Wenn das Fahrzeug als eine Einheit mit der AHK gekauft wurde und es ist ein Mangel daran, ist das als Einheit zusehen und daher wandelbar bei 3 maliger nicht erfolgter Instandsetzung.Puh, das ist aber eine Ansammlung von Falschheiten und gefährlichem Halbwissen...
Sorgfaltspflicht des Händlers... US-Rückfahrwarner... Wandel des Vertrages...
Ob ich ne Hose für 60 Euro kaufe , ein Dacia für 15 TSD oder ein Boot für 100 TSD, als Endkunde habe ich das Recht darauf, dass die einzelnen Komponente auch ordnungsgemäß und in ihrem Zusammenspiel funktionieren.
Im Endeffekt kann's darauf hinauslaufen, das ist eben Risiko des Händlers. Ausserdem hat er, wenn's ein seriöser Händler ist, auch einen Ruf zu verlieren.Du glaubst doch selber nicht, dass wegen der AHK ein ganzer Vertrag gewandelt wird?
Eine Inanspruchnahme einer Gewährleistung ist immer Gratis; sollte eine Verbesserung der Sache (Montage einer abnehmbarer AHK) das Problem lösen, könnten sich die Parteien darauf einigen, dass der Aufpreis gezahlt wird.Bestenfalls baut der Händler bzw die Werkstatt die AHK wieder ab. Du wirst aber sicher keinen Gratistausch gegen eine abnehmbare bekommen.
Außerdem: Was spricht dagegen, dass der mittlere Sensor stillgelegt wird? Dort sitzt doch eh die AHK und die hält mehr Kontakte aus als der Sensor der EPH.
lG
Je weniger Sensoren, desto ungenauer die Einparkhilfe. Wenn Sie dann nur noch 2 hat, "sieht" sie nur noch rechts und links, aber nicht richtig was hinten ist und ist daher in ihrer Funktion stark eingeschränkt.
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Um zum eigentlichen Thema zurück zu kommen, und dafür ist das Forum ja eigentlich da ...
Ich zum Thema Einparkhilfe habe ich hier was gefunden, da wird's so erklärt, dass es auch technische Laien verstehen können:
http://www.ovh-shop.de/images/Anleitungen/Allgemeine Informationen zum Thema Parksensoren.pdf
(Nein ich habe das PDF nur gefunden und habe keine Bezüge zu dem Shop ....)