eu fahrzeug zulassungsproblem

Mein lodgy wurde auch aus polen von einem händler in dresden importiert.

Musste bei der zulassung die coc papiere ,die fahrzeugrechnung sowie eine bescheinigung das die umsatzsteuer vom importeur beglichen wurde vorlegen.

Zulassung ging problemlos(in berlin)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,
das gleiche Spiel wollten sie mit meinem "Polen" auch machen!:angry:
Drück die Sachen einem Zulassung Service in die Hand, die brauchen das Fahrzeug nicht vorführen,- ist sehr entspannt und kostet nicht die Welt.:D
Gruß
Lothar


Beim nächsten neukauf(vermutlich in 15jahren)werde ich den zulassungsservice nutzen.
Da wir das auto kommenden montag holen,blieb uns keine wahl 37euro in ein 5tageskennzeichen zu investieren.

Bei j&k ist eine tüvstelle im nachbarort.zumindest kann ich dann gleich die übereinstimmung abklären.
 
ich habe unser EU-Fahrzeug (für den frz. Markt vorgesehen) ohne Wenn und Aber persönlich beim Verkehrsamt zugelassen :)
 
hab den dokker letzten herbst auch ohne vorführung zugelassen . einzig musste ich mir genöhle anhören , weil der kaufvertrag , lieferschein und die rechnung auf holländisch war und nieuwwagen für duisburger beamte so fremdländisch wie mandarin klang . denke mir das ist alles stadt und tagesformabhängig , trotz eu bestimmungen . soll ja auch nicht zu einfach gehen das ganze .
 
Hatte meinen Wagen 2013 direkt in Rumänien gekauft und zugelassen.
Nach fünf Monaten habe ich ihn problemlos in Deutschland zugelassen.
Meine RO-Kennzeichen und Papiere wurden jedoch für ein halbes Jahr sichergestellt und eine Sichtprüfung/Kontrolle der Fahrgestellnummer wurde von dem Angestellten gemacht.

Mitgebrachte Dokumente waren:
- COC Papier auf französisch
- Fahrzeugpapiere (in rumänisch)
- Kaufrechnung (in rumänisch)

Irgendein TÜV-Gutachten wurde nicht benötigt. Gehe aber davon aus, dass die Sichtprüfung des Fahrzeuges/Fahrgestellnummer essentiell ist.
 
Diese Übereinstimmung mit der FIN und den Papieren hat mir mein EU-Händler mit zu den Papieren getan (KÜS Bescheinigung)
Dennoch wollte meine Zulassungsstelle sogar die Abmeldebescheinigung (Tageszulassung) aus Rumänien und die alten Nummernschilder,
nach viel Diskussion reichte ein Anruf beim ?Zoll ? des Beamten,
und ich bekam die deutschen Papiere mit Schein.

tom
 
naja ich denke lieber da ein bisschen pingelig, wie später die Polizei vorm Haus, die einem erklärt, der Dacia wurde geklaut und man hat viel Geld für nichts hingelegt
Dacia weg - Geld weg :o
 
Ich habe vor 3 Wochen meinen Logan MCV 2 bekommen. Es ist ein Auto aus der Tschechei. Der Händler hat von sich aus eine Bestätigung beigelegt wo er die Übereinstimmung der FIN mit dem Fahrzeug bestätigt hat. Zusätzlich hat er das Auto hier in Deutschland beim GTÜ vorgestellt und von dort wurde die FIN bestätigt. Mit den ganzen Unterlagen bin ich zur Zulassungstelle und habe das Auto problemlos zugelassen bekommen.
Als besonderer Service würde mir das Auto zuhause kostenlos vor die Tür gestellt. Im schlimmsten Fall hätte ich das Auto bei der Zulassungstelle vorführen müssen.
Offiziell heist es dazu....

Vorführpflicht von Fahrzeugen

Nicht immer ist es ausreichend, wenn zur Zulassung eines Fahrzeugs die entsprechenden Fahrzeugpapiere vorgelegt werden. In bestimmten Fällen müssen Sie Ihr Fahrzeug der Zulassungsstelle zur Identifizierung vorführen.

