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100 Prozent DakorDie Info ob das Fahrzeug ein EU Fahrzeug ist, ist m.E. unerheblich, denn es sollte im System für das AH sichtbar sein, für welches Land dies ausgeliefert wurde.
Ich denke der entscheidende Satz ist:danke, werde ich machen.
Bzgl. schriftlich:
Anhang anzeigen 117584
Anhang anzeigen 117586
Anhang anzeigen 117587
Mit ein bisschen Pech ja, hängt von den Formulierungen der Regelwerke ab. Neuerdings spricht man oft vom Inverkehrbringer, was die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt bedeutet. Egal, ob sich derjenige Verkäufer oder Vermittler nennt. Bei der Produkthaftung ist das so. Ob das auch bei der Gewährleistung schon so war, keine Ahnung.Verkäufer und Vermittler sind rechtlich 2Paar Socken ... oder?
Wenn Du keine Vertragsauflösung willst, dann schriftlich per Einschreiben die eingegangene Verpflichtung einfordern und zwar klassisch in Briefform an das AH schicken und wichtig die Rückzahlung des Geldbetrags im Schreiben ablehnen! Dann kann er versuchen zu klagen. Nehme ich den Geldbetrag jedoch an ist der Drops gelutscht. Einfache E-Mails haben bei Gericht meistens keine Bestandskraft - hab da keine guten Erfahrungen gemacht.also m.E. ist da schon ein Vertrag zustande gekommen. Man beachte auch den Zeitrahmen.
04.10.21 schriftliche Bestätigung der Garantie
28.02.22 Storno der Garantie
--> ganze 4,5 Monate später...ich glaube nicht, dass das vor Gericht als Irrtum durchgeht. Aber letztendlich kann da nur ein Fachmann oder eine Fachfrau was dazu sagen.