Ich versuche gerade, nach den Abschleppbedingungen für den K-ZE zu googeln. Bis jetzt erfolglos.
Aber zum
ZOE habe ich etwas gefunden, was eigentlich ganz versöhnlich klingt:
"Gemäss der Bedienungsanleitung des ZOE Seite 5.19 darf man einen ZOE bei Strompanne und vollständig entladener Batterie wie jedes normale Auto abschleppen. Bei allen übrigen Pannen muss das Fahrzeug aber vollständig - mit allen 4 Rädern - aufgeladen werden, man darf es also nicht mit aufgebockten Vorderrädern abschleppen. Dies begründet Renault damit, dass diese Vorschrift eine Sicherheitsmassnahme sei, weil der Kunde in allen anderen Pannenfällen oftmals nicht abschätzen könne, was der Grund der Panne sei. Mit dem Abschleppen auf einer Abschleppbühne wird verhindert, dass der allfällige Schaden noch grösser wird (Bsp. im Falle einer gebrochenen Radfeder, Aufhängung, etc.). Daraus darf man aber sicher folgern, dass das Abschleppen mit aufgebockten Vorderrädern verantwortet werden kann, wenn sicher feststeht, dass dies den Schaden nicht vergrössert. Das sollte eigentlich ein offizieller Abschleppdienst abschätzen können und deshalb die Verantwortung für die Abschleppart übernehmen. Man riskiert aber damit, dass Renault bei Folgeschäden die Haftung ablehnen kann."
Dazu auch noch die letzten Meter bis die Batterie so leer ist, dass sich das Auto nicht mehr bewegt:
"Zuerst bewegt sich der ZOE noch einige Kilometer normal. Dann meldet er 'Reduzierte Leistung' und fährt höchstens 50 km/h schnell. Schließlich einige Kilometer mit 15 km/h, dann mit 6 km/h. Er kapituliert nach 28 (!) Kilometern hinter Normalnull an einer Fahrbahnschwelle. Das Licht bleibt an, die Anzeigen innen auch, weder Lenkung noch Bremse sind ausgefallen, es gibt dafür einen separaten Stromkreislauf. Man hätte ihn ohne Gefahr rechtzeitig abstellen können. Wir schieben ihn in die Werkstatt."
Sollen wir zum Liegenbleiben wegen null Strom einen eigenen Thread eröffnen?