Ausbau Rücksitze und Tüv

theduke

Mitglied Platin
Fahrzeug
Dacia Duster 4x2, 1.6 16V
Baujahr
2015
Warum extra ein Thread dazu?
Weil ich es leid bin immer die gleichen falschen Aussagen im Internet zu lesen.
Gestern bei dem Thema Sandero Campingausbau abermals.
Habe mir dann mal verschiedene andere Foren durchgelesen, dort das gleiche Problem.
-Nicht erlaubt, weil es eine wesentliche Änderung darstellt.
-Nicht erlaubt, weil in den Papieren ja 5 Sitzer drin steht.
-Wenn erlaubt, dann müssen auch die hinteren Sicherheitsgurte entfernt werden (war mein pers. Favorit):hammer::bang::D
-Es müssen immer soviele Sitze wie Gurte vorhanden sein (auch mein Fav).
-Erlaubt, muß aber zum Tüv Termin wieder eingebaut werden.
-Nur die Sitzbank darf entnommen werden (falls möglich) muß aber zum Tüv wieder eingebaut werden.
-Ausbau nur zum Transport von sperrigen Gütern.
-Vor Wochen schrieben hier bei den Dacianern ein paar Fahrer, sie montieren die Rückbank ihres Dokkers wieder wenn der Tüv fällig ist, weil sie befürchten der Prüfer könnte Probleme machen.
-Dann gibt es noch die Fahrer, die folgendes schreiben. Sie meinen, sie glauben,,sie denken, sie vermuten, sie haben es von Freunden gehört. Es wäre verboten....:blink:

Das diese Behauptungen und Meinungen totaler Unfug sind, sollte klar sein. Habe heute beim TÜV Süd angerufen. 4 Gesprächspartner bis zum Chef. Als Info benötigte er nur die Marke, das Modell und ob es sich um ein Privatwagen handelt. Ich gab Dacia Dokker, Sandero, Duster und Logan an
Fakt:
1. Rückenlehnen und Sitzbänke die vom Hersteller zum herausnehmen vorgesehen sind, müssen nicht wieder eingebaut werden. (also per Hebel usw)
2. Rückenlehnen und Sitzbank die per Schrauben befestigt sind, dürfen ausgebaut werden, und können auch ausgebaut bleiben.
2.a. Im ausgebautem Zusstand dürfen keine scharfe Kanten, hervorstehende Schrauben oder sonstige Verletzungsgefahr entstehen / vorhanden sein.
3. Zur TÜV HU sind diese Dinge nicht relevant, weil es die Fahrzeugsicherheit nicht beeinträchtigt.
4. Die Ladungssicherung: Eingebaute Platten als Bett, Staukisten usw ist nicht Sache des TÜV, denn sie benötigen keine Abnahme. Das ist dann Sache der Verkehrskontrolle (Polizei).
5. Fast vergessen. Sicherheitsgurte. Der Gesetzgeber schreibt vor, soviel Sitzplätze, soviel Gurte. Nicht die Anzahl der Gurte entscheidet über die Sitze. Also Gurte drin lassen.

Ich fragte ob dies auf ganz Deutschland zutrifft. Ja tut es, egal welcher TÜV die HU durchführt. Nachfrage fand am 16.10 2018 um 13.35 Uhr statt. HU Richtlinien die sich in den kommen Jahren ändern, entzieht sich dem bisherigen Status..........
 
Zuletzt bearbeitet:
Es muss nur alles rückbaubar bleiben, d.h. Befestigungslöcher dürfen nicht zugeschweißt oder dauerhaft überdeckt werden.
 
Es muss nur alles rückbaubar bleiben, d.h. Befestigungslöcher dürfen nicht zugeschweißt oder dauerhaft überdeckt werden.
wenn die Sitze für die HU nicht rückbaut werden müssen, welchen Sinn hätte dann eine Regelung die besagt, dass die Befestigungslöcher NICHT dauerhaft verschlossen werden dürfen?
Es ist dann natürlich so, dass die serienmäßige Rückbank dann eben nicht mehr eingebaut werden kann. Außerdem wäre dieser Umstand für einen Weiterverkauf hinderlich. Aber welche Regelung verbietet mir, die Rücksitzbefestigungslöcher dicht zu schweißen oder anderweitig zu versiegeln?
 
Sicher kannst du alles zuschweißen, dann müssen aber die Sitze ausgetragen werden.

Rücksitzbank ausbauen ! TÜV ? : Polo 86 / 86C / 2F : (https://www.polotreff.de/forum/t/216212?op=1)

Solang eine rückrüstung möglich ist muß nix umgetragen werden...

solltest du dein fahrzeug aber so verändern das eine rückrüstung nicht mehr möglich ist muß die rückbank ausgetragen werden...

beispiel: baust du nur die sitzbank und die gurte aus und machst sonst nix musste auch nix ändern lassen

schweisst du aber die löcher zur befestigung selbiger zu muß sie ausgetragen werden...
 
5. Fast vergessen. Sicherheitsgurte. Der Gesetzgeber schreibt vor, soviel Sitzplätze, soviel Gurte. Nicht die Anzahl der Gurte entscheidet über die Sitze. Also Gurte drin lassen.

