Ich habe vor 3 Wochen meinen Logan MCV 2 bekommen. Es ist ein Auto aus der Tschechei. Der Händler hat von sich aus eine Bestätigung beigelegt wo er die Übereinstimmung der FIN mit dem Fahrzeug bestätigt hat. Zusätzlich hat er das Auto hier in Deutschland beim GTÜ vorgestellt und von dort wurde die FIN bestätigt. Mit den ganzen Unterlagen bin ich zur Zulassungstelle und habe das Auto problemlos zugelassen bekommen.
Als besonderer Service würde mir das Auto zuhause kostenlos vor die Tür gestellt. Im schlimmsten Fall hätte ich das Auto bei der Zulassungstelle vorführen müssen.
Offiziell heist es dazu....
Vorführpflicht von Fahrzeugen
Nicht immer ist es ausreichend, wenn zur Zulassung eines Fahrzeugs die entsprechenden Fahrzeugpapiere vorgelegt werden. In bestimmten Fällen müssen Sie Ihr Fahrzeug der Zulassungsstelle zur Identifizierung vorführen.
Liegt bei der Antragstellung für die Zulassung keine Bescheinigung über die Identitätsprüfung eines amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, etc.) vor, so sind gemäß Erlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 05.12.2006 in Verbindung mit § 6 Abs.8 FZV folgende Fahrzeuge bei der Zulassung vorzuführen:
Neufahrzeuge
Neufahrzeuge, bei denen im Zusammenhang mit der Zulassung erstmalig eine Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) ausgestellt werden muss. Wenn also statt der ZBII lediglich eine Konformitätsbescheinigung/Certificate of Confirmity (CoC) vorgelegt werden kann
Neufahrzeuge, für die bereits eine Blanko-ZBII durch eine andere Stadt ausgestellt wurde, wenn aus den Unterlagen nicht hervor geht ob das Fahrzeug dort bereits vorgeführt wurde
Importfahrzeuge, für die außerhalb eines Zulassungsverfahrens erstmalig eine Blanko-ZBII für KFZ-Händler erstellt werden soll
Steht Ihr Fahrzeug bereits an ihrem Wohnort oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk…
…ist das gar kein Problem. Bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs bekommen Sie von unserem Mitarbeiter eine Bescheinigung nach §10 Abs.4 FZV, die Sie berechtigt, Ihr Fahrzeug mit ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsbehörde zu fahren.
Also eine "rote Nummer" wäre eh nicht nötig geworden.