Silberrücken
Mitglied Gold
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- Dacia Lodgy 1.5 dCi eco2 (110 PS)
Bin mal gespannt wie das Grundsatzurteil am 15 Mai ausfällt.
So: Dashcamvideos als Beweismittel vor Gericht zulässig
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Bin mal gespannt wie das Grundsatzurteil am 15 Mai ausfällt.
Wieder nur mit Einschränkungen.
Die Frage wäre jetzt noch zu klären....was ist gemeint mit kurzen Abständen? 15 Minuten? 10 Minuten? oder sogar 30 Minuten? Oder reicht es sogar, dass die SD-Karte alte Aufnahmen, wenn sie voll ist, einfach wieder überschreibt?Eine Aufnahme die sich selbst, in kurzen Abständen überschreibt, ist jedoch erlaubt!
Ich denke, über Kurz oder Lang wird die Dashcam in ganz Europa eingeführt. Ich könnte mir vorstellen, dass Versicherungen auch daran interessiert sind.Ist hier leider strengstens verboten so ne Kamera gibt saftige Strafen sogar bis hin zu Führerscheinentzug...
sonst hätte ich auch schon eine
Oder reicht es sogar, dass die SD-Karte alte Aufnahmen, wenn sie voll ist, einfach wieder überschreibt?
Die Frage, die sich dabei stellt ist, wo wird das Ganze Enden?Dash-Cam grundsätzlich, Daueraufnahme ist aus datenschutzrechtlichem Grund verboten.
Die Frage, die sich dabei stellt ist, wo wird das Ganze Enden?
Sind die Super 8 Aufnahmen meiner Eltern aus dem Urlaub von vor 40 Jahren jetzt auf einmal illegal?