Gebrauchtwagenversicherung GGG zahlt nicht...

Biggi45

Neumitglied
Fahrzeug
Dacia Sandero Stepway
weil ich kein Inspektionsheft habe :-(.
Hallo zusammen,

ich habe mir vor drei Monaten einen gebrauchten Sandero Stepway gekauft (mit knapp 50.000 km) und bin im Prinzip super zufrieden damit. Kürzlich wurde bei einer Inspektion durch einen Freund festgestellt, dass am Querlenker was erneuert werden muss. Der Händler hatte keine Zeit zu schauen und ich keine Zeit zu warten...
Ich war dann in einer sehr guten Werkstatt, die mir mitteilte, dass am Querlenker etwas gemacht werden müsse, Kostenpunkt 250€. Der Antrag auf Übernahme der Kosten bei der GGG wurde abgelehnt, weil ich kein Inspektionsheft habe. Die erste Inspektion, die ich mit meinem "neuen" machen wollte, war jetzt fällig.
Ich habe gehört, dass der Händler innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf für Schäden gerade stehen muss. Blöderweise war ich jetzt bei einer anderen Werkstatt, einfach weil ich Stress habe und mein Auto brauche.
Jetzt aber mal ehrlich: Sollte der Händler nicht wissen, dass regelmäßige Inspektionen Grundlage für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen bei der GGG sind?

Brauche Tips und freue mich darüber :-)

Biggi
 
Das extra Inspektionsheft gibt es zwar schon eine Zeit lang nicht mehr,aber vielleicht hast Du doch Beläge.

Schaue mal auf die letzten Seiten deiner Bedienungsanleitung,dort sind die Felder dafür.Wenn die Werkstatt wo das Auto betreut wurde ordentlich gearbeitet hat sollte alles dort eingetragen und gestempelt sein.;)
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Das Problem ist ja, dass ich das Auto erst vor Kurzem gekauft habe und alle vorherigen Inspektionen nirgends eingetragen sind.
@wf: Natürlich gehört der Mangel beim Verkäufer angezeigt und natürlich gibt es Regeln, überhaupt keine Frage. Und genauso passieren auch Fehler oder Nachlässigkeiten im Leben. Ich habe dem Händler gesagt, dass ein Freund den Schaden entdeckt hat und das in Ordnung gebracht werden muss. Er hat es gleich von sich weggeschoben und auf die Garantie verwiesen. Da der KFZ-Bereich nicht mein Kompetenzbereich ist :-), war es vielleicht auch einfach zu naiv, ihm das abzunehmen. Hier hätte ich drauf bestehen sollen, das der Schaden repariert wird. Keine Frage! Aus Unwissenheit habe ich mich auf die Garantie verlassen.
 
Wie alt ist denn der Wagen? Wenn der erst vor 3 Monaten beim Händler gekauft wurde,dann sollt doch jetzt noch keine Inspektion nötig gewesen sein. Als ich mal an einem Gebrauchten einen Schaden hatte,hat sich mein Autohändler umgehend darum gekümmert. Der hatte die Ford A1 Gebrauchtwagengarantie. Da waren vorherige Inspektionen völlig uninteressant. Der Wagen wurde vorm Verkauf geprüft und davon wird dann ausgegangen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
Hallo Sven, der Wagen wird im Juli 4 Jahre alt. Ich habe ihn gekauft ohne offizielle Inspektion, er wurde aber technisch gecheckt. Ich bin in den drei Monaten unglaublich viele km gefahren u. a. wegen Urlaub.
 
Das Problem ist ja, dass ich das Auto erst vor Kurzem gekauft habe und alle vorherigen Inspektionen nirgends eingetragen sind.
@wf: Natürlich gehört der Mangel beim Verkäufer angezeigt und natürlich gibt es Regeln, überhaupt keine Frage. Und genauso passieren auch Fehler oder Nachlässigkeiten im Leben. Ich habe dem Händler gesagt, dass ein Freund den Schaden entdeckt hat und das in Ordnung gebracht werden muss. Er hat es gleich von sich weggeschoben und auf die Garantie verwiesen. Da der KFZ-Bereich nicht mein Kompetenzbereich ist :), war es vielleicht auch einfach zu naiv, ihm das abzunehmen. Hier hätte ich drauf bestehen sollen, das der Schaden repariert wird. Keine Frage! Aus Unwissenheit habe ich mich auf die Garantie verlassen.

Wenn die Inspektionen bei Dacia gemacht wurden, sind die dort im System hinterlegt. Eine freundliche Vertragswerkstatt kann die einsehen und bestätigen.

Nachtrag: Sehe grade, dass es keine "offiziellen" Inspektionen waren. Sorry.
 
Evtl. hätte das geholfen.
Ein gewerblicher Verkäufer kann gegenüber Verbrauchern die Rechte des Käufers nicht ausschließen. Er darf seine Gewährleistung aber bei gebrauchten Autos auf ein Jahr verkürzen. Davon machen Verkäufer in aller Regel Gebrauch. Gegenüber einem Verbraucher muss der Händler somit für Mängel einstehen, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorhanden waren, aber beide Parteien nicht bemerkt haben. Der Händler muss dann den Wagen grundsätzlich auf seine Kosten reparieren.

Aber dadurch dass die Rep. ja bereits in einer anderen Werkstatt erfolgte, wars das wohl.
 
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