Vermutlich soll das heissen: soviel vorhandene Sitzplätze, soviel Gurte
Sonst müsste ich in unseren Sandero noch 3 Gurte einbauen, denn es steht in der Zulassungsbescheinigung:
FZ.Z.PERS.BEF.B. 8SPL.
Übersetzung: Fahrzeug zur Personenbeförderung 8 Sitzplätze

Grüsse

hefisch
 
Zuletzt bearbeitet:
das mit den 8 Plätzen steht unter POS 5.
Unter S1 steht 5!
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
Vielleicht liest man da, wie auch hier oft, nicht das eigentliche Thema zuerst!
Tut mir leid, wenn ich in den anderen Forum das Thema gelesen habe, und es dabei auch um den Campingausbau ging.
Ist in der Tat so, wenn dies aus Gründen einer Umschreibung dauerhaft erfolgt.
Hier bist du es der am Thema vorbei redet, denn es ging und geht nicht um eine Umschreibung als Zweisitzer (LKW Zulassung).
Ansonsten steht hier im Forum dazu recht vieles drin, zum Beispiel auch dass unter Umständen die Sitze nur durch eine Fachwerkstatt demontiert werden dürfen, wenn da in das Airbagsystem eingegriffen wird, dann muss es im Regelfall allerdings zur HU auch wieder eingebaut werden.
Und was steht im Forum? Immer wieder sind es fast nur lhre Aussagen aber keine die real mal vom TÜV stammten, denn sonst hätte ich mir ja den Anruf sparen können.
Lies mal um was es hier geht. Es geht um Dacia, und da sind meines Wissens keine Airbag hinten verbaut. Somit auch keine Fachwerkstatt nötig.
Und grundsätzlich dürfte dies nicht nur für die verschiedenen TÜV Unternehmen zutreffen, sondern für alle berechtigten Prüforganisationen.
Bitte warum zitierst du mich, wenn ich genau das gleiche geschrieben habe?
 
sinnlose Diskussion. Wenn die Rücksitzbank nicht benötigt wird, ich diese dauherhaft demontiere, lasse ich diese
in den Fahrzeugpapieren austragen und schon ist das Problem gelöst.
 
Da kann es eben auch um echte Änderungen gehen, die eben durchaus auch verschiedene Schritte benötigen.
Ok, damit du dein Frieden hast, schreibe ich noch Fett das Datum dazu, obwohl es oben ja schon steht. Hier geht es um den Stand 16.10 2018! und dieser ist so, wie es oben steht.
weil nicht nur die sieben TÜV-Organisationen die HU durchführen dürfen, sondern auch Dekra, KÜS und GTÜ, welche dafür die identischen Vorgaben haben.
Ok da haben wir beidce aneinander vorbei geredet. Mein Fehler, denn bei uns sagt man nicht, ich fahre zur Dekra, KÜS (gibt es hier sowieso nicht) GTÜ, sondern jeder sagt, der TÜV ist fällig, und nicht HU usw. Daher verallgemeinerte ich es.
 
sinnlose Diskussion. Wenn die Rücksitzbank nicht benötigt wird, ich diese dauherhaft demontiere, lasse ich diese
in den Fahrzeugpapieren austragen und schon ist das Problem gelöst.
1. War eine Disk hier gar nicht geplant.
2. Sinnlos? Wenn du es so findest, mußt du dich nicht daran beteiligen.
3.Und man muß sie eben nicht austragen. Wenn du sie austrägst, kannst du dein Auto nicht mehr als 5 Sitzer verkaufen, zudem eine Austragung eben sinnlos ist, weil sie nicht benötigt wird. Zudem kostet das unnötiges Geld!
4. Es geht hier nicht um dich, sondern um die Dacianer, die sich unsicher sind, ob man sie dauerhaft ausgebaut lassen darf, selbst wenn die HU fällig ist.
Es gibt auch Camper, die durch irgendwelchen Gründen, oder im Winter, die Rücksitze wieder einbauen, die HU aber im Sommer fällig ist. Und die sollen dann wohl 2 mal im Jahr ihre Eintragungen umschreiben lassen?:wall:
 
In Deinem Sandero steht unter Punkt S1 eine 8?

Das mag ich aber mehr als anzweifeln!

Zur Ergänzung und Klärung
Ich habe noch einen Transit/Tourneo.

Sowohl Transit als auch Sandero haben weder in der Zulassungsbescheinigung Teil I noch Teil II
einen Punkt S.1
Bei beiden steht unter (5) : FZ.Z.PERS.BEF.B. 8 SPL.
beim Sandero ausserdem: SCHRÄGHECKLIMOUSINE
und beim Transit: KOMBILIMOUSINE

Der Transit hatte, als ich ihn (gebraucht) kaufte, 2 Vordersitze und eine Dreiersitzbank.
Deren Gurte waren an der Bank befestigt.
Die Bank habe ich verkauft, fahre jetzt also einen Zweisitzer mit mini Campingausbau
Bei späteren HUs ( TÜV und Dekra ) gabs keine Probleme.

Grüsse

hefisch
 
Also fasse ich das mal nach meinem Verstehen zusammen : Rückbank ausgebaut, Fahrzeug weiter als 5 Sitzer eingetragen : Gurte müssen drin bleiben. Fahrzeug umgetragen als Zweisitzer : Gurte können/ müssen raus. Richtig ?
 
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