Dashcam alternative

Ich hab ne Dashcam im Auto, Bleibt drin. Die Aufnahmen werden nach einer bestimmten Zeit automatisch gelöscht.
 
m...
eine Dummy-Kamera gut sichtbar hinhängen, das sollte nicht verboten sei. ;)

Und noch ne Frage an unsere Rechtsspezialisten.
Wie sieht es aus mit einer Kamera die nur Aufnimmt wenn der Wagen erschüttert/berührt oder so, wird?
.
 
Und er müsste damit rechnen, dass er seinerseits eine Anzeige bekommt, was ihm zusätzlichen Ärger und Kosten einbringt.
Null Nutzen aber möglichen Ärger und Kosten - wozu also?

Das würde dann aber auch bedeuten solche Beschädigungen demutsvoll hinzunehmen und noch Danke sagen zu müssen.
Mit der zunächst zurückgehaltenen Information daß eine Filmaufnahme besteht, erstmal die Polizei darum bitten, daß sie die Position der Dellen mit den Türkanten des Nachbarfahrzeuges vergleicht und sofern vorhanden, auch auf Fremde Lackspuren auf beiden Fahrzeugen achtet.

Dann wird auch eine Spurensicherung angeleiert werden.

Verweigert sie das aber würde ich (erst dann) darauf hinweisen, daß eine Filmaufnahme besteht und es nicht nachvollziehbar ist, daß ein offensichtlicher Tatverdacht nicht verfolgt wird.

Denn der vorherigen Auffassung nach dürften dann auch Filmaufnahmen aus dem öffentlichen Raum nicht verwendet werden, wenn darauf eine Straftat zu erkennen ist.
 
Selbst die Dummy wurde schon untersagt weil sie auf den Nachbar gerichtet war

Mein Auto parkt in Richtung meiner Küchenfenster wenn da jemand rum läuft, dann muss er auf meinem Rasen rumlaufen.Also kann die Cam nicht auf jemanden gerichtet sein, es sei denn dieser hält sich widerrechtlich dort auf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das würde dann aber auch bedeuten solche Beschädigungen demutsvoll hinzunehmen und noch Danke sagen zu müssen.
Mit der zunächst zurückgehaltenen Information daß eine Filmaufnahme besteht, erstmal die Polizei darum bitten, daß sie die Position der Dellen mit den Türkanten des Nachbarfahrzeuges vergleicht und sofern vorhanden, auch auf Fremde Lackspuren auf beiden Fahrzeugen achtet.

Dann wird auch eine Spurensicherung angeleiert werden.

Verweigert sie das aber würde ich (erst dann) darauf hinweisen, daß eine Filmaufnahme besteht und es nicht nachvollziehbar ist, daß ein offensichtlicher Tatverdacht nicht verfolgt wird.

Denn der vorherigen Auffassung nach dürften dann auch Filmaufnahmen aus dem öffentlichen Raum nicht verwendet werden, wenn darauf eine Straftat zu erkennen ist.
Gibt es Entscheidungen dazu im Net, mit Logik kommt man da nicht weit
 
Das würde dann aber auch bedeuten solche Beschädigungen demutsvoll hinzunehmen und noch Danke sagen zu müssen.
Mit der zunächst zurückgehaltenen Information daß eine Filmaufnahme besteht, erstmal die Polizei darum bitten, daß sie die Position der Dellen mit den Türkanten des Nachbarfahrzeuges vergleicht und sofern vorhanden, auch auf Fremde Lackspuren auf beiden Fahrzeugen achtet.

Dann wird auch eine Spurensicherung angeleiert werden.

Verweigert sie das aber würde ich (erst dann) darauf hinweisen, daß eine Filmaufnahme besteht und es nicht nachvollziehbar ist, daß ein offensichtlicher Tatverdacht nicht verfolgt wird.

Denn der vorherigen Auffassung nach dürften dann auch Filmaufnahmen aus dem öffentlichen Raum nicht verwendet werden, wenn darauf eine Straftat zu erkennen ist.


So könnte es klappen
 
Nach all diesem Mist, stelle ich fest, dass Deutschland ein Land der Sesselfurzer geworden ist, die mit Vorschriften und Anweisungen das Leben noch komplizierter machen.
Armes Vaterland, da schäme ich mich direkt für meinen Fahneneid und die vertane Zeit als Soldat
 
@Helmut2
Ich selbst bin ja auch kein Freund von übertriebenem Täterschutz, wie du dem letzten Satz meines Beitrags #43 entnehmen kannst.
Aber es nützt am Ende nix, wenn dir solche Aufnahmen überhaupt keinen Nutzen bringen, weil weder Polizei noch Justiz diese berücksichtigen dürfen, du aber jede menge Ärger und Kosten hast.
Wenn du Glück hast, wird dich der Polizist auf die Unrechtmäßigkeit der Aufnahmen hinweisen und dir raten diese nicht mehr zu erwähnen.
Wenn du Pech hast, wird er sie an sich nehmen und gegen dich ein Strafverfahren einleiten, sofern das in seiner Zuständigkeit liegt. Hier müsste mal ein Jurist beurteilen ob die Staatsmacht so etwas auch beanzeigen kann oder nur Betroffene.

Ich finde es auch nicht richtig und unfair, ist aber so.
Eine ähnliche Situation haben wir doch auch, wenn ein Kind unter 14 Jahren (bitte berichtigen wenn anderes Alter) dir einen Schaden am Auto verursacht. Nur wenn du den Aufsichtspflichtgen (i.d.R. die Eltern) eine Nachlässigkeit ihrer Aufsichtspflicht nachweisen kannst, müssen diese den Schaden ersetzen. Ansonsten bleibst du darauf sitzen.
In dem Fall sogar, wenn du das Kind bei der Ausführung der Tat beobachtest und der Verursacher somit feststeht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die kommen doch nicht mal wegen einer Delle.

Die Antwort auf eine solche Verweigerung sollte dann im hier vorliegenden Fall lauten:
"OK, dann nennen sie mir bitte jemand der dafür zuständig ist, den mir entstandenen Sachsachaden aufzunehmen und zu überprüfen, ob der ihnen gegenüber geäußerte Verdacht der Richtigkeit entspricht".
 
@Helmut2
Ich selbst bin ja auch kein Freund von übertriebenem Täterschutz, wie du dem letzten Satz meines Beitrags #43 entnehmen kannst.
Aber es nützt am Ende nix, wenn dir solche Aufnahmen überhaupt keinen Nutzen bringen, weil weder Polizei noch Justiz diese berücksichtigen dürfen, du aber jede menge Ärger und Kosten hast.
Wenn du Glück hast, wird dich der Polizist auf die Unrechtmäßigkeit der Aufnahmen hinweisen und dir raten diese nicht mehr zu erwähnen.
Wenn du Pech hast, wird er sie an sich nehmen und gegen dich ein Strafverfahren einleiten, sofern das in seiner Zuständigkeit liegt. Hier müsste mal ein Jurist beurteilen ob die Staatsmacht so etwas auch beanzeigen kann oder nur Betroffene.

Ich finde es auch nicht richtig und unfair, ist aber so.
Eine ähnliche Situation haben wir doch auch, wenn ein Kind unter 14 Jahren (bitte berichtigen wenn anderes Alter) dir einen Schaden am Auto verursacht. Nur wenn du den Aufsichtspflichtgen (i.d.R. die Eltern) eine Nachlässigkeit ihrer Aufsichtspflicht nachweisen kannst, müssen diese den Schaden ersetzen. Ansonsten bleibst du darauf sitzen.
In dem Fall sogar, wenn du das Kind bei der Ausführung der Tat beobachtest und der Verursacher somit feststeht.
@Helmut2
Ich selbst bin ja auch kein Freund von übertriebenem Täterschutz, wie du dem letzten Satz meines Beitrags #43 entnehmen kannst.
Aber es nützt am Ende nix, wenn dir solche Aufnahmen überhaupt keinen Nutzen bringen, weil weder Polizei noch Justiz diese berücksichtigen dürfen, du aber jede menge Ärger und Kosten hast.
Wenn du Glück hast, wird dich der Polizist auf die Unrechtmäßigkeit der Aufnahmen hinweisen und dir raten diese nicht mehr zu erwähnen.
Wenn du Pech hast, wird er sie an sich nehmen und gegen dich ein Strafverfahren einleiten, sofern das in seiner Zuständigkeit liegt. Hier müsste mal ein Jurist beurteilen ob die Staatsmacht so etwas auch beanzeigen kann oder nur Betroffene.

Ich finde es auch nicht richtig und unfair, ist aber so.
Eine ähnliche Situation haben wir doch auch, wenn ein Kind unter 14 Jahren (bitte berichtigen wenn anderes Alter) dir einen Schaden am Auto verursacht. Nur wenn du den Aufsichtspflichtgen (i.d.R. die Eltern) eine Nachlässigkeit ihrer Aufsichtspflicht nachweisen kannst, müssen diese den Schaden ersetzen. Ansonsten bleibst du darauf sitzen.
In dem Fall sogar, wenn du das Kind bei der Ausführung der Tat beobachtest und der Verursacher somit feststeht.


WEnn ich solche Aufnahmen hätte, wäre ich schön blöde diese zur Polizei zu bringen. Die übergebe ich dem Anwalt meines Vertrauens, der wird dann schon wissen, wie er meine Rechte vertritt.
Zuerst ist es wichtig den Verursacher zu kennen.:hammer:
 
m...
eine Dummy-Kamera gut sichtbar hinhängen, das sollte nicht verboten sei. ;)

Und noch ne Frage an unsere Rechtsspezialisten.
Wie sieht es aus mit einer Kamera die nur Aufnimmt wenn der Wagen erschüttert/berührt oder so, wird?
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Wie User @Stressfort es bereits ausgeführt hat, kann auch eine Attrappe rechtlich problematisch sein.
Sie hat aber auch noch einen weiteren Negativeffekt. Wenn ein Mensch diese für echt hält und Anzeige wegen eingriff in die Persönlichkeitsrechte Anzeige erstattet musst du ja angeben, dass diese nicht echt ist. Und ab dann hast du ein Glaubwürdigkeitsproblem bzw. die Betroffenen werden dich nicht mehr Ernst nehmen.
Was deine 2. Frage angeht, glaube ich nicht, dass sie hier einer fachlich richtig beantworten wird.
Aber ich habe schon eine Ahnung, wo es in der Realität hingehen würde. - Nicht erlaubt wg. Persönlichkeitsrechten.

WEnn ich solche Aufnahmen hätte, wäre ich schön blöde diese zur Polizei zu bringen. Die übergebe ich dem Anwalt meines Vertrauens, der wird dann schon wissen, wie er meine Rechte vertritt.
Zuerst ist es wichtig den Verursacher zu kennen
Nun der Anwalt deines Vertrauens wird dir mitteilen, dass er nichts mit den Bildern anfangen kann, da sie juristisch nicht verwertbar sind.
 
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