Liegt bei der Antragstellung für die Zulassung keine Bescheinigung über die Identitätsprüfung eines amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, etc.) vor, so sind gemäß Erlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 05.12.2006 in Verbindung mit § 6 Abs.8 FZV folgende Fahrzeuge bei der Zulassung vorzuführen:

Neufahrzeuge

Neufahrzeuge, bei denen im Zusammenhang mit der Zulassung erstmalig eine Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) ausgestellt werden muss. Wenn also statt der ZBII lediglich eine Konformitätsbescheinigung/Certificate of Confirmity (CoC) vorgelegt werden kann
Neufahrzeuge, für die bereits eine Blanko-ZBII durch eine andere Stadt ausgestellt wurde, wenn aus den Unterlagen nicht hervor geht ob das Fahrzeug dort bereits vorgeführt wurde
Importfahrzeuge, für die außerhalb eines Zulassungsverfahrens erstmalig eine Blanko-ZBII für KFZ-Händler erstellt werden soll



Steht Ihr Fahrzeug bereits an ihrem Wohnort oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk…
…ist das gar kein Problem. Bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs bekommen Sie von unserem Mitarbeiter eine Bescheinigung nach §10 Abs.4 FZV, die Sie berechtigt, Ihr Fahrzeug mit ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsbehörde zu fahren.


Also eine "rote Nummer" wäre eh nicht nötig geworden.
 
Ich hatte keine Probleme dieser Art (Import aus RO)

Bei der Zulassungsstelle haben die das CoC gehabt, die FIN verglichen und dann gab es die Zulassungsbescheinigung.
 
Ich hatte keine Probleme dieser Art (Import aus RO)

Bei der Zulassungsstelle haben die das CoC gehabt, die FIN verglichen und dann gab es die Zulassungsbescheinigung.

Klar klappt das so, nur um die FIN zu vergleichen, musst du das Fahrzeug normalerweise bei der Zulassungstelle vorführen. Dafür benötigst du dann im Normalfall rote Kennzeichen und die kosten wieder zusätzliches Geld.

Uli
 
Klar klappt das so, nur um die FIN zu vergleichen, musst du das Fahrzeug normalerweise bei der Zulassungstelle vorführen. Dafür benötigst du dann im Normalfall rote Kennzeichen und die kosten wieder zusätzliches Geld.

Uli
Soweit ich informiert bin darfst du zur Zulassungsstelle auch mit den ungestempelten Kennzeichen fahren
 
Unser problem war ja das der lodgy in nrw noch war und deswegen keine direkte vorführung bei der örtlichen zulassungstelle möglich war.

Und die 5 tageskennzeichen waren nur noch bis heute gültig daher war ich gezwungen die übereinstimmung beim tüv in nrw zu machen.das ganze kostet schlappe 53euro.

Bis 17uhr hätte ich es nach stuttgart zur zulassungsstelle nicht geschafft.
 
Soweit ich informiert bin darfst du zur Zulassungsstelle auch mit den ungestempelten Kennzeichen fahren

Die Betonung liegt auf "mit......Kennzeichen".
Ein Neufahrzeug hat ja noch keine, ergo darfst du nicht fahren.
Du kannst natürlich die Nummer bei der Zulassungstelle reservieren, Schilder Prägen lassen, montieren und am gleichen Tag damit zur Zulassung.

Mit Schildern (ungestempelt) und Versicherungsbestätigung darf am Tag der An/Abmeldung von 0:00 Uhr bis 23:59 innerhalb des Zulassungsbezirks (und Angrenzenden) gefahren werden.
Diese Fahrten sind aber zu beschränken auf TüV (oder ähnliches), zur Zulassungstelle und den Verbringungsort des Fahrzeugs (Stellplatz, Verwerter.....).
 
Warum wird hier auf unsere Beamten rumgehackt? Die sind doch nicht schuld, wenn eine Übereinstimmung der FIN mit den Papieren kontrolliert wirden muß, in Deutschland.

Diese Vorschrift gibt es schon seit über einem Jahr. Ich weiß das, weil wir in diese Infolücke getappt sind. Deshalb mußten wir das Fashrzeug in DT bei der Zulassungsstelle vorstellen. Die Gutste kam mit auf den Parkplatz, glich die Nummern ab und fertig war die Laube.

Die Schuld bei diesem Schlamassel hier liegt doch eindeutig beim Händler. Deswegen wird der doch bezahlt, um sich um solche Unstimmigkeiten zu kümmern. Was streicht der ein? 1.000, 1.500 oder gar 2.000€? Dafür soll er bitte auch was tun, sprich seinen Ar$ch bewegen.

flor61

PS: Von wegen, EU-Import über einen EU-Händler ist die bessere Wahl, wenn man sich um solchen $cheiss selber kümmern muß. Dann lieber zwei Tage Urlaub und die Sache auf eigene Kosten durchgezogen. Das stärkt dann auch noch das Selbstwertgefühl und es bleibt dann noch Geld für einen richtigen Urlaub in der Kasse, oder für das Erbe der Nachkommen.
 
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