EU Neuwagen - Garantierückabwicklung

bestimmt......die haben bei Renault ganz sicher keine anderen Probleme
 
Da haben Sie schlussendlich Recht, Vertragspartner ist das AH. Da es so wie es aussieht nicht zu einer vernünftigen Einigung kommt, empfehle ich dir einen Anwalt zu konsultieren. Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du ja damals alls Infos weitergegeben (wenn du das sogar noch alles schriftlich hast, wird es ganz schwer für das AH, da rauszukommen). Die Info ob das Fahrzeug ein EU Fahrzeug ist, ist m.E. unerheblich, denn es sollte im System für das AH sichtbar sein, für welches Land dies ausgeliefert wurde. Insofern reicht m.E. die Angabe der FIN. ABer wie gesagt, Details lieber mit einem Fachanwalt besprechen.
 
Ich würd da keine Zeit mit verschwenden, auch mit Rechtsschutz hat man ne Selbstbeteiligung, sofern die Versicherung das überhaupt übernimmt und was will man erstreiten? Irgendeine schwer bezifferbare "Entschädigungszahlung"?

"Garantieverlängerung" über externen Anbieter, Wartung nach Herstellervorgaben bei Meisterwerkstatt des geringsten Misstrauens nach Herstellervorgabe aber Ölwechsel maximal nach 15tkm... Auto fahren und genießen.
 
Meine Datsche ist auch ein EU-Import aus PL. Die Wartungsintervalle begann da auch schon 1 Monat vorher, als das Fahrzeug an das polnische AH ausgeliefert wurde. Die Daten für die Inspektionen und Garantiebegin konnte ich, mit meiner FIN, in der Dacia-ap sehen. Ungeachtet dessen wurde ich von meinem Verkäufer auch darauf hingewiesen. Wichtiger aber ist, wenn ich meinen "Kaufvertrag" genau durchlese, steht drinnen, dass der Importeur von mir für den Kauf des Fahrzeugs beauftragt wurde. Somit gehe ich jetzt bei dem Importeur nicht von einem "Verkäufer" sondern von einem "Vermittler" aus.
Nun zu meiner Frage: Wie sieht der Vertrag von @ausmsueden aus?
Verkäufer und Vermittler sind rechtlich 2Paar Socken ... oder?
Die Frage brauch ich jetzt nicht wirklich beantwortet ....., aber der TE muss das für sich geklärt haben.
 
Verkäufer und Vermittler sind rechtlich 2Paar Socken ... oder?
Mit ein bisschen Pech ja, hängt von den Formulierungen der Regelwerke ab. Neuerdings spricht man oft vom Inverkehrbringer, was die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt bedeutet. Egal, ob sich derjenige Verkäufer oder Vermittler nennt. Bei der Produkthaftung ist das so. Ob das auch bei der Gewährleistung schon so war, keine Ahnung.

Wenn der Vermittler ein Auto gekauft hat, welches auch ein "normaler" Endkunde hätte kaufen können, sind es zwei Paar Schuhe. Wenn der Vermittler aber ein Auto anbietet, welches der Verkäufer niemals selber an Endkunden verkauft hätte, gibt es vielleicht eine Chance den Vermittler in Bezug auf Gewährleistung zum Verkäufer zu machen.
 
@ausmsueden

Nach dem veröffentlichten Schriftverkehr ist m. M. n. kein Vertrag letztlich zu Stande gekommen. Er wurde seitens des AH nach Erkennen des Irrtums sofort aufgelöst und rückabgewickelt. Ohne Vertrag keine Klagemöglichkeiten.

Hake es als Lehrgeld ab. Ein bisserl lag es auch bei Dir die Fristen zu überwachen. Erinnere dich der Verkäufer hat dich damals sauber informiert.

Allzeit gute Fahrt.
 
Renault...
"Les promesses n'engagent que ceux qui les reçoivent"

Versprechungen verpflichten nur die Leute die sie glauben.
 
also m.E. ist da schon ein Vertrag zustande gekommen. Man beachte auch den Zeitrahmen.
04.10.21 schriftliche Bestätigung der Garantie
28.02.22 Storno der Garantie
--> ganze 4,5 Monate später...ich glaube nicht, dass das vor Gericht als Irrtum durchgeht. Aber letztendlich kann da nur ein Fachmann oder eine Fachfrau was dazu sagen.
 
also m.E. ist da schon ein Vertrag zustande gekommen. Man beachte auch den Zeitrahmen.
04.10.21 schriftliche Bestätigung der Garantie
28.02.22 Storno der Garantie
--> ganze 4,5 Monate später...ich glaube nicht, dass das vor Gericht als Irrtum durchgeht. Aber letztendlich kann da nur ein Fachmann oder eine Fachfrau was dazu sagen.
Wenn Du keine Vertragsauflösung willst, dann schriftlich per Einschreiben die eingegangene Verpflichtung einfordern und zwar klassisch in Briefform an das AH schicken und wichtig die Rückzahlung des Geldbetrags im Schreiben ablehnen! Dann kann er versuchen zu klagen. Nehme ich den Geldbetrag jedoch an ist der Drops gelutscht. Einfache E-Mails haben bei Gericht meistens keine Bestandskraft - hab da keine guten Erfahrungen gemacht.

Es bedarf also bei solchen grenzwertigen Fällen 2 Dinge: Sofort nach Bekanntwerden des Antrags auf Vertragsabwicklung seitens des AH Widerspruch per Einschreiben an AH mit der Aufforderung der Vertragserfüllung und Geldauszahlung ablehnen. Dann kommt das AH in Verzug. Wie das mit der Garantieübernahme aussieht muss dann Alles bei Gericht geklärt werden. ;)
 
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Einschreiben gegen Rückschein, selbstredend
 
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