Dokker + 1300kg Hänger

Die Anhängelast hängt mitunter mit dem Zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs zusammen.

"Normale" Fahrzeuge dürfen (aus Gesetzlicher Sicht) maximal ihr zGG ziehen. Allradfahrzeuge bis zu 1,5 x ihr zGG. Z.B. der Navara/ Alaskan darf 3,5 Tonnen ziehen.
 
Moinsen,

ich lese ja seit Jahren gerne mal mit, einen eigenen Dacia, soweit habe ich es noch nicht gebracht. Jetzt steht mal wieder die Entscheidung an. Unser Trafic Bus ist einfach zu groß und darf anderen Menschen in Zukunft hoffentlich genauso viel Freude machen wie uns. Also steht jetzt mal wieder die Prüfung an, ob es ein Dacia werden könnte.

Falls, dann tendiere ich aufgrund des zu erwartenden Praxisnutzens zum Dokker. Außerdem mag ich den schrulligen Rumänen einfach.
Ich fahre im Jahr runde 10-15tkm, 80% davon sind Arbeitswege, viel BAB. ansonsten muss der Wagen in der zweiten Reihe genug Beinfreiheit für den Kindersitz bieten, ohne dass der Beifahrer (wie beim W169 meiner Frau) auf dem Amaturenbrett klebt.

Weshalb frage ich Euch jetzt?
Weil ich einen Anhänger erworben habe, mit dem wir campen gehen werden. Kein Wohnwagen, sondern ein eher robuster Böckmann geschlossen mit entsprechendem Ausbau (max. 1300kg). Taugt der Dokker mit seinen 1,5 Litern dci und 90 Pferdchen (Blue cdi 95) dafür, um damit entspannt mit 100km/h, Kind und Kegel auch auf längeren Strecken "glücklich" zu werden?

Meine erste Wahl wäre ein großer Diesel, volle Hütte, rein optisch das Stepway Modell.

Vielleicht habt Ihr ja Erfahrungswerte, falls jemand Benziner Erfahrungen vor allem in Sachen Verbrauch mit/ohne Hänger anhängen will, gerne!

Danke Euch!
LG

Marcus

Wen unser Dokker SCE 100 bezingetrieben mit 102 PS, Baujahr 2018, mit unseren offenen Einachsigen Kastenanhänger ausgeladen mit 1200 kg, gefahren wird, kommt keine Freude auf. Verbrauch liegt dann auch nicht unter 13,5 Ltr.
 
Ich hab noch Einen: Geht die Stützlast von der Zuladung des Fahrzeugs ab? :)
Ja, die Stützlast ist ja sozusagen eine Beladung des Zugfahrzeugs, weil sie auf die Anhängerkupplung drückt, insbesondere auf die Hinterachse, also auch auf die Achslasten achten! Aber sie darf umgekehrt von der Masse des Anhängers bei der Ermittlung der Anhängelast abgezogen werden. Bei 75 kg tatsächlicher Stützlast und 1200 kg zulässiger Anhängelast darf der Anhänger also (angekuppelt) 1275 kg wiegen, sofern damit die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht überschritten wird. Ein Anhänger mit 1200 kg zulässiger Gesamtmasse darf auch abgekuppelt nicht mehr als 1200 kg auf die Waage bringen.
Beachten sollte man übrigens auch die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger: Wenn die zusammen über 3,5 Tonnen liegen, reicht der Führerschein Klasse B nicht mehr aus, wenn der Anhänger daran mit mehr als zulässigen 750 kg beteiligt ist! Und in Frankreich ist dann auf der Autobahn mit dem Gespann Tempo 90 angesagt, nicht mehr 130 bzw. bei Regen 110.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

 
Ich hab noch Einen: Geht die Stützlast von der Zuladung des Fahrzeugs ab? :)

Guten Abend!

ganz klar: Ja

Die Stützlast belastet ja den Zugwagen.
Im angekuppelten Zustand darf dadurch nicht das zGG des Zugwagens oder die zulässige hintere Achslast überschritten werden.

Und aus der Bedienungsanleitung:
achslast stuetzlast.JPG

wünsche einen schönen Abend!
 
...
Und aus der Bedienungsanleitung:
Anhang anzeigen 87817
...

Hm, ob die "zulässigen" Überschreitungen auch außerhalb des Firmengeländes von Dacia zulässig sind? Ich bezweifle, dass ich bei einer Kontrolle mit diesem Auszug aus der Bedienungsanleitung punkten könnte ... zumal da "Gesamtgewicht" steht, offiziell heißt das längst "Gesamtmasse" ...
 
Hm, ob die "zulässigen" Überschreitungen auch außerhalb des Firmengeländes von Dacia zulässig sind? Ich bezweifle, dass ich bei einer Kontrolle mit diesem Auszug aus der Bedienungsanleitung punkten könnte ... zumal da "Gesamtgewicht" steht, offiziell heißt das längst "Gesamtmasse" ...

Hallo,

es kommt halt auf das Land an.
ich habe nur die Herstellervorgaben aus der Bedienungsanleitung angeführt.
Also verbindliche Hersteller-Vorgaben.
Das hat nichts mit der nationalen Gesetzgebung zu tun!

Das ist ja nicht Europa-weit einheitlich geregelt.

Welche Regelungen in der jeweiligen Nation gelten, muss der Fahrzeugführer ermitteln und beachten.
Die Herstellervorgaben können ausgereizt oder beschnitten werden, jedoch nicht überschritten.

schönen Abend!
 
Die Motorleistung reicht für 1300 kg Anhänger völlig aus. Ich fahre regelmäßig mit meinem alten Logan MCV mit 86ps auch schwerere Anhänger.

Der Dokker hat leider ab Werk nur 1200kg Anhängelast. Mein Dokker (wenn er endlich mal geliefert wird) kriegt gleich eine Auflastung auf 1700kg Anhängelast.
Verstärkte Anhängerkupplung, starr, für Dacia Dokker | Onlineshop | S.K. Handels GmbH

Laut meinem Händler ist das auch Garantiemäßig kein Problem.
Hallo Zusammen,

kleiner Hinweis am Rande (für mich entscheidend). Ich habe mich auch sehr intensiv mit der Erhöhung befasst. Ja sie ist möglich allerdings darf das Gespann das NUR 80 KM/H fahren. Das hängt mit der Regelung zusammen, dass unter Anderem 100 KM/H nur dann erlaubt sind (im idealen Fall wohlgemerkt, Faktor 1,0), wenn das Leergewicht des PKW höher ist als das zulässige Gesamtgewicht des Hängers. Sofern ich das falsch verstanden habe korrigiert mich sehr gerne.

Gruß
Ingo
 
kleiner Hinweis am Rande (für mich entscheidend). Ich habe mich auch sehr intensiv mit der Erhöhung befasst. Ja sie ist möglich allerdings darf das Gespann das NUR 80 KM/H fahren. Das hängt mit der Regelung zusammen, dass unter Anderem 100 KM/H nur dann erlaubt sind (im idealen Fall wohlgemerkt, Faktor 1,0), wenn das Leergewicht des PKW höher ist als das zulässige Gesamtgewicht des Hängers.
Das nehme ich für 500kg mehr Anhängelast gerne in Kauf...
 
... wobei die Erhöung der Anhängelast ja nicht ausschließt, dass man einen Hänger mit entsprechend geringerer zulässiger Gesamtmasse ankuppelt, sodass man damit 100 fahren darf. Man kann dann durch die Auflastung z.B. daheim mit einem schweren Anhänger Baumaterialien transportieren, aber mit einem leichteren Wohnwagen doch mit Tempo 100 in Urlaub brausen.
 
@Fehlzündung:
...
Ich habe mich auch sehr intensiv mit der Erhöhung befasst. Ja sie ist möglich allerdings darf das Gespann das NUR 80 KM/H fahren.

Das nehme ich für 500kg mehr Anhängelast gerne in Kauf...
Das klingt so, als ob die Erhöhung der zulässigen Anhängelast grundsätzlich max. Tempo 80 bedeutet. So ist es aber nicht.
Und das mit den Gewichtsverhältnissen für Tempo 100 ist auch differenzierter:
Das Gewichtsverhältnis hängt auch von der Art des Anhängers ab, mit folgenden Faktoren ist das Leergewicht des Zugfahrzeugs zu multiplizieren, liegt der Anhänger darüber ist Tempo 100 nicht zulässig:
- Beim Wohnwagen 0,8 bzw. mit "geeignetem fahrdynamischem Stabilitätssystem" 1,0
- bei anderen Anhängern 1,1 bzw. 1,2
...
 
Die Regelungen zu den "Gewichtsverhältnissen" sind doch schon bekannt.

OT: Ich müßte Dich ja nun ganz freundlich fragen, ob es nicht Massenverhältnisse heißen muß, wenn Du doch so darauf bestehst:
.. zumal da "Gesamtgewicht" steht, offiziell heißt das längst "Gesamtmasse" ...
;)

aber zurück zum Thema:
Wenn Du den kompletten Beitrag von Ingo liest, ergibt sich eigentlich ganz klar,
dass Ingo sich mit der Thematik beschäftigt hat und sowohl von den Massen, den Faktoren und der 100 km/h- Ausnahme offenbar genauso viel weiß wie Du.
Es klingt für mich nun gerade nicht so, wie für Dich:

Das klingt so, als ob die Erhöhung der zulässigen Anhängelast grundsätzlich max. Tempo 80 bedeutet. So ist es aber nicht.

Ich kann irgendwie keinen Beitrag entdecken, in welchem jemand das behauptet hätte.
 
...
Ich kann irgendwie keinen Beitrag entdecken, in welchem jemand das behauptet hätte.

Ich hatte genau zitiert, was ich so verstehen würde, und die dazu zitierte Antwort von Leco klingt für mich so, als ob er es auch so verstanden hat. Wenn du es anders verstehst ist es auch gut, Hauptsache wir sind uns in der Sache einig bzw. wenn ich in der Sache etwas falsches behauptet habe, lasse ich mich gerne korrigieren.
 
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