eu fahrzeug zulassungsproblem

ralle82

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Lodgy 1.5 dCi eco2 (110 PS)
Hallo Zusammen

Vom reimport händler aus nrw sind vor ein paar tagen die coc papiere
Eingetroffen.der lodgy kommt aus polen und es war noch ein roter fahrzeugschein
Dabei.

Heute bei der zulassung nun das problem gehabt das die gute damenoch eine
Tüv übereinstimmung haben möchte.haben dan in nrw angerufen und es
Wurde per fax ein nachweis gesendet.jedoch stammt dieser nachweis nicht vom tüv

Uns wurde gesagt wir sollen mit kurzkennzeichen den wagen holen und beim tüv vorstellen
Dort wird die übereinstimmung kontrolliert und mit diesem nachweis geht dann die zulassung.

Hattet ihr auch so probleme?dachte die coc dokumente reichen aus.der lodgy ist schließlich
Ein eu fahrzeug.

Bin etwas genervt

Grüße

Ralph
 

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In diesem Schriftstück steht u.a.:
- "importierte Neufahrzeuge müssen ab sofort vor der Zulassung einer Identifikation zugeführt werden".

Wenn das mal keine Kreise zieht. :huh:

Ich hoffe nur, daß das eine regionale Handlungsweise ist, die andere Bundesländer nicht betrifft.
 
Stuttgart? Wie kann man da auch auf die Idee kommen und keinen Daimler oder Porsche zu fahren? Das kommt ja fast der Straftat der Steuerhinterziehung gleich, also erschwerrt man es.
siehe mal auf Import-Gutachten - DEKRA
Bei einem serienmäßigen Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung kann, sofern eine Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - "CoC-Papier") mit eingetragener Fahrzeugidentifizierungsnummer vorliegt, die Zulassung problemlos bei der zuständigen Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle oder Straßenverkehrsamt) erfolgen. In dem CoC-Papier sind in der Regel alle technischen Angaben enthalten, so dass eine Zulassungsbescheinigung Teil und II ausgefertigt werden kann.

selbst die trauen sich nicht, die Vorführung zu verlangen....
 
auf diese problematik hat mich mein importeur auch hingewiesen.

je nach bundesland/zulassungsbezirk kann eine vorführung bei der zulassungsstelle erforderlich sein.

bei meiner war das nicht der fall.

dazu fällt mir nur ein:

wozu ein vereintes europa, wenn noch nicht mal im eigenen land alles vereinheitlicht ist.
 
Ich denke da geht es nur um die kontrolle das die FIN von Fahrzeug und COC übereinstimmen.
Das sollte mit entsprechenden Kurzkennzeichen auch bei der Zulassungstelle kein Problem sein, es sei denn die sind mit ihren Stühlen verwachsen.
Von einer vorführung explizit beim Tüv steht in dem Schreiben ja nichts, im gegenteil die Zulassungstelle selbst muss die kontrolle laut dem Schriftstück dokumentieren.
 
...dazu fällt mir nur ein:
wozu ein vereintes europa, wenn noch nicht mal im eigenen land alles vereinheitlicht ist.

Das siehst du hier föllig falsch - im vereinten Europa ist alles vereinheitlicht, vorallem wie uns das bischen Geld aus der Tasche zu ziehen ist.

Und jetzt kommst du daher und verlangst einheitliche Vorschriften um dir das Leben zu vereinfachen.:angry: In Europa haben wir nach 20 Jahren noch nicht mal eine einheitliche Straßenverkehrsodnung und du willst einheitliche Zulassungsbestimmungen!:huh:

Unsere Beamte sind zur Zeit mit ganz andere Dinge beschäftigt:
- kann man aus RDKS-wahnsinn Geld ziehen?
- welche Steuer fehlt noch im großen Kattalog? Toilettensteuer vieleicht? geschissen wird immer!:D
- wie erhöhen wir das persönliche Einkommen von Beamte, ohne die Arbeitsleistung zu steigern und die Eigenverantwortung im Gegenzug zu senken?
- welchen Blödsinn haben wir noch nicht durch Gesetz geregelt?

So, mehr fällt mir dazu auf die Schnelle nicht ein:angry:
 
Eine Überprüfung bei EU-Import auf Identität des Fahrzeuges findet immer statt! Ich musste bei unserer Zulassungsstelle auch den Lodgy vorführen, ob die Fahrgestellnummer identisch mit den Papieren war. Es geht hier wohl auch darum, sicher zu stellen, dass es sich nicht um geklaute Fahrzeuge handelt.
Ist aber ganz normal so.
 
Hallo ralle82,

Keine Sorge. J-R und datalost haben völlig recht. Geht einzig um den Abgleich der FIN zwischen Kfz und COC. Da wird gerne mal betrogen und damit gezielt Steuer hinterzogen. Einfach mit dem Wagen zur Zulassungsstelle und gut. Oder noch besser: Dein Händler fährt kurz bei sich zum TÜV und lässt die Übereinstimmung - am besten auf seine Kosten - bestätigen. Anschließend Fax vom TÜV direkt an die Zulassungsstelle. Ging bei mir völlig problemlos und ohne Kosten für mich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es einheitlich so ist - auch EU-weit - ist es ja auch in Ordnung. Aber wenn jeder kleine Fürst sein eigenes Süppchen kocht nicht!!!!!!!!
 
