Anhängerkupplung beim MCV mit LPG [ab Werk und Nachrüstung]

yuta

Mitglied
Fahrzeug
kein Dacia Logan
Hallo,
ich bin neu hier und interessiere mich für einen Dacia Logan MCV mit Werksseitig eingebauter Gasanlage.

Fündig geworden für mein Traumauto bin ich bei einem hier schon oft lobend erwähnten Importeur aus dem Sauerland.

Meine Fragen nun:
1.) wie sind die Inspektionsintervalle für die Gasanlage? Identisch mit den "normalen" Intervallen?
2.) Bei wem kann dieser Service im Bereich 47169 (+ Xkm) zufriedenstellend durchgeführt werden? Wer hat Erfahrung?
3.) Für mein Traumauto möchte ich eine feststehende AHK haben. Die wird bei diesem Importeur nicht angeboten für das LPG Fahrzeug. Die Antwort auf meine Frage vom Importeur war für mich nicht besonders zufriedenstellend.
DArf man grundsätzlich keine AHK an das Gasfahrzeug bauen? Kann man das irgendwo nachrüsten lassen ohne das Garantieprobleme auftauchen? Ich möchte mit dem Dacia nur einen Hundehänger (4-er) ziehen.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage(n) im Voraus!

Gruß
Sabine
 
Lösung
Hi
Sorry das es was länger gedauert hat aber habe die Bilder jetzt erst bei dem Winter Pneus Wechsel gemacht.. so und nochmal auch die aussage vom freundlichen. ..:D:D er musste nix am Tank oder Ventil machen hat es gar nicht angefasst. .und ich bin zwar kein Profi aber ich würde sagen man könnte es weiterhin ohne Probleme ausbauen. ,

Schöne grüße
danke,

darum geht es nicht,... es geht darum ob die betriebserlaubnis durch den umbau erlischt,....... das hat weitreichende folgen, auch bezüglich versicherungsschhutz im falle eines unfalls,. usw., usw.......nicht auszudenken

auch wenn es niemandem auffällt, wenn ein unfall passiert dann nimmt ein gutachter den fall auseinander, spätestens dann fällt es auf.

Da könnte ein Schuh draus werden. Für Dacia als Hersteller gelten andere Regeln/Vorschriften als für Nachrüster.
 
Ok, wir sind hier in Deutschland, darum verstehe ich den Aufriss.

Es geht nicht darum, ob einem Prüfer etwas auffällt. Deine Gasanlage ist eingetragen mit "Gastank xy, Verdampfer yz, ...". Der Gastank muss fest verschraubt sein. Es steht aber nicht in den Papieren "Auslass 37Grad nach rechts verdreht". Also ist die Drehung des Gastankes egal. Wenn wirklich alles so nach Vorschrift sein müsste, dann bräuchten beim TÜV keine Ingenieure zu arbeiten, sondern Zettelvergleicher. Ich gebe Dir trotzdem Recht: In 20 Jahren darfst Du als Privatmann bestimmt keine Schraube mehr an einem Gerät berühren, welches auch nur in die Nähe eines Menschen gelangen könnte. Wegen der Sicherheit.

Tip für Dich: Wenn Du so eine Angst hast, dann fahre doch mit Deinem Auto zu einem TÜV und frage ihn, ob der Gastank richtig eingebaut ist, speziell auch wegen der AHK. Ein Gutachter wird nach einem Unfall auch nichts anderes sagen als der TÜV-Mensch. Oder was erwartest Du hier aus dem Forum? Dass Dir jemand eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Dein Auto ausstellt?

Gruß,
dacian
 
Ok, wir sind hier in Deutschland, darum verstehe ich den Aufriss.

Es geht nicht darum, ob einem Prüfer etwas auffällt. Deine Gasanlage ist eingetragen mit "Gastank xy, Verdampfer yz, ...". Der Gastank muss fest verschraubt sein. Es steht aber nicht in den Papieren "Auslass 37Grad nach rechts verdreht". Also ist die Drehung des Gastankes egal. Wenn wirklich alles so nach Vorschrift sein müsste, dann bräuchten beim TÜV keine Ingenieure zu arbeiten, sondern Zettelvergleicher. Ich gebe Dir trotzdem Recht: In 20 Jahren darfst Du als Privatmann bestimmt keine Schraube mehr an einem Gerät berühren, welches auch nur in die Nähe eines Menschen gelangen könnte. Wegen der Sicherheit.

Tip für Dich: Wenn Du so eine Angst hast, dann fahre doch mit Deinem Auto zu einem TÜV und frage ihn, ob der Gastank richtig eingebaut ist, speziell auch wegen der AHK. Ein Gutachter wird nach einem Unfall auch nichts anderes sagen als der TÜV-Mensch. Oder was erwartest Du hier aus dem Forum? Dass Dir jemand eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Dein Auto ausstellt?

Gruß,
dacian

sorry, ich erwarte, dass man mir nicht unterstellt ich wäre nicht bei verstand, auch nicht indirekt. ansonsten bin ich gerne bereit trotz meiner so "großen angst" einfach mal zurückzuschießen.

die frage die mich interessiert habe ich eindeutig gestellt: erlischt die betriebserlaubnis wenn der gastank gedreht wird. will wissen ob der, der den einbau der ahk vorgenommen hat alles richtig gemacht hat, oder aus unwissenheit die betriebserlaubnis des autos zum erlöschen gebracht hat.

wenn das niemand beantworten kann, bin ich auch niemandem böse,.....was mich allerdings an der ganzen sache zweifeln lässt, sind äußerungen die belegen dass kein wissen da ist, man aber einfach was sagen will.

das betrifft nicht die die mit bestem wissen die sache bereits gut unterstützt haben und auch für einige aufklärung sorgten.

gruß
 
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Würd ich so nicht sagen.

Du bist vorsichtig und das ist gut so!

Fehlt die Vorsicht / Umsicht, setzt man durch allzuviel blauäugigkeit gerne mal was in den Sand.

lieben dank,...

die große angst,.. ein bild meiner worte,......meint denn wirklich jemand das wörtlich?.....ok, vielleicht mein fehler, ich meinte meine großen bedenken,....einfacher und damit deutlicher ausgedrückt

weißt du helmut,..... selbst ohne gesetze und vorschriften kann man gut leben, das sehe ich auch so,.... aber andererseits haben sie auch ihre berechtigung.

war einige zeit in der qualitässichrung, da läuft am ende alles auf was verbockt wurde, pferde die kotzen, sage ich nur,......und keiner wills gewesen sein. daher gehe ich den dingen gerne mal auf den grund.

gruß
 
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Moin,

Zitat von LPG-HB
es gibt keinerlei vorschriften, dass der werksgaser nicht auf ahk nachgerüstet werden darf.


Höchst interessant---kannst da mal bitte eine Quelle für Deine Ansicht posten @LPG-HB?

Auch wenn wir im Land der vielen Vorschriften leben. In Deutschland ist immer noch alles erlaubt, was nicht verboten ist. Und nicht umgekehrt.

Zum Thema Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Die BE erlischt heutzutage nicht automatisch, nur weil ein falsches Teil angebaut wurde.

Zitat §19 STVZO:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Und das sehe ich persönlich beim Einbau einer AHK mit Prüfzeichen nicht.
Aber man ist sicherlich auf der sicheren Seite, wenn man das beim TÜV abklärt und nicht im Autohaus.

________________________________________

Mir egal wer dein Vater ist. Wo ich angel läuft keiner übers Wasser.:D
 
Zuletzt bearbeitet:
mir wurde ausdrücklich bei der ausliefeung gesagt: eine ahk darf lt. vorgabe dacia nicht nachgerüstet werden:o
sollte mal etwas mit der gas-anlage sein, so könnte die gewährleistung
entfallen:o
eine schriftliche vorgabe finde ich aber nicht, d.h. eine quelle kann ich nicht posten, weil mir nix schriftliches vorliegt
wegen der betriebserlaubnis würde ich auch direkt den tüv ansprechen:)
 
Zuletzt bearbeitet:
mir wurde ausdrücklich bei der ausliefeung gesagt: eine ahk darf lt. vorgabe dacia nicht nachgerüstet werden:o
sollte mal etwas mit der gas-anlage sein, so könnte die gewährleistung
entfallen:o
eine schriftliche vorgabe finde ich aber nicht, d.h. eine quelle kann ich nicht posten, weil mir nix schriftliches vorliegt
wegen der betriebserlaubnis würde ich auch direkt den tüv ansprechen:)

das mit dem tüv ist jetzt klar,....wird geklärt

gegenüber dacia bzgl. der garantie bleibe ich gelassen, da in den unterlagen die beim kauf dabei sind nirgendwo etwas von einem wegfall der garantie bei nachrüsten einer ahk zu finden ist, das hätte dacia dann schon schlauer anstellen müssen. hoffe nat. nicht, dass es zu einem garantiefall kommt,... aber wenn, dann würde ich das durchklagen. das was ich schriftlich als otto normalverstandsbürger mitgeliefert bekomme, auch bzgl der garantiebestimmungen, das zählt für mich. werde nicht weiter igendwelchen gerüchten nachgehen die bei dacia über die "stille post" ihre verbreitung finden.
vor allem nicht, weil ich die ahk nicht selbst angebaut habe sondern das auto so vom händler als neufahrzeug übergeben bekomme, damit wasche ich meine hände in unschuld. im ereignisfall verdienen dann eben anwälte.

zugelassen wurde das auto heute, wie erwartet, problemlos.
im fahrzeugschein steht auch das zulässige zuggewicht, ob das allerdings ein freibrief für eine ahk ist bezweifele ich.

gruß
 
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im fahrzeugschein steht auch das zulässige zuggewicht, ob das allerdings ein freibrief für eine ahk ist bezweifele ich.

Eigentlich schon, denn sonst dürfte kein Zuggewicht drin stehen.

Ich würde deshalb mal sagen:
"herzlichen Glückwunsch zum neuen und zu seiner genehmigten Anhängelast! :prost:
 
Eigentlich schon, denn sonst dürfte kein Zuggewicht drin stehen.

Ich würde deshalb mal sagen:
"herzlichen Glückwunsch zum neuen und zu seiner genehmigten Anhängelast! :prost:

danke, danke,.....

bekomme das Auto erst morgen (für alle Zweifler: morgen).....:D

mein "Alter" scheint etwas gemerkt zu haben, auf den letzten tag bockt er.

gruß
 
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öhm ...... morgen
d070.gif


Morgen Feiertag. :huh:
 
öhm ...... morgen
d070.gif


Morgen Feiertag. :huh:

ja,... morgen ist Feiertag,...sagte doch: für Zweifler......

heute Nacht müsste er hier ankommen und morgen bekomme ich Ihn/Sie,....(man wird sehen)

was gibt es daran nicht zu verstehen Helmut?....:pray:

er ist ca. eine Woche im Rückstand und weil ich so nett bin zieht die 19 jährige Autohausverkäuferin morgen bei der Übergabe fast nichts an,...:lolat:, außer natürlich der üblichen Arbeitskleidung,...lach

gruß
 
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