Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es die Angabe einer Anhängelast nicht mehr in den offiziellen Werten, sondern nur noch das Gesamtgewicht und maximal eine Stützlast. Wenn beides ausreicht, kann man eine Kupplung dran machen.
Leider nicht. In der "Zulassungsbescheinigung Teil 1", ehemals KFZ-Schein, stehen:
F.1: Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
F.2: Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg (meist identisch mit F.1)
G: Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)
O.1: Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg
O.2: Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg
13: Stützlast in kg
22: Weitere Eintragungen (Freitext)
Bei meinem Ford Fusion 1.6 Diesel steht z.B.:
F.1: 1675 | F.2: 1675 | G: 1165 | O.1: 750 | O.2: 500 | 13: 50
22: F.1/F.2:1725 B.ANHÄNGERBETRIEB
In den heute in Europa gültigen Führerschein-Klassen gilt für
Klasse B (PKW-Führerschein für Fahrzeuge Typ M1 mit bis zu 3,5t):
mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Quelle:
TÜV Nord
Das bedeutet: Habe ich ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3200kg, darf ich einen Anhänger mit einer maximalen zulässigen Gesamtmasse von nur 300kg ziehen, müsste also einen 750kg-Baumarkt-Anhänger ablasten lassen.
Wenn also das Getriebe oder der Motor eines E-Fahrzeugs nur für angenommen 1600kg ausgelegt ist, das Fahrzeug ein Leergewicht von 950kg hat, ergibt sich daraus eine maximale Zuladung von 650kg. Jetzt könnte man in die ZB1 schreiben:
F.1: 1600 | F.2: 1600 | G: 950 | O.1: 650 | O.2: 650 | 13: 50
22: F.1/F.2 und O.1/O.2 zusammen 1600
Dann könnte ich mit sonst leerem Fahrzeug einen 650er-Hänger ziehen.
Habe ich 200kg zusätzlichen Ballast im Fahrzeug, darf der Hänger nur noch 450kg tatsächliches Gesamtgewicht haben.