theduke
Mitglied Platin
- Fahrzeug
- Dacia Duster 4x2, 1.6 16V
- Baujahr
- 2015
Warum extra ein Thread dazu?
Weil ich es leid bin immer die gleichen falschen Aussagen im Internet zu lesen.
Gestern bei dem Thema Sandero Campingausbau abermals.
Habe mir dann mal verschiedene andere Foren durchgelesen, dort das gleiche Problem.
-Nicht erlaubt, weil es eine wesentliche Änderung darstellt.
-Nicht erlaubt, weil in den Papieren ja 5 Sitzer drin steht.
-Wenn erlaubt, dann müssen auch die hinteren Sicherheitsgurte entfernt werden (war mein pers. Favorit)
-Es müssen immer soviele Sitze wie Gurte vorhanden sein (auch mein Fav).
-Erlaubt, muß aber zum Tüv Termin wieder eingebaut werden.
-Nur die Sitzbank darf entnommen werden (falls möglich) muß aber zum Tüv wieder eingebaut werden.
-Ausbau nur zum Transport von sperrigen Gütern.
-Vor Wochen schrieben hier bei den Dacianern ein paar Fahrer, sie montieren die Rückbank ihres Dokkers wieder wenn der Tüv fällig ist, weil sie befürchten der Prüfer könnte Probleme machen.
-Dann gibt es noch die Fahrer, die folgendes schreiben. Sie meinen, sie glauben,,sie denken, sie vermuten, sie haben es von Freunden gehört. Es wäre verboten....
Das diese Behauptungen und Meinungen totaler Unfug sind, sollte klar sein. Habe heute beim TÜV Süd angerufen. 4 Gesprächspartner bis zum Chef. Als Info benötigte er nur die Marke, das Modell und ob es sich um ein Privatwagen handelt. Ich gab Dacia Dokker, Sandero, Duster und Logan an
Fakt:
1. Rückenlehnen und Sitzbänke die vom Hersteller zum herausnehmen vorgesehen sind, müssen nicht wieder eingebaut werden. (also per Hebel usw)
2. Rückenlehnen und Sitzbank die per Schrauben befestigt sind, dürfen ausgebaut werden, und können auch ausgebaut bleiben.
2.a. Im ausgebautem Zusstand dürfen keine scharfe Kanten, hervorstehende Schrauben oder sonstige Verletzungsgefahr entstehen / vorhanden sein.
3. Zur TÜV HU sind diese Dinge nicht relevant, weil es die Fahrzeugsicherheit nicht beeinträchtigt.
4. Die Ladungssicherung: Eingebaute Platten als Bett, Staukisten usw ist nicht Sache des TÜV, denn sie benötigen keine Abnahme. Das ist dann Sache der Verkehrskontrolle (Polizei).
5. Fast vergessen. Sicherheitsgurte. Der Gesetzgeber schreibt vor, soviel Sitzplätze, soviel Gurte. Nicht die Anzahl der Gurte entscheidet über die Sitze. Also Gurte drin lassen.
Ich fragte ob dies auf ganz Deutschland zutrifft. Ja tut es, egal welcher TÜV die HU durchführt. Nachfrage fand am 16.10 2018 um 13.35 Uhr statt. HU Richtlinien die sich in den kommen Jahren ändern, entzieht sich dem bisherigen Status..........
Weil ich es leid bin immer die gleichen falschen Aussagen im Internet zu lesen.
Gestern bei dem Thema Sandero Campingausbau abermals.
Habe mir dann mal verschiedene andere Foren durchgelesen, dort das gleiche Problem.
-Nicht erlaubt, weil es eine wesentliche Änderung darstellt.
-Nicht erlaubt, weil in den Papieren ja 5 Sitzer drin steht.
-Wenn erlaubt, dann müssen auch die hinteren Sicherheitsgurte entfernt werden (war mein pers. Favorit)
-Es müssen immer soviele Sitze wie Gurte vorhanden sein (auch mein Fav).
-Erlaubt, muß aber zum Tüv Termin wieder eingebaut werden.
-Nur die Sitzbank darf entnommen werden (falls möglich) muß aber zum Tüv wieder eingebaut werden.
-Ausbau nur zum Transport von sperrigen Gütern.
-Vor Wochen schrieben hier bei den Dacianern ein paar Fahrer, sie montieren die Rückbank ihres Dokkers wieder wenn der Tüv fällig ist, weil sie befürchten der Prüfer könnte Probleme machen.
-Dann gibt es noch die Fahrer, die folgendes schreiben. Sie meinen, sie glauben,,sie denken, sie vermuten, sie haben es von Freunden gehört. Es wäre verboten....
Das diese Behauptungen und Meinungen totaler Unfug sind, sollte klar sein. Habe heute beim TÜV Süd angerufen. 4 Gesprächspartner bis zum Chef. Als Info benötigte er nur die Marke, das Modell und ob es sich um ein Privatwagen handelt. Ich gab Dacia Dokker, Sandero, Duster und Logan an
Fakt:
1. Rückenlehnen und Sitzbänke die vom Hersteller zum herausnehmen vorgesehen sind, müssen nicht wieder eingebaut werden. (also per Hebel usw)
2. Rückenlehnen und Sitzbank die per Schrauben befestigt sind, dürfen ausgebaut werden, und können auch ausgebaut bleiben.
2.a. Im ausgebautem Zusstand dürfen keine scharfe Kanten, hervorstehende Schrauben oder sonstige Verletzungsgefahr entstehen / vorhanden sein.
3. Zur TÜV HU sind diese Dinge nicht relevant, weil es die Fahrzeugsicherheit nicht beeinträchtigt.
4. Die Ladungssicherung: Eingebaute Platten als Bett, Staukisten usw ist nicht Sache des TÜV, denn sie benötigen keine Abnahme. Das ist dann Sache der Verkehrskontrolle (Polizei).
5. Fast vergessen. Sicherheitsgurte. Der Gesetzgeber schreibt vor, soviel Sitzplätze, soviel Gurte. Nicht die Anzahl der Gurte entscheidet über die Sitze. Also Gurte drin lassen.
Ich fragte ob dies auf ganz Deutschland zutrifft. Ja tut es, egal welcher TÜV die HU durchführt. Nachfrage fand am 16.10 2018 um 13.35 Uhr statt. HU Richtlinien die sich in den kommen Jahren ändern, entzieht sich dem bisherigen Status..........
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