heul, mein Baby wurde heute von 'nem Fiesta geküsst...

Bei welcher Versicherung arbeite, spielt keine Rolle, aber ich kenne die Regulierungsregeln, nicht nur von einer Gesellschaft. Gekürzt wird bei den Stundensätzen, es wird auf Vertragswerkstätten der Versicherer verwiesen, statt Austausch wird nur Reparatur ersetzt etc. Pauschalsätze fallen dabei auch schon mal unter den Tisch. Provisionen fallen hier definitiv nicht an. Wie gesagt, wenn man so mnches Gutachten sieht, kann man nur den Kopf schütteln.

Klar gibt es Wettbewerb