Alles über Elektromobilität - Erfahrungen, Technik, Diskussionen und Meinungen

Hast du vor, dir in naher Zukunft ein Elektroauto zuzulegen?

  • Ja, als alleiniges Auto

    Stimmen: 53 14,1%
  • Ja, als Zweitwagen (z.B. für die Stadt)

    Stimmen: 61 16,2%
  • Bin (noch) unentschieden

    Stimmen: 31 8,2%
  • Nein, ich bin mit meinem "normalen" Dacia glücklich!

    Stimmen: 231 61,4%

  • Umfrageteilnehmer
    376
Status
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Jetzt soll der Eigentümer den Anschluss wohl noch bezahlen.
Das soll außen vor sein. Der Mieter kann zukünftig zwar verlangen dass der Vermieter der Installation einer Ladesäule zustimmt, die Kosten für Installation und Unterhalt muss aber der Mieter tragen. (Quelle)
Das war übrigens auch so heute in den Nachrichten zu hören. Für den Anspruch für schnelles Internet via Glasfaserkabel gilt übrigens dasselbe.
 
. Für den Anspruch für schnelles Internet via Glasfaserkabel gilt übrigens dasselbe.

...das ist leider so nicht GANZ richtig... - Der Vermieter kann den Mieter sogar zwingen Kosten für (beispielsweise) den teuren Unitymedia-Anschluß zu tragen, auch wenn der Mieter einen wesentlich günstigeren Anbieter auswählen könnte und/oder möchte... Und sogar die "Geschwindigkeit" kann der Vermieter vorgeben...

Du glaubst gar nicht, was manche Vermieter so an Knebel-Möglichkeiten nutzen... Dabei ist das noch harmlos...

Ein Beispiel aus Hanau: Ein Mieter in einer vermieteten Eigentumswohnung möchte gerne so eine "Wallbox" einrichten lassen... Der Wohnungseigentümer ist einverstanden, macht es aber von der Entscheidung der Eigentümerversammlung abhängig. In der Eigentümerversammlung kann man sich nicht mehrheitlich zu einem JA durchringen - also gibt es keine Wallbox...
 
Das soll außen vor sein. Der Mieter kann zukünftig zwar verlangen dass der Vermieter der Installation einer Ladesäule zustimmt, die Kosten für Installation und Unterhalt muss aber der Mieter tragen. (Quelle)
Das war übrigens auch so heute in den Nachrichten zu hören. Für den Anspruch für schnelles Internet via Glasfaserkabel gilt übrigens dasselbe.
Dann bekommt die Wohnung der, der mit der Corvette zur Wohnungsbesichtigung kommt und nicht der i3 Fahrer :D.

Ich bin grundsätzlich gegen "Zwangslösungen" an den eigenen Immobilen...
 
Das soll außen vor sein. Der Mieter kann zukünftig zwar verlangen dass der Vermieter der Installation einer Ladesäule zustimmt, die Kosten für Installation und Unterhalt muss aber der Mieter tragen. (Quelle)
Das war übrigens auch so heute in den Nachrichten zu hören. Für den Anspruch für schnelles Internet via Glasfaserkabel gilt übrigens dasselbe.

Augenwischerei......................vergesst nicht den Netzbetreiber.

Daher haben wir keine Wallbox. Ist einfach viel zu teuer und bringt nichts.
 
Dann bekommt die Wohnung der, der mit der Corvette zur Wohnungsbesichtigung kommt und nicht der i3 Fahrer :D.

Ich bin grundsätzlich gegen "Zwangslösungen" an den eigenen Immobilen...
Möglicherweise haben wir, nachdem das was wir jetzt Backe haben ausgestanden ist, andere Sorgen.
Ansonsten nur zu, Wohnungen haben wir genug und noch dazu so billig.
 
