuges fängt dann der Ärger meistens an.....was ist normale Abnutzung oder nicht.......viele müssen dann Geld nachbezahlen.....
LG Thomas
Der GAP-Erfordernis stimme ich voll zu. Jedoch ist sie bei Leasing ohnehin obligatorisch, zumindest meinauto.de wollte einen Sicherungsschein und GAP haben. Das ist völlig in Ordnung und nachvollziehbar, aber dann eben über meine eigene Versicherung.

Privatleasing ist klasse, wenn man eine etwas längere Probefahrt machen will und am Ende des Vertrages zum Ergebnis kommt, das Fahrzeug zu übernehmen. Wir reden hier ja nicht von reinem Leasing mit Rückgabepflicht, sondern von der 3-Wege-Finanzierung mit Übernahmeoption.

Eine Rückgabe kann durchaus tückisch sein. Aber auch ein Wildunfall, wie bei mir aktuell. Etwa EUR 8.000,- Schaden, das reguliert die Teilkasko, kein Problem. Aber weder GAP noch Vollkasko sind bei diesem Fall wirksam, d.h. die Wertminderung durch die Reparatur (ist ja jetzt ein Unfallwagen!) muss ich aus eigener Tasche bezahlen (etwa EUR 1.500,-). Bei normalen Unfällen zahlt das die gegnerische (Kfz-)Haftpflicht, ein Reh hat aber nun einmal keine Haftpflicht.

Und beim Dacia 0%-Leasing dachte ich zunächst an genau ein solches "Schnäppchenangebot". ;)
 
0 % Leasing und 3 Wegefinanzierung sind und bleiben zwei völlig andere Möglichkeiten.

@Fiatfantom

GAP-Abdeckung Ist unsere Vollkaskoversicherung.
Die normale Abnutzung steht in dem Leasingvertrag oder in dem Anhang zum Leasingvertrag. Steinschläge im normalen Rahmen kein Problem. Reifenverschleiß bis zu 60 % Profiltiefe auch nicht u.s.w.
Beulen und Kratzer natürlich nicht. Eine befreundete Familie hat 3 Leasingfahrzeuge.
Die haben wie wir noch nie eine Rückzahlung tätigen müssen. Deine genannten 99 % entsprechen nicht den Tatsachen.

@DX55
was hast du den eine Versicherung. Selbstverständlich zahlt die Teilkasko den Wertverlust den der Gutachter in seinem Gutachten ermitteln sollte.

Leasingverträge und deren Bestandteile hat der Gesetzgeber genau festgelegt,
 
Wertverlust-Ersatz nach erfolgter (professioneller) Reparatur durch Fachbetrieb gibts zumindest bei uns in Ö nur innert 24 Monate nach Erstanmeldung. Also, wenn der Leasingwagen 3 Jahre alt sein sollte, und eben professionell repariert, dürfte kein Wertverlust von Leasinggeber geltend gemacht werden dürfen, oder ?

LG
 
0 % Leasing und 3 Wegefinanzierung sind und bleiben zwei völlig andere Möglichkeiten.

@Fiatfantom

GAP-Abdeckung Ist unsere Vollkaskoversicherung.
Die normale Abnutzung steht in dem Leasingvertrag oder in dem Anhang zum Leasingvertrag. Steinschläge im normalen Rahmen kein Problem. Reifenverschleiß bis zu 60 % Profiltiefe auch nicht u.s.w.
Beulen und Kratzer natürlich nicht. Eine befreundete Familie hat 3 Leasingfahrzeuge.
Die haben wie wir noch nie eine Rückzahlung tätigen müssen. Deine genannten 99 % entsprechen nicht den Tatsachen.

@DX55
was hast du den eine Versicherung. Selbstverständlich zahlt die Teilkasko den Wertverlust den der Gutachter in seinem Gutachten ermitteln sollte.

Leasingverträge und deren Bestandteile hat der Gesetzgeber genau festgelegt,
Eine Vollkasko ist in keinster Form gleichzusetzen mit einer GAP Deckung.
Auch wird bei einem Wildschaden kein Wertverlust gezahlt, mir ist jedenfalls keine Versicherung bekannt.
Auch die Vollkasko zahlt keinen Wertverlust wenn ich den Unfall selber verursacht habe.
Du solltest vielleicht mal in die Versicherungsbedingungen schauen.....:D:D:D
aber vielleicht kenne ich mich ja nicht aus als gelernter Versicherungskaufmann mit fast 35 Jahren Außendiensttätigkeit....:D
LG Thomas
 
was hast du den eine Versicherung. Selbstverständlich zahlt die Teilkasko den Wertverlust den der Gutachter in seinem Gutachten ermitteln sollte.
Zum jetzigen Zeitpunkt sieht es jedenfalls so aus. Der Fall ist noch nicht ganz abgeschlossen, aber die entsprechende Rechnung des Leasinggebers habe ich hier schon liegen.

