Ankaufservice von Dacia

xr887

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Renault Megane IV
Hallo zusammen,

während mein Mann und ich gespannt auf unseren neuen Bigster und damit ersten Dacia warten, überlegen wir noch, was wir mit unserem aktuellen Auto machen.

Derzeit fahren wir einen 2017er Renault Megane IV mit knapp 125.000km auf dem Buckel. Behalten passt uns finanziell nicht in den Kram und er würde als Zweitauto ohnehin die allermeiste Zeit ungenutzt rumstehen und verfallen.

Wir haben schonmal an den Ankaufservice von Dacia bemüht, allerdings haben wir dort bereits im Oktober eine Anfrage gestellt, aber nie eine Antwort erhalten.

Hat hier jemand den Service schonmal (erfolgreich) genutzt? Ergibt es Sinn, sich mal mit dem ausgewählten Händler in Verbindung zu setzen bzgl. der Anfrage von Oktober? Gleich eine neue Anfrage versenden und zeitnah nachhaken?

wirkaufendeinauto.de hatte letztens "aufgrund niedriger Nachfrage zu diesem Modell" kein Angebot für uns, privat über mobile.de o.Ä. wäre unsere letzte Wahl ...

Besten Dank!
 
Ich habe meine Fahrzeuge nie als Gebrauchtwagen irgendwo angeboten. Wenn habe ich diese als Teilespender mit Mängeln angeboten.
Hast Du schon mal überlegt, auf ein anderes Hobby umzusteigen, weit weg von den Dacianern?
Denn Du schreibst hier nur noch Kappes.
Du tauchst überall mit Halbwissen auf, denn der Thread, zu dem Du Dich nicht genötigt fühlst etwas zu schreiben, muss ja erst noch erfunden werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, ich hab dort gestern schon meine Anfrage hingeschickt, mal sehen was passiert, ich werde mich auf jeden Fall nochmal melden, wenn das alles erledigt ist!

Danke für die sachdienlichen Hinweise :)
 
Diese Aunkaufforen wollen doch auch alle verdienen
Habe letztens einen Ford Eco Sport eines Freundes verkauft,
Angebot bei WKdA 7200 Euro, habe den privat dann für 9900 verkaufen können
 
Klar wollen die alle nur verdienen. Aber wenn ich selbst kaum Zeit habe, weil ich mein Geld im schon stressigen Job verdienen muss, dann verkaufe ich "einfach" an ein Ankaufforum und bin die Sorge los. Auch wenn ich dabei weniger bekomme als beim Prvatverkauf. Alles auch eine Frage wie viel "Stress" und Zeit man privat investieren möchte. Da muss jeder seinen eigenen Weg gehen.
 
Es gibt eben auch bei Händlern solche und solche. Ich hatte 09.24 meinen Jogger bei Kleinanzeigen inseriert (Bj. 22, Extreme + 110TCE mit 22TKm), für 19.500€ VB. Da kamen von Privat nur "Bullshit" Angebote, gemeldet hatte sich dann ein "Autoland" aufkäufer und bot mir direkt 17.500€, kostenfreie Abmeldung etc. Bin dann paar Tage später dorthin (Samstags), es gab kein Nachverhandeln und nix.... Ankaufvertrag gemacht und am Montag darauf hate ich morgens das Geld auf dem Konto. Es gibt also auch durchaus noch ehrliche Händler, und von Privat hätte ich auch nicht mehr bekommen bzw. gar ein höheres Risiko gehabt.
 
Wenn ein Händler einen Gegenstand in diesem Fall ein Fahrzeug ankauft, ist es für ihn Betriebsvermögen welches besteuert wird. Das macht kein Geschätsmann. Wenn er es verkauft muss er ein Jahr für verdeckte Mängel haften.

So ist die gesetzliche Lage.

Er kauft also keinen Gebrauchtwagen sondern schließt einen Vermittlungsvertrag ab.
Und ruckzuck ist er aus der Haftung für verdeckte Mängel. Um den Gebrauchtwagenkäufer nicht zu enttäuschen, schlägt er die Kosten für eine Gebrauchtwagenversicherung von irgendeiner Versicherung auf. Der Käufer wiegt sich im guten Glauben.

Natürlich mag das für Menschen die sich mit der Rechtslage nicht auskennen Bullschit sein. Ein solcher Mensch mag sich mal als Schöffe bei Gericht melden und
eine Stufe höher hinter einem Richterpult platznehmen. Anschließend hat er mehr Erkenntnis

Schaut auch mal genau auf die Auszeichnung (ist Plicht) bei einem Gebrauchtwagen.
Sehr klein steht da was .......im Kundenauftrag......zu lesen. Wenn da dick und fett steht ein Jahr Garantie. Und das ist keine Händlergarantie sondern eine Versicherung mit haken und Ösen.
 
Kfz - Handel - Betriebsvermögen - Ware - Differenzbesteuerung - Sachmangelhaftung - Kaufgegenstand -
Vermittlungsvertrag - Haftungsausschluß - Gebrauchtwagenversicherung - Gutgläubigkeit - Schöffe - Richter - Vorsitz - Erkenntnis - (Preis)-Auszeichnungspflicht - Kundenauftrag - (Händler)-Garantie -

Er kauft also keinen Gebrauchtwagen sondern schließt einen Vermittlungsvertrag ab.
Nach diesen vielen Erheiterungen bin ich andererseits echt sprachlos und sich "nicht auskennen" bedeutet also Bullshit. Lass ich mal so stehen, aber würde es doch nachlesen, weil
ich dachte immer es wäre geregelt wie folgt:
Der Vermittlungsvertrag Kfz regelt den Verkauf eines Kraftfahrzeugs zwischen einem Verkäufer und einem Vermittler. Der Händler muss deutlich offenlegen, ob er das Fahrzeug im eigenen Namen oder im Kundenauftrag verkauft. Der Verkauf im Kundenauftrag bedeutet, dass ein Händler ein Fahrzeug (den Gebrauchtwagen) für eine Privatperson vermittelt, ohne selbst als Verkäufer aufzutreten. Verkauft der Händler den zuvor vom Vorbesitzer selbst angekauften Gebrauchtwagen ist dieser Händler dann der Verkäufer und haftet.

schrieb zu Rostfinger:
Hast Du schon mal überlegt, auf ein anderes Hobby umzusteigen, weit weg von den Dacianern?
Denn Du schreibst hier nur noch Kappes.
Du tauchst überall mit Halbwissen auf, denn der Thread, zu dem Du Dich nicht genötigt fühlst etwas zu schreiben, muss ja erst noch erfunden werden.
Wie wahr!
Das BGB, Steuerrecht, GewO wurde einfach vergessen, warum?

-> Richtigstellungen dieser heißen Thesen in Beitrag #22 würden sicherlich jeden Rahmen sprengen.
 
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