Drupi
Mitglied Platin
- Fahrzeug
- Dacia Duster 1,6v LPG EZ. 3/2012
Selbst die Franzosen sind nicht so doof wie die Deutschen. Da ist alles klar geregelt. Hier: Umweltzonen in Frankreich
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Nicht ganz richtig. Private Betreiber dürfen nach wie vor die Einfahrt von CNG und LPG Fahrzeugen ausschließen.Sogar das Befahren von Tiefgaragen ist mit LPG erlaubt
Was hat das Fahrverbot mit Tiefgaragen zu tun? Ich habe von ab Werk gebaute und nachgerüstete Fahrzeuge gesprochen die eine entsprechende Schlüsselnummer haben und die für die Fahrverbotszonen entscheident sind. Natürlich sind fast alle Benzinfahrzeuge davon nicht betroffen.von welchem Fahrverbot für LPG- und Benzinfahrzeuge redest du?
Sogar das Befahren von Tiefgaragen ist mit LPG erlaubt
Mein MCV ist ein EU-Import aus Polen. Er wurde in Polen registriert (zugelassen) , hat eine polniche COC aber keine Zulassungspapiere (entsprechend der deutschen Zulassungsbescheinigung 1+2.) ich bin alse Erstbesitzer obwohl die Werksgarantie mit Datum der Registrierung in Polen begonnen hat. Bei der Zulassung kann es sein (muß aber nicht) daß die Zulassungsstelle eine Deutschsprachige COC verlangt (wie bei mir in Regensburg) diese habe ich von HTV auf Anforderung anstandslos bekommen. (solltest Du bei deiner Zulassungsstelle erfragen und wenn es nötig is, bei deinem Händler mit ordern )So, dank euch ist das Fahrverbot ja mal vom Tisch! Danke.
Bleibt nur noch die Frage ob ich den überhaupt zulassen kann...
Das hier steht im Kleingedruckten: Es ist möglich, dass die Fahrzeuge im EU-Bezugsland kurz vor der Auslieferung eine Tageszulassung und/oder eine Kurzzeitzulassung erhalten und/oder zur Herstellergarantie angemeldet werden.
Ob mein EU-Händler das Ding schon mal vorab einen Tag im Ausland zulässt? Vielleicht noch bevor er vom Band läuft um so den Zulassungsstopp zu umgehen? Kostet mich dann aber ein paar Wochen/Monate Garantie. Schon spannend diese EU Fahrzeug Geschichte. Habe bis jetzt nur beim Freundlichen das gekauft was da stand...
Richtig,..und die Karren sterben so langsam aus. Außer man stellt die noch ein paar Jahre in die Garage und fährt später als Oldtimer damit munter weiter.Das einzige zuzeit diskutierte Fahrverbot für Benziner das ich kenne, betrifft Frankfurt und betrifft Benziner bis Euro 2 (Euro 3 ist seit 2001 vorgeschrieben für Neuzulassungen), es beträfe also Fahrzeuge die gerade volljährig werden oder es schon länger sind.
Hat aber nichts mit Fahrverbot sondern mit Hausrecht zu tun. Die dürfen auch Kinderwagen ausschließen wenn sie einen vernünftigen Grund finden.Nicht ganz richtig. Private Betreiber dürfen nach wie vor die Einfahrt von CNG und LPG Fahrzeugen ausschließen.
Der Weg des "geringsten Wiederstandes" war ein Anruf bei HTV und das Fax an die Zulassungsbehörde und "der Kas war biss`n".Das darf auch nicht sein und es ist auch nicht von Nöten, da sollte man sich mal beim Amtsleiter drüber beschweren.
Ich wär ja schon froh, wenn die auf der Zulassungsstelle in der Lage wären, aus einem deutschen COC die korrekten Werte zu entnehmen . Momentan warte ich immer noch auf den korrekten Steuerbescheid für die Zeit von der Erstzulassung 04/12/18 bis zum Tag der Richtigstellung 02/01/19. Lt. Ausssage des Zolls hat die zuständige Trulla denen nur eine nachträgliche technische Änderung gemeldet, mit dem Ergebnis, dass dieser Zeitraum steuerlich nicht korrigiert wurde. Nun wartet man in der Zulassungsstelle nach meinem erneuten Einspruch angeblich auf eine Rückmeldung des Zolls...Das darf auch nicht sein und es ist auch nicht von Nöten, da sollte man sich mal beim Amtsleiter drüber beschweren.
Da ist alles klar geregelt
Private Betreiber dürfen nach wie vor die Einfahrt von CNG und LPG Fahrzeugen ausschließen.
Hat aber nichts mit Fahrverbot sondern mit Hausrecht zu tun
Es gibt nun mal leider kein allgemeingültiges "Recht" auf freie Einfahrt in Tiefgaragen. Fakt ist, dass du z.B. auch am Frankfurter Flughafen offiziell nicht mit nem LPGer einfahren dürftest