Der günstige Einstieg in die E-Mobilität

Mei o Mei o Mei. ATU und Kommunikation.
Das Teil hatte ich mir ja schonmal vor einem halben Jahr angeschaut, als frisch auf 1609€ reduziert wurde und da war der Akku schon leer. Meine mehrfache Empfehlung, den Akku doch mal zu laden wurde nicht erhört. Tja, für die Übergabe wird das Teil voll aufgeladen und nun hat sich rausgestellt, dass der Akku defekt ist. Erst mehrere Tage den Termin verschoben und nun muss ein neuer Akku bestellt werden. Kostet 1780€. Hat sich richtig gelohnt für ATU :D
Gut für mich, wenn der Akku neu ist :)
 
Ich kann dir dringend empfehlen den Hobel auch mal zu fahren. Im E-Roller Forum sind 2 Leute bei denen nach kurzer Zeit die Kiste ausgegangen ist inkl.Mkl . Der eine hat die Batterie abgeklemmt dann ging die Karre wieder. Ich habe durch meine mehrfachen Bestellungen und telefonate auch mindestens 2 defekte Roller bestätigt bekommen von ATU. Ich würde fast behaupten das wird ein desaster für den Verein. Ich bin gespannt was da heraus kommt. Eventuell kann man bald auf einem Schrottplatz in Weiden in der Oberpfalz einige Exemplare aus einem Container ziehen. :)
 
Bei Bedarf habe ich ja erstmal 12 Monate Gewährleistung ohne Beweislastumkehr und 24 Monate Gewährleistung insgesamt und genauso ist die HU 24 Monate gültig . Damit bekomme ich schonmal mindestens 3 Jahre die Quote und damit hat sich das Teil dann selbst bezahlt.
Gegen Ende des Jahres steigen auch die Quotenpreise
 
Auf den Akku gibt es nur 6 Monate laut Beschreibung. Ich vermute bei den meisten ist der Akku defekt. Nähere kommt noch.
 
Die Mindestanforderung nach der aktuellen Gesetzeslage sind 12 Monate ohne Beweislastumkehr und 24 Monate gesamt. Die Regelung von ATU verstößt gegen Bundesrecht und damit tritt an die Stelle der Regelung Bundesrecht. Es gibt aber auch Teile in der alten Regelung, die zu meinen Gunsten sind und daher schweige ich erstmal darüber, denn ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Unternehmen durchaus mal mitlesen.
 
Die Mindestanforderung nach der aktuellen Gesetzeslage sind 12 Monate ohne Beweislastumkehr
1. Die Beweislast ist _innerhalb_ der ersten 12 Monate umgekehrt, danach endet die Beweislastumkehr. Das ist zwar vermutlich auch das, was Du gemeint hast, aber wir wollen ja die Begrifflichkeiten korrekt verwenden. ;)

2. Die gesetzliche Sachmängelhaftung ist _keine_ Garantie! Es ist also auch nicht rechtswidrig, wenn ein Hersteller für einen Akku eine Garantie für 6 Monate gibt.

Selbstverständlich kannst Du die gesetzl. Mängelhaftung innerhalb der Verjährungsfrist in Anspruch nehmen und solange die Beweislast umgekehrt ist, muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel beim Gefahrenübergang nicht mindestens bereits angelegt war. Aber bei einem Akku dürfte das nicht besonders schwierig sein, wenn dieser ausreichend lange (hier also > 6 Monate) und entsprechend viele Zyklen genutzt wurde.

ciao
volker
 
Dann erkläre mir den Unterschied für mich als Nutzer zwischen der Gewährleistung und einer Garantie in den ersten sechs Monaten.
WIE will man mir nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe bestand?
Mutmaßungen (über die Zyklenzahl) haben da vor Gerichten keinerlei Standhaftigkeit. Die Gerichte entscheiden auch mit Vorliebe zu Gunsten des Verbrauchers.
 