Ich brauchte den Duster nicht vorzufuehren. Erstens hatte er in Tschechien bereits eine Tageszulassung und ein COC hatte ich eh nicht. Nur eine Bescheinigung vom Haendler.
"Kein Problem" war die Aussage von der freundlichen Dame bei der Zulassungsstelle.
 
Das siehst du hier föllig falsch - im vereinten Europa ist alles vereinheitlicht, vorallem wie uns das bischen Geld aus der Tasche zu ziehen ist.

Moin,

das ist Unfug.

Gerade die COC vereinfacht und verbilligt die Zulassung enorm.
Ebenso wie die Vereinheitlichung der betreffenden Normen.

"Früher" war bei importierten Fahrzeugen, neben Umrüstungen, garantiert auch eine Abnahme zur Erteilung der Betriebserlaubnis nötig. Das ist, wenn ich nicht irre die Abnahme nach §21. Die kostet einen 3-stelligen Betrag.

Das alles erspart die COC.
Und eine Kontrolle ob es sich auch wirklich um das Fahrzeug handelt welches in den Dokumenten beschrieben wird, gibt es auch bei anderen Situation in Bezug auf eine Zulassung.
 
Hallo Zusammen

Vom reimport händler aus nrw sind vor ein paar tagen die coc papiere
Eingetroffen.der lodgy kommt aus polen und es war noch ein roter fahrzeugschein
Dabei.

Heute bei der zulassung nun das problem gehabt das die gute damenoch eine
Tüv übereinstimmung haben möchte.haben dan in nrw angerufen und es
Wurde per fax ein nachweis gesendet.jedoch stammt dieser nachweis nicht vom tüv

Uns wurde gesagt wir sollen mit kurzkennzeichen den wagen holen und beim tüv vorstellen
Dort wird die übereinstimmung kontrolliert und mit diesem nachweis geht dann die zulassung.

Hattet ihr auch so probleme?dachte die coc dokumente reichen aus.der lodgy ist schließlich
Ein eu fahrzeug.

Bin etwas genervt

Grüße

Ralph
Hallo,
das gleiche Spiel wollten sie mit meinem "Polen" auch machen!:angry:
Drück die Sachen einem Zulassung Service in die Hand, die brauchen das Fahrzeug nicht vorführen,- ist sehr entspannt und kostet nicht die Welt.:D
Gruß
Lothar
 
Ich habe vor 4 Monaten selbst den Logan MCV II zugelassen und bin vorher über den selben Hinweis auf der Homepage meines Händlers gestolpert. Mitzubringen seien bei Abholung u.a. Überführungskennzeichen zur Vorstellung des Neufahrzeuges zusammen mit dem COC bei der Zulassungsstelle. Die Anfrage bei der Zulassungstelle ergab dann folgendes:

Zitat von der Homepage der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Wesel:

"Neufahrzeuge, die nur unter Vorlage einer Datenbestätigung oder einer EU-Übereinstimmungserklärung (COC) zugelassen werden sollen, sind uns jeweils vor oder zusammen mit der Zulassung vorzuführen um die Identität des Fahrzeuges durch Vergleich der im Fahrzeug eingeschlagenen Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer mit den Fahrzeugpapieren zu prüfen. Hierzu benötigen Sie dann ggf. noch Kurzzeitkennzeichen. Ersatzweise kann die Identitätsprüfung auch durch eine anerkannte Prüfstelle oder den jeweiligen Fahrzeughändler durchgeführt und schriftlich bestätigt werden."

Ich habe dann meinen Importeur um eine solche Bestätigung gebeten, die er mir zusammen mit anderen Papieren einschließlich dem COC umgehend zugeschickt hat. Bei der Zulassungsstelle hat es keine Probleme gegeben und ich konnte mit normalen Kennzeichen zu meinem Händler fahren und das Auto abholen.
Uli
 
Zuletzt bearbeitet:
genauso lief es bei meinem EU-Neuwagen auch; bei der Preisersparnis fand ich das nicht dramatisch. Die wollten nur die FIN im Original ablesen.
 
Also habe nichts vorführen müssen als ich 2012 meinen Sandero in Polen geholt habe. Das Fahrzeug bekam ein Kennzeichen in Polen das 4 Wochen lang gültig war, COC war auch dabei.
Bei der Zulassungstelle in Bayern habe ich nur das COC gebraucht.
Hatte alle möglichen andere Unterlagen vom freundlichen Polen noch dabei, einschließlich Kaufvertrag. Gebraucht habe ich nur das COC, ins Fahrzeug hat niemand reingeschaut.
 
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