Quellen im Internet deuten darauf hin, dass ich mangels Unfallgegners darauf sitzen bleibe.

Wird der Minderwert erstattet?

Ja. Zuständig für diese Erstattung ist die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Siehe hier.

Wenn das die eigene Versicherung übernimmt, würde ich mich natürlich freuen.

Ich berichte, wie der Fall endet.
 
Zum jetzigen Zeitpunkt sieht es jedenfalls so aus. Der Fall ist noch nicht ganz abgeschlossen, aber die entsprechende Rechnung des Leasinggebers habe ich hier schon liegen.

Quellen im Internet deuten darauf hin, dass ich mangels Unfallgegners darauf sitzen bleibe.


Siehe hier.

Wenn das die eigene Versicherung übernimmt, würde ich mich natürlich freuen.

Ich berichte, wie der Fall endet.
Das muss ich Dich leider enttäuschen......die Rechnung wirst Du zahlen müssen....
LG Thomas
 
Dies auf Basis des 0-Prozent-Leasings mit späterer Übernahme?

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Eine Übernahme des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer ist nur dann möglich, wenn der Händler nach Ende der Leasingzeit zustimmt, da das Fahrzeug auf jeden Fall in dessen Besitz übergehen wird.
Es wäre also neben dem Leasingvertrag ein (Kauf-)Vertrag abzuschließen, wo der Händler verbindlich zusichert, dass das Fahrzeug nach Leasingende vom Leasinggeber gekauft werden kann.
Dies entspricht dann fast einem Restwert-Leasing mit all seinen anderen Risiken, neben dem Kilometer-Leasing des ursprünglichen Vertrages.

Ich wäre skeptisch wegen des vielen "Kleingedrucktem", sowie der Unwägbarkeiten und ob das ein Händler macht? Nur wer fragt, bekommt auch Antworten.
 
Anhang anzeigen 144287
Eine Übernahme des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer ist nur dann möglich, wenn der Händler nach Ende der Leasingzeit zustimmt, da das Fahrzeug auf jeden Fall in dessen Besitz übergehen wird.
Es wäre also neben dem Leasingvertrag ein (Kauf-)Vertrag abzuschließen, wo der Händler verbindlich zusichert, dass das Fahrzeug nach Leasingende vom Leasinggeber gekauft werden kann.
Dies entspricht dann fast einem Restwert-Leasing mit all seinen anderen Risiken, neben dem Kilometer-Leasing des ursprünglichen Vertrages.

Ich wäre skeptisch wegen des vielen "Kleingedrucktem", sowie der Unwägbarkeiten und ob das ein Händler macht? Nur wer fragt, bekommt auch Antworten.
Ich habe hier ein schriftliches Angebot vorliegen, mit wirksamem 0%-Leasing/Finanzierung UND Schlussrate, d.h. Übernahmemöglichkeit. Nennt sich 3-Wege-Finanzierung bei Dacia.

Siehe hier.
 
was hast du den eine Versicherung. Selbstverständlich zahlt die Teilkasko den Wertverlust den der Gutachter in seinem Gutachten ermitteln sollte.
Dazu:
Was ist mit der Wertminderung?

Das Fahrzeug gilt nach einem Unfall als Unfallwagen und hat deswegen nicht mehr den gleichen kalkulierten Restwert wie ein unfallfreies Fahrzeug. Ob und in welcher Höhe eine Wertminderung entsteht, bewertet der Sachverständige, der auch die Schadenhöhe ermittelt. Der Leasinggeber ist in den meisten Fällen berechtigt, Ihnen bei der Rückgabe des Fahrzeugs einen Ausgleich für die Wertminderung zu berechnen.

Haben Sie den Unfall nicht selbst verschuldet, können Sie den finanziellen Ausgleich für die Wertminderung des Leasingwagens bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners einfordern. Die erhaltene Summe geben Sie an den Leasinggeber weiter. Bei selbst verschuldeten Unfällen und einer Regulierung durch die Kaskoversicherung müssen Sie die Wertminderung gegebenenfalls selbst ausgleichen. Selbst bei einem Totalschaden ersetzt die Kaskoversicherung maximal den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Die Differenz zu einem Ablösewert bleibt. Mit der GAP-Deckung sind Sie auf der sicheren Seite.
Siehe hier.

Das muss ich Dich leider enttäuschen......die Rechnung wirst Du zahlen müssen....
LG Thomas

Ja, denke ich auch.
 
Auch noch interessant:

Sonderfälle ohne Berücksichtigung der Wertminderung

In bestimmten Fällen liegt nach Berechnungen von Ruhkopf /Sahm kein Wertverlust vor:

Fahrzeug ist älter als 5 Jahre.
Fahrzeug hat mehr als 100.000 Kilometer Laufleistung,
Bagatellschäden, die ein Reparaturkostenverhältnis von unter 10% aufweisen (Reparaturkosten : Neupreis ist kleiner als 10%)
Werteverhältnis ist kleiner als 40% (Veräußerungswert : Neupreis = kleiner 40%), damit ist die Abwertung durch das Alter des Fahrzeugs zu hoch.

In diesen Fällen ist die Anrechnung einer Wertminderung häufig nicht möglich bzw. wird nicht anerkannt. Eine einheitliche Regelung gibt es hier jedoch nicht, allerdings lehnen auch die meisten Gerichte eine Wertminderung in diesen Fällen ab
Siehe hier.
 
Ich habe hier ein schriftliches Angebot vorliegen, mit wirksamem 0%-Leasing/Finanzierung UND Schlussrate, d.h. Übernahmemöglichkeit. Nennt sich 3-Wege-Finanzierung bei Dacia.

Siehe hier.
Zuvor war immer von Leasing die Rede, nun ist es die 3-Wege-Finanzierung, gänzlich unterschiedlich.
Bei Leasing gilt das zuvor Geschriebene: am Leasingende geht das Auto an den Rücknahmehändler.
Bei der Form der Finanzierung wäre ich wohl auch dabei, wegen der Übernahmeoption.
 
Eine 3 Wege Finanzierung hat nichts mit Leasing zu tun.
Bei einer 3 Wege Finanzierung zahle ich eine bestimmte Zeit eine Rate( z.B 36 Monate)......dann habe ich 3 Möglichkeiten
1. Ich gebe das Fahrzeug zurück.
2. Ich übernehme das Fahrzeug und zahle eine Restrate.
3. Ich übernehme das Fahrzeug und die Restrate finanziere ich wieder.
Diese Art wird auch gerne Ballonfinanzierung genannt, da die Restrate hoch ist.

Eine normale Finanzierung ist von den Gesamtkosten her niedriger, aber auf 36 Monate gesehen ist die monatliche Rate natürlich wesentlich höher.

LG Thomas
 
Zuvor war immer von Leasing die Rede
Ja, stimmt. Dieser Thread handelt ja auch vom Leasing.

Meine Beiträge beschreiben das 0%-Zins-Marketing-Problem und andere Aspekte, welche sowohl für das Leasing, als auch die 3-Wege-Finanzierung gleichermaßen zutreffend sind.

Das ich persönlich jetzt die Übernahme des Fahrzeuges plane und daher eine 3-Wege-Finanzierung wählen würde, ist hier nicht bekannt gewesen, Entschuldigung!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

1. Ich gebe das Fahrzeug zurück.
Hört sich für mich nach der Leasing-Option an.
Selbst auf der Dacia-Seite wird der Leasing-Aspekt bei der 3-Wege-Finanzierung referenziert.
Man kann sich am Ende der Laufzeit eben aussuchen, ob das Ganze eine Fianzierung oder ein Leasing war.
Glaubt hier jemand, dass die Dacia-Bank das unterscheidet?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir haben uns vor dem Kauf von unserem ersten BEV gegen Entgeld von einem unabhängigen Finanzberater beraten lassen. Dieser hat uns ohne Daten zu nennen an einen Versicherungsberater nach der Beratung über die Fianzen, an einen unabhängigen Versicherungsberater gegen Entgeld verwiesen, den wir auch bezahlt haben. Mit dem Erfahrungen aus beiden Beratungsgesprächen einen Wirtschaftberater eingeladen ( er ist in unserer Familie ) alle Unterlagen vorgelegt,

Ergebnis Leasingvertrag mit 0 % Zinsen unterschrieben. Sonstiger Schnickschnack wurde nicht benötigt.

Außgenommen unsere KFZ-Versicherung, Haftpflicht,Vollkasko und Teilkasko neu für alt inls, Risikoabdeckung.

PS: bei beiden Leasingverträgen haben wir keine Anzahlung geleistet, unser damals angespartes Geld gewinnbringend investiert. Wir haben kein Geschäft/Unternehmen, sind Privatpersonen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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