Allein die Dokumentation der Werkstatt, dass eigenes Öl mitgebracht wurde, kann im Garantiefall zu Problemen führen.
Beweislastig bleibst du als Kunde so oder so - siehe weiter unten.
Lies die Antwort von
@rolly22 auf einen von ihm zitierten Beitrag, Auf diese Antwort bezieht sich mein Beitrag.
Zusammengefasst: Man könnte im AH das Öl kaufen und anschließend oder 2 Tage später bei der Wartung mitbringen. Riskiert man damit seine Garantie? Nein, genausowenig wie mit korrektem mitgebrachten Öl. Die Rechtslage ist da eindeutig.
Ich glaube wir Reden aneinander vorbei.
Die TÜV Prüfung eines KFZ tut hier nichts zur Sache.
Den TÜV habe nicht ich ins Spiel gebracht.
Niemand ist gezwungen, sein Öl zum Service mitzubringen, ebensowenig wie er das Öl von der Werkstatt verwenden muß. Es steht jedem frei, was er mit seinem mehr oder weniger sauer verdientem Geld anstellt. Nur sollten für diese individuelle Entscheidung nicht fadenscheinige und vor allem rechtlich unhaltbaren Behauptungen bemüht werden. Und dieser angeblich drohende Garantieverlust durch mitgebrachtes Öl ist solch eine Behauptung. Nicht die Herkunft des einen Motorschaden
auch wirklich nachweislich verursachten Öls (gibts dieses Öl überhaupt, welches auf 10000 km solch einen Schaden überhaupt verursachen könnte?) ist da entscheidend, sondern nur der Umstand der Verwendung an sich, wenn wirklich ein Zusammenhang bestünde. Und da steht die Beweislast erst mal immer gegen den Kunden, was die Herkunft des den Schaden
auch wirklich verursachenden Öls angeht. Kein AH würde da einen von ihm selbst begangenen Fehler (ja, das gibt es auch) so einfach eingestehen, noch dazu angesichts von Dokumenten, auf denen sein korrektes Handeln ja ausgewiesen ist (Unterlagen zum durchgeführten Service und Rechnung). Wer darauf hofft, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten. Eine Rechtsschutzversicherung in solch einem (seltenen) Fall ist da jedenfalls hilfreicher als bedingungsloser Glaube an ein freiwilliges Schuldeingeständnis des AH.