abnehmbare Anhängerkupplung, Mithaftung bei Unfällen
Moin zusammen.
Ich bin gerade beim Stöbern auf die Diskussion zu o.g. Thema gestoßen.
Ich arbeite seit über 30 Jahren als Schadenregulierer bei einem großen deutschen Versicherer und kann sagen, dass bei nicht abgenommenem Kupplungskopf sicherlich keine Mithaftung eingewandt werden wird und auch kein Gericht eine erhöhte Betriebsgefahr einwenden wird.
Ganz am Anfang gab es Versuche in diese Richtung, aber letztendlich gab es keine stichhaltige Bergründung, warum Fahrzeuge mit abnehmbarer AHK eine höhere Betriebsgehafr haben sollten, als Fahrzeuge mit fester AHK.
Bei denen gab es nämlich noch nie Überlegungen, dass diese eine höhere Betriebsgefahr haben könnten, als Fahrzeuge ohne AHK.
.... und allzeit unfallfreie Fahrt !!!!