Elektro-Dacia Spring Electric (K-ZE) wird nach Deutschland kommen

Btw. Hab´ grad mal selbst zum Thema E-Auto abschleppen was gelesen. Alles nicht ganz einfach ... Da kommen neue Herausforderungen auf uns zu.
Im Prinzip ist die Frage schnell beantwortet: es steht in der Bedienungsanleitung.

Jetzt haben so viel YouTuber schon Probefahrten gemacht, aber alle nur das Gleiche getestet. Wie man einen liegen gebliebenen Spring bergen kann, hat noch keiner davon in der Bedienungsanleitung nachgelesen.
 
Jedes FZG - egal welche Antriebsart- hat seine Eigenheiten. Darum gilt auch für mich als " alter Hase":
neues FZG= Betriebsanleitung studieren ist Pflicht! Es gibt immer Besonderheiten, Neuerungen und Technik
die man nicht aus dem Eff-Eff beherscht...
Auch beim Spring wird einiges anders sein.Obwohl eigentlich alles ganz einfach ist.

btw: Wer von Euch hätte gewußt, das die Original Lada Bremsflüssigkeit schwarz ist?:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich versuche gerade, nach den Abschleppbedingungen für den K-ZE zu googeln. Bis jetzt erfolglos.

Aber zum ZOE habe ich etwas gefunden, was eigentlich ganz versöhnlich klingt:
"Gemäss der Bedienungsanleitung des ZOE Seite 5.19 darf man einen ZOE bei Strompanne und vollständig entladener Batterie wie jedes normale Auto abschleppen. Bei allen übrigen Pannen muss das Fahrzeug aber vollständig - mit allen 4 Rädern - aufgeladen werden, man darf es also nicht mit aufgebockten Vorderrädern abschleppen. Dies begründet Renault damit, dass diese Vorschrift eine Sicherheitsmassnahme sei, weil der Kunde in allen anderen Pannenfällen oftmals nicht abschätzen könne, was der Grund der Panne sei. Mit dem Abschleppen auf einer Abschleppbühne wird verhindert, dass der allfällige Schaden noch grösser wird (Bsp. im Falle einer gebrochenen Radfeder, Aufhängung, etc.). Daraus darf man aber sicher folgern, dass das Abschleppen mit aufgebockten Vorderrädern verantwortet werden kann, wenn sicher feststeht, dass dies den Schaden nicht vergrössert. Das sollte eigentlich ein offizieller Abschleppdienst abschätzen können und deshalb die Verantwortung für die Abschleppart übernehmen. Man riskiert aber damit, dass Renault bei Folgeschäden die Haftung ablehnen kann."

Dazu auch noch die letzten Meter bis die Batterie so leer ist, dass sich das Auto nicht mehr bewegt:
"Zuerst bewegt sich der ZOE noch einige Kilometer normal. Dann meldet er 'Reduzierte Leistung' und fährt höchstens 50 km/h schnell. Schließlich einige Kilometer mit 15 km/h, dann mit 6 km/h. Er kapituliert nach 28 (!) Kilometern hinter Normalnull an einer Fahrbahnschwelle. Das Licht bleibt an, die Anzeigen innen auch, weder Lenkung noch Bremse sind ausgefallen, es gibt dafür einen separaten Stromkreislauf. Man hätte ihn ohne Gefahr rechtzeitig abstellen können. Wir schieben ihn in die Werkstatt."

Sollen wir zum Liegenbleiben wegen null Strom einen eigenen Thread eröffnen?
 
Du kannst den Zoe auch Schleppen und dabei ganz leicht Bremsen,dann lädt er den Akku. :whistle:

Mal sehen wann die erste BDA zum Spring hier auftaucht,bzw was da dann drin steht.;)

Auch in welchem Intervall ggf die 12V Batterie getauscht wird,im Rahmen der Wartung wäre interessant,ob es da Abweichungen zum Zoe gibt.

Ich gehe mal jetzt davon aus das auch im Spring eine ganz normale Autobatterie drin ist und man dort nicht auf eine Lithium Ionen Batterie gewechselt hat.
 
Der "seperate Stromkreislauf" wird von einer herkömmlichen 12 Voltbatterie sichergestellt. Das ist bei allen BEV-Fahrzeugen so.

Im Febr. 2022 wird die 12 Volt Batterie ( sie ist dann 3 Jahre im Betrieb ) nach Vorgabe von Smart bei unserem Smart gegen eine neue getauscht.

@ Stefanvde

selbst ein Tesla hat eine 12 Volt Batterie. So ganz uneigennützig machen es sich die BEV-Fahrzeughersteller nicht, weil immer sichergestellt werden muss, das ein BEV-Fahrzeug mit einem Problem an dem Traktionsakku nicht völlig blind liegen bleibt und nicht mehr bewegt werden kann.

Beispiel an unserem Smart :

fällt der Traktionsakku aus einem Grund aus, wird der Ganghebel automatisch blockiert und die Berganfahrhilfe auch. Um das Fahrzeug aus einer eventuellen Gefahrenzone zu bewegen, öffnet man in der Mittelkonsole einen Schacht. Darin befindet sich eine Notentriegelung die den Fahrhebel in die N-Stellung bringt. Somit darf unser Smart bei einem Ausfall von dem Traktionsakku selbstverständlich abgeschleppt werden bzw. auf ein Abschleppauto per Seilwinde gezogen werden.
 
Das Angebot wird sicher noch größer werden,allerdings eben auf Dauer nicht kostenlos.

Interessant werden dann die Preise,wenn z.B. ein Einzelhändler die kwh zum haushaltsüblichen Preis von 30 Cent anbietet wird er eher Kunden gewinnen wie Einer der 40 Cent verlangt.
Das Risiko was ich auf dauer beim öffentlich Laden gegenüber Zuhause Laden sehe ist das nicht nur die Netto Preise höher sein werden als Haushaltsstrom. Der Ladenetzbetreiber will ja auch seine Säulen amortisiert haben und zusätzlich profit erzielen.

Was ich bisher kaum angesprochen gesehen habe das bei Ladesäulen relativ leicht "E-Auto Ladesteuer" ählich der heutigen Mineralölsteuer aufgeschlagen werden kann. Ab einer gewissen E-Auto Masse muss ja diese igendwie im Staatshaushalt ersetzt werden und öffentliche Ladesäulen lägen auf der Hand.

Beim Lader Zuhause (vor allem Schuko) aus Haushaltsstrom oder der eigenen PV Anlage geht es vermutlich nicht/viel schwieriger.
 
@Rostfinger

Ist irgendwie schon klar das immer ein 12V Akku für das normale Bordnetz verbaut ist.

Beim Zoe z.B. wird dieser bei der Jahresinspektion geprüft und alle 2 Jahre getauscht.

Es gibt diese 12V Akkus aber auch als Lithium Ionen Version am Markt.Da es keine Flüssigkeitsakkus sind und nur geringer Belastung in einem BEV Fahrzeug unterliegen halten diese deutlich länger.

Bei Mercedes-Benz werden dort solche Akkus eingesetzt,Tauschintervall 8 Jahre. ;)
 
Hat man oft auch, wenn man ein Hotelzimmer reserviert. Hier eine Erklärung aus dem Zwischennetz:

"Sehr häufig wird eine Pre-Authorization vorgenommen, wenn man in einem Hotel einchecken möchte oder einen Leihwagen mieten will. Die Pre-Authorization bietet dem Verkäufer von Waren oder Dienstleistungen die Sicherheit, dass der jeweilige Betrag auf dem Konto bei der Abbuchung auch zur Verfügung steht [...] Zunächst wird geprüft, ob die vorgelegte Kreditkarte überhaupt existiert, nicht vielleicht gesperrt ist und ihre Gültigkeit besitzt und ob sie überhaupt mit dem zu buchenden Betrag belastet werden kann. Ist beides der Fall, wird der angefragte Betrag auf der Kreditkarte reserviert, das bedeutet, er wird für einen vorher bestimmten Zeitraum (maximal 28 Tage) festgelegt. Die Dauer dieser Frist wird vom Zahlungsanbieter festgelegt."



Ach so, noch etwas: da die eigentliche Bestellung nicht innerhalb der nächsten vier Wochen getätigt werden kann, ist die Vormerkung ohne Bedeutung. Wenn man tatsächlich bestellen kann, ist sie längst verfallen. Sie testet eigentlich nur, ob eine gedeckte Kreditkarte vorhanden ist.
 
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