Dann erkläre mir den Unterschied für mich als Nutzer zwischen der Gewährleistung und einer Garantie in den ersten sechs Monaten.
Die gesetzl. Sachmängelhaftung bezieht sich auf den Zustand bei Gefahrenübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist. Mit anderen Worten: Der Verkäufer schuldet die Übergabe einer mängelfreien Sache. Bist Du der Ansicht, die Sache war bei Übergabe nicht mängelfrei, kannst Du das innerhalb der Verjährungsfrist rügen und der Händler muss dem abhelfen. Normalerweise musst Du nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden oder mindestens angelegt war. Während der ersten 12 Monate ist die Beweislast umgekehrt, da musst Du nichts nachweisen (lediglich für das Vorhandenseins des Mangels bist Du natürlich nachweispflichtig).

Bei "Garantie" hängt alles von den jeweiligen Garantiebedingungen ab, die frei ausgehandelt werden können. Üblicherweise bedeutet "Garantie", dass der Verkäufer oder der Hersteller oder eine Dritte Person eine bestimmte Beschaffenheit für einen bestimmten Zeitraum zusichert.

Bei Dingen, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung einem natürlichen Verschleiß unterliegen, wird es mit der Sachmängelhaftung schwierig, sofern die konkrete Abnutzung nicht dramatisch von den durchschnittlichen Werten abweicht. Wenn es da zu unterschiedlichen Bewertungen kommt, wird das schlussendlich im Gerichtsverfahren gutachterlich ermittelt.

ciao
volker
 
Wenn einer eine bessere Alternative kennt, kann er es ja mal posten.. (das ist jetzt nicht sarkastisch gemeint, sondern ernsthaft).

Ein elektrisches Zweirad (in dieser kleinem "50er", "125er"-Klasse) macht meines Erachtens am meisten Sinn, da man mit so einem Teil ja weniger in den Urlaub fährt und mangels Fahrzeugmasse der Akku ja recht klein sein kann...
 
Da gibt es bestimmt einiges was besser ist, natürlich auch der Preis. Du kannst ca. das 3 fache rechnen. Wenn du was ganz tolles willst auch 4-5 fache. Ob sich das dann rechnet? Ich würde sagen das ist dann wirklich nur für Enthuisiasten.
 
Die Elektro-Vespa "musste" ich mal fahren - geiles Teil. Aber 6700 Euro... Da muss man schon Marken- und Elektroliebhaber sein.. -_-
 
Oder Liebhaber manches E-Bikes...:whistle:
.... Jepp... Wenn man bei machen Herstellern auf de Homepage ist und die Features spaßeshalber zusammen rechnet, die man(n) haben wollte, käm ich auch auf so ein E-Bike - locker ;)

Egal welches Fahrzeug, es ist ein Unterschied, ob es Leidenschaft ist und ich es haben möchte oder ob ich kalkulatorisch durch eine zusätzliche Anschaffung Geld sparen möchte...

Bei dem im Eröffnungspost verlinkten E-Roller könnte das durchaus sie Möglichkeit sein, den der Auto-km-Preis errechnet sich ja nicht nur aus den Sprittkosten...
 
richtig, also noch mehr Einsparpotenzial, wenn man beim Auto mal die weiteren Kosten betrachtet.
Die ersten 2 Jahre wird man hier genau gar keine Kosten haben. Durch dreimal THG Quote ist der Roller bezahlt(kein Wertverlust mehr, sonst mit Abstand der größte Kostenfaktor an einem Fahrzeug), die Reifen werden i.d.R auch so lange halten, Wartungsarbeiten gibt es auch keine, Steuern zahlt man auch keine, die Versicherung ist mit 30€ pro Jahr und weniger auch ein Witz. Bleiben im schlimmsten Fall noch 1€ auf 100km für den Strom.

Es wird also auf zwei Jahre im schlimmsten Fall ein Nullsummenspiel. Jeder Kilometer den das Teil statt dem Auto fährt, verbessert die Rechnung.
 
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