Der Wohnungseigentümer ist einverstanden, macht es aber von der Entscheidung der Eigentümerversammlung abhängig. In der Eigentümerversammlung kann man sich nicht mehrheitlich zu einem JA durchringen - also gibt es keine Wallbox...
Genau das ändert sich aber im neuen Gesetz. Die derzeit notwendige Zustimmung aller Wohnungseigentümer einer Immobilie fällt weg. Genauso, dass der Vermieter den Bau von Ladesäulen bisher ganz verbieten kann. Die Kosten für den Bau der Ladestation sowie die Folgekosten durch Wartung oder Reparatur muss aber dann der tragen, der sie nutzt.
Wegen Glasfaseranschlüssen. Da geht es nicht darum welchen Anschluss der Mieter verlangen kann, sondern nur darum, dass der Vermieter einen solchen nicht verweigern kann, wie bisher.

@Rostfinger
Es geht auch nicht um den Netzbetreiber, sondern eben nur darum, dass der Vermieter grundsätzlich einen solchen nicht verweigern kann. Wie ihr das Laden handhabt ist daher in diesem Zusammenhang unerheblich.
 
Möglicherweise haben wir, nachdem das was wir jetzt Backe haben ausgestanden ist, andere Sorgen.
Ansonsten nur zu, Wohnungen haben wir genug und noch dazu so billig....
Das stimmt... Wie sagte gestern Abend mein Weib, nach einer Sendung mit "leichter Kost".
Gut, mal nix von dem Corona zu hören....
Die selbe Existensberechtigung hat dieser Thread hier nun auch......-_-
Drum lasst uns über Wallboxen streiten.....^_^
 
Genau das ändert sich aber im neuen Gesetz. Die derzeit notwendige Zustimmung aller Wohnungseigentümer einer Immobilie fällt weg. Genauso, dass der Vermieter den Bau von Ladesäulen bisher ganz verbieten kann. Die Kosten für den Bau der Ladestation sowie die Folgekosten durch Wartung oder Reparatur muss aber dann der tragen, der sie nutzt.
Wegen Glasfaseranschlüssen. Da geht es nicht darum welchen Anschluss der Mieter verlangen kann, sondern nur darum, dass der Vermieter einen solchen nicht verweigern kann, wie bisher.

@Rostfinger
Es geht auch nicht um den Netzbetreiber, sondern eben nur darum, dass der Vermieter grundsätzlich einen solchen nicht verweigern kann. Wie ihr das Laden handhabt ist daher in diesem Zusammenhang unerheblich.

Leider aber sowas um den Netzbetreiber. Eine Wallbox............so verlangt der Netzbetreiber, muss mit 50 Ampere
abgesichert werden. Dazu kommt ein Zählerfeld. Natürlich kann, wenn es so beschlossen wird, sich der Vermieter
nicht weigern. Je nach Lage kann es schon erhebliche Kosten verursachen. Bei Mehrfamilienwohnanlagen
ohne gesicherten Stellplatz fast unmöglich. Daher sehe ich das vorab als Augenwischerei.

Der Hemschuh ist der Netzbetreiber. Unser Netzbetreiber errichtet in diesem Jahr weitere öffendliche Ladesäulen.
Die Kohle bekommt er aus einem Fördertopf zu 100 %. Ein kw an deren Ladesäulen kostet zur Zeit 48 Cent.
 
Telefon/Internet, Fernsehn und E-Mobility-Lademöglichkeit werden in ein paar Jahren Standard für jede Mietwohnung sein. Wobei ich mir beim Fernsehn nicht sicher bin.
Lademöglichkeiten sicherlich nicht. Kaum ein Mietshaus hat eigene Stellplätze.
In großen Wohnblöcken sicherlich aber die ganzen Mietimobilien in den Innenstäten und kleineren Straßen nicht.
Da müsste man die Kabel aus dem Fenster hängen.
Über den Gehweg legen ist verboten.
 
Lademöglichkeiten sicherlich nicht. Kaum ein Mietshaus hat eigene Stellplätze.
Dann schreibe ich es anders: ist bei einer Mietwohnung eine Garage oder ein Stellplatz dabei, so wird es dort eine Lademöglichkeit geben. Besser?

Denn: bei einer Mietwohnung ohne Garage/Stellplatz macht es irgendwie keinen Sinn, eine Lademöglichkeit zu verlangen bzw. zu erwarten :).
 
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