@Duster 13
Hast so sowas denn überhaupt schonmal gemacht?
Ich schon,selbst mal einen MCV II nach 21 Monaten mit 50000km gewandelt,ging auch völlig problemlos, der Anwalt über den Verkehrsrechtsschutz hat nur mal kurz über den Vorgang drübergeschaut,musste aber dann in keiner Weise tätig werden.
Ließ sich alles mit dem ausliefernden Autohaus gütlich klären.
Gut ist immer das Ganze mit dem Chef vom Autohaus in freundlichem Ton und ganz sachlich zu besprechen.
Der wollte nämlich auch den ganzen Fall mit dem Wagen geklärt haben,verärgerte Kunden mit einem Wagen der mehr in der Werkstatt wie auf der Straße ist bringen einem Autohändler auch nicht wirklich etwas.