Dokker LPG Warum Euro 6c und nicht 6dtemp???

von welchem Fahrverbot für LPG- und Benzinfahrzeuge redest du?:angry:
Sogar das Befahren von Tiefgaragen ist mit LPG erlaubt :teacher:
Was hat das Fahrverbot mit Tiefgaragen zu tun? Ich habe von ab Werk gebaute und nachgerüstete Fahrzeuge gesprochen die eine entsprechende Schlüsselnummer haben und die für die Fahrverbotszonen entscheident sind. Natürlich sind fast alle Benzinfahrzeuge davon nicht betroffen.
 
Bei Dacia nicht nur "fast alle", sondern momentan alle Benziner/LPG-Benziner, da keine Direkteinspritzer.
 
Das einzige zuzeit diskutierte Fahrverbot für Benziner das ich kenne, betrifft Frankfurt und betrifft Benziner bis Euro 2 (Euro 3 ist seit 2001 vorgeschrieben für Neuzulassungen), es beträfe also Fahrzeuge die gerade volljährig werden oder es schon länger sind.
 
So, dank euch ist das Fahrverbot ja mal vom Tisch! Danke.

Bleibt nur noch die Frage ob ich den überhaupt zulassen kann...

Das hier steht im Kleingedruckten: Es ist möglich, dass die Fahrzeuge im EU-Bezugsland kurz vor der Auslieferung eine Tageszulassung und/oder eine Kurzzeitzulassung erhalten und/oder zur Herstellergarantie angemeldet werden.

Ob mein EU-Händler das Ding schon mal vorab einen Tag im Ausland zulässt? Vielleicht noch bevor er vom Band läuft um so den Zulassungsstopp zu umgehen? Kostet mich dann aber ein paar Wochen/Monate Garantie. Schon spannend diese EU Fahrzeug Geschichte. Habe bis jetzt nur beim Freundlichen das gekauft was da stand...
Mein MCV ist ein EU-Import aus Polen. Er wurde in Polen registriert (zugelassen) , hat eine polniche COC aber keine Zulassungspapiere (entsprechend der deutschen Zulassungsbescheinigung 1+2.) ich bin alse Erstbesitzer obwohl die Werksgarantie mit Datum der Registrierung in Polen begonnen hat. Bei der Zulassung kann es sein (muß aber nicht) daß die Zulassungsstelle eine Deutschsprachige COC verlangt (wie bei mir in Regensburg) diese habe ich von HTV auf Anforderung anstandslos bekommen. (solltest Du bei deiner Zulassungsstelle erfragen und wenn es nötig is, bei deinem Händler mit ordern )
 
Das einzige zuzeit diskutierte Fahrverbot für Benziner das ich kenne, betrifft Frankfurt und betrifft Benziner bis Euro 2 (Euro 3 ist seit 2001 vorgeschrieben für Neuzulassungen), es beträfe also Fahrzeuge die gerade volljährig werden oder es schon länger sind.
Richtig,..und die Karren sterben so langsam aus. Außer man stellt die noch ein paar Jahre in die Garage und fährt später als Oldtimer damit munter weiter. :lol:
 
Wie sich das nennt, ist doch nun völlig schnuppe. Es gibt nun mal leider kein allgemeingültiges "Recht" auf freie Einfahrt in Tiefgaragen. Fakt ist, dass du z.B. auch am Frankfurter Flughafen offiziell nicht mit nem LPGer einfahren dürftest. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Ich parke dort immer, auch mit BiFuel-Schriftzug am Heck.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das darf auch nicht sein und es ist auch nicht von Nöten, da sollte man sich mal beim Amtsleiter drüber beschweren.
Der Weg des "geringsten Wiederstandes" war ein Anruf bei HTV und das Fax an die Zulassungsbehörde und "der Kas war biss`n".
 
Das darf auch nicht sein und es ist auch nicht von Nöten, da sollte man sich mal beim Amtsleiter drüber beschweren.
Ich wär ja schon froh, wenn die auf der Zulassungsstelle in der Lage wären, aus einem deutschen COC die korrekten Werte zu entnehmen ;). Momentan warte ich immer noch auf den korrekten Steuerbescheid für die Zeit von der Erstzulassung 04/12/18 bis zum Tag der Richtigstellung 02/01/19. Lt. Ausssage des Zolls hat die zuständige Trulla denen nur eine nachträgliche technische Änderung gemeldet, mit dem Ergebnis, dass dieser Zeitraum steuerlich nicht korrigiert wurde. Nun wartet man in der Zulassungsstelle nach meinem erneuten Einspruch angeblich auf eine Rückmeldung des Zolls...
 
Beim 0,9er Sandero irgendwas um die 2-3 Euro, also geschenkt. Das lohnt sich für mich aber schon aus dem Grund, um die für ihre Unfähigkeit noch nachträglich ärgern zu können ;). Ich bin ja da auch nur beim ersten Mal notgedrungen hingefahren, um endlich korrekte Papiere zu bekommen. Die habe ich ja zum Glück nun. Ab jetzt nerve ich die nur noch kostenneutral telefonisch und per Mail :D
 
Da ist alles klar geregelt



Ja alles so klar das es kaum einer versteht!

Fakt ist nämlich dass das ganze in sich klar zu sein scheint,

dann aber im Weiteren es Regelungen gibt die betreffend einzelner
Gemeinden als Verbindlich erklärt werden ohne hinweisende
Erläuterungsbeschilderungen, die in sich aber trotzdem abweichende
Regelungen verifizieren, Gültigkeit durch Inserat im Ortsanzeiger
erlangend.

Ich bin mir aber sicher das es allen Personen klar sein wird,
es lesen ja alle Personen aller Tage alle Ortsanzeiger aus allen
102 Departements des für sie fremden Staates.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Private Betreiber dürfen nach wie vor die Einfahrt von CNG und LPG Fahrzeugen ausschließen.

Und wo steht das geschrieben ??


Hat aber nichts mit Fahrverbot sondern mit Hausrecht zu tun


Die Anwendung des Hausrechts ist in einem solchen Fall äusserst Fragwürdig.

Ein Hausverbot kann nur gegen Personen gerichtet werden
- bezugnehmend auf eben die betroffenen Personen.

Es handelt sich beim Ausschluss solcher Fahrzeuge aufgrund des Kraftstoffs
dann nicht mehr um ein Hausverbot als solches,
sondern um eine Diskriminierung einer Gruppe von Fahrzeugnutzern.

Somit ist es kein Hausverbot im Sinne des Rechts und damit Rechtswidrig.


Es gibt nun mal leider kein allgemeingültiges "Recht" auf freie Einfahrt in Tiefgaragen. Fakt ist, dass du z.B. auch am Frankfurter Flughafen offiziell nicht mit nem LPGer einfahren dürftest

Na das gilt es dann doch einmal zu hinterfragen,

die ( Fraport ) müssen für so ein Verbot einen triftigen Grund nachweisen.

Denn hier stehen sich die Regelungen gegenüber welche einerseits dem Hausherrn
diverse Rechte einräumen,

andererseits steht dann da das Diskriminierungsverbot aus den EMRK - sprich
Europäischen Menschenrechtskonventionen.

Gerne verweise ich hierzu darauf das es bereits so einige Gerichtsurteile gibt die
das Diskrimierungsverbot weit über das ( Grund - ) Recht betreffend dem Schutz
des Eigentums stellen.

Man siehe hierzu auch den Fall in dem ein Betreiber eines Lebensmittelgeschäftes
es einer blinden Frau mit Blindenhund verbieten wollte in seinem Betrieb einzukaufen.

Zuerst führte dieser an das es Verboten sei das Tier mit in den Laden zu bringen,
dem stellte dann das deutsche Ministerium gegenüber dass das Recht der Frau auf
Begleitung durch ihren Blindenhund ein weitaus stärkeres Recht darstellt als es von
dem Verbot betroffen würde.

Anschliessend erteilte der Marktbetreiber der Frau " sein " Hausverbot;

mit der weitergehenden Folge der Klage dieser Frau aufgrund des Vestosses
gegen das Diskriminierungsverbot,

Das erstinstanzliche Gericht erklärte das Hausverbot für Rechtswidrig.
Die Betreibergruppe zu welcher dieser Marlt gehört hat dem Marktbetreiber
dann " nahegelegt " die Sache nicht weiter zu betreiben.
 
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Wieso geht es jetzt hier um Tiefgaragen? Muss das sein? :hammer:

Weder 6c, noch 6d Fahrzeuge sind von irgendwelchen Fahrverboten betroffen, egal ob LPG oder Benzin. Auch hat niemand verlauten lassen, so etwas tun wollen.
 
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