AHK Nachrüsten

TorstenD

Neumitglied
Fahrzeug
Dacia Sandero Stepway II
Hallo in die Runde,

rameder bietet aktuell 200€ Rabatt für den Einbau einer AHK an. Ich fahre einen Stepway Sandero II
BJ 2018. In den Papieren steht bei Anhängelast 1090 kg gebremst, 555 kg ungebremst.

Ich bin halt nur am überlegen ob eine feste, AUTO-HAK Anhängerkupplung starr inkl. Trail-Tec E-Satz 13polig & Montage - Dacia SANDERO II Anhängelast: 1100 kg mit Einbau für 684,98 € oder eine abnehmbare AUTO-HAK Anhängerkupplung abnehmbar inkl. Trail-Tec E-Satz 13polig spezifisch - Dacia SANDERO II Anhängelast: 1100 kg mit Einbau für 772,98 €. Der Unterschied von 88 € ist nicht allzu groß.

Gedacht für einen Fahrradträger und bei Bedarf für einen kleinen Anhänger wenn meine Frau wieder mit der Gartenarbeit ruft. In manchen Themen wird geschrieben bei einer festen AHK muss man die hinteren Parksensoren deaktivieren und ist halt von Rückfahrkamera sichtbar. An der Stoßstange muss so oder so was ausgeschnitten werden. Aber was sind eure Erfahrung bei einer festen AHK zwecks anecken beim be- oder entladen. Ist eine abnehmbare fix zu montieren und demontieren oder muss man da ewig unter dem Auto liegen?

Und noch eine Frage zur Anhängelast. Ungebremst sind es ja nur 555 kg nach der Zulassung. Darf ich damit überhaupt einen ungebremsten 750 kg Anhänger mit ziehen auch wenn er nicht maximal beladen ist? Oder geht es hier nach dem möglichen technischen Gesamtgewicht?

Danke im Voraus.

Grüße aus Leipzig, Torsten
 
Hallo Torsten,

bei dem geringen Mehrpreis würde ich Dir auf jeden Fall zur abnehmbaren AHK raten.
Spätestens wenn Du Dir das 3. mal die Knochen an dem Ding gestoßen hast, obwohl Du es nur selten brauchst, wirst Du es sonst bereuen
Beim ziehen kommt es übrigens meiner Kenntnis nach tatsächlich nur auf die wirkliche Anhängelast an. Allerdings musst Du damit rechnen, dass man Dich über eine Waage schickt und evtl. wegen dem Aufwand verwarnt, wenn Du einen 750kg-Hänger damit ziehst. Außerdem ist es echt schwer abzuschätzen, ab wann der Hänger zu schwer ist. Selbst ein Hänger mit zul Gges. 500kg ist z. B. mit einer Füllung Kies oder nassem Sand schon überladen, wenn Du den voll machst.
Wenn das Ding 750kg haben darf, passiert das erstrecht ganz schnell und dann kann es teuer werden.

LG Holger
 
Entscheidend ist das Gesamtzugewicht bei einem ungebremsten und einem gebremsten Anhänger. Das darf nicht überschritten werden. Ob der Anhänger leer ist oder beladen spielt keine Rolle.
 
Spätestens wenn Du Dir das 3. mal die Knochen an dem Ding gestoßen hast, obwohl Du es nur selten brauchst, wirst Du es sonst bereuen

Du rennst Dir nur zum dritten Mal die Knochen, wenn da urplötzlich wieder eine AHK in Weg ist, wo Monatelang keine war. Tatsächlich ist die Verletzungsgefahr bei einer abnehmbaren AHK deutlich höher.

Oder geht es hier nach dem möglichen technischen Gesamtgewicht?
Hier ist die tatsächliche Anhängelast gefragt. Die berechnet sich, indem man die Stützlast (wird vom Zugfahrzeug getragen und ist daher der Zuladung vom Zugfahrzeug zuzurechnen) vom tatsächlichen Anhängergewicht subtrahiert.

Kurzum: Du darfst in dem Fall den Anhänger um die Stützlast überladen. 750Kg ungebremste Anhängelast sind nur für für die alten ungebremsten 800Kg-Anhänger nötig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, um es nochmal kurz und knapp auszudrücken:
In Deinem Fall darfst Du den 750kg-Hänger ziehen, solange er incl. Zuladung nicht mehr wie 555kg wiegt. Streng genommen darf er sogar 75kg mehr auf die Waage bringen, da Du die Stützlast abziehen darfst. Diese wirkt ja auf die AHK und wird daher dem Zugfahrzeug zugerechnet.
Das könnte aber eben von den netten Kollegen vom Trachtenclub angezweifelt werden.

Ich hoffe das hilft Dir weiter
 
Also ich würde tatsächlicherweise auch sagen, dass eine fixe AHK einfach unkomplizierter ist, wie schon Jemand vor mir meinte. Sie ist halt IMMER da und man gewöhnt sich dran. Abgesehen davon, muss man nicht großartig etwaige Mechanik gangbar halten. Wer es nicht mag (aus diversen, sicherlich berechtigten Gründen), soll und darf halt gerne eine Abnehmbare nehmen. ;-)

O-Ton eines guten Freundes, der viel mit AHK ziehen muss: "Nach dem dritten Mal einer längeren Montagepause und leichten Schlägen mit dem Gummihammer...nimmst du dann schlussendlich doch eine Feste!"

Bzgl den Parksensoren kann ich dir nur die Aussage meines Autohauses geben, dass dies bei Montage (zumindest bei Original AHK von Dacia), im Steuergerät mit berücksichtigt und einprogrammiert wird. Entsprechend beim Einstecken der E-Verbindung, schaltet sich diese dann einfach ab. Und es wird wohl auch die Distanzwarnung diesbzgl. etwas angepasst. UND...man sieht die Kupplung auch sehr gut in der Rückfahrkamera. ^^
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
Hallöchen,

Danke für eure Meinungen und Expertisen. Bei meinem Dacia Händler angerufen, da gibt es nur eine abnehmbare AHK. Das würde alles zusammen 1260,- € kosten. Feste haben sie nicht im Angebot. Hatte gefragt ob es möglich wäre bei einer festen AHK zumindest den mittleren Parksensor zu deaktivieren. Antwort: nicht möglich. Entweder alle abschalten mit dem Schalter links neben dem Lenkrad oder Dauerpiepsen. Da wird es wohl eine abnehmbare AHK, auf meine Parksensoren möchte ich nicht verzichten. Werde ja sehen wie es sich mit der Mechanik verhält. Aus Erfahrungen lernt man(n) für nächste Auto (irgendwann in hoffentlich erst etlichen Jahren). Torsten
 
Ich war am überlegen - soll ich, oder soll ich nicht....

... solange er incl. Zuladung nicht mehr wie 555kg wiegt. Streng genommen darf er sogar 75kg mehr auf die Waage bringen, da Du die Stützlast abziehen darfst...
... Hier ist die tatsächliche Anhängelast gefragt. Die berechnet sich, indem man die Stützlast (wird vom Zugfahrzeug getragen und ist daher der Zuladung vom Zugfahrzeug zuzurechnen) vom tatsächlichen Anhängergewicht subtrahiert...

Der Anhänger darf maximal die in den Papieren angegebenen Massen haben, egal wie sich das Gewicht verteilt. Die Stützlast wird zwar auf das Auto angerechnet, aber ändert nichts an der erlaubten Anhängemasse.

CoC Dacia Logan MCV 2 Stepway 2018:
1742920357915.webp
Das könnte aber eben von den netten Kollegen vom Trachtenclub angezweifelt werden.
Ja, und das dann mit Recht.
 
Die Stützlast wird zwar auf das Auto angerechnet, aber ändert nichts an der erlaubten Anhängemasse
Es ändert sich nichts an der Gesammtmasse des Anhängers. Soweit richtig. Gesammtmasse und Anhängemasse sind aber nicht das gleiche. Und da liegt dein Fehler.
Die Stützlast kann unmöglich zur Anhängelast gehören. Wenn sie ja bereits schon vom Fahrzeug getragen wird, kann sie nicht gleichzeitig gezogen werden.
Es ist ist auf unserem Planeten physikalisch völlig unmöglich, dass eine Masse zweimal zur gleicher Zeit auftaucht.

Die Ursprüngliche Frage entspricht in etwa dem Beispiel nummer 3. Da ist alles wirklich haarklein erklärt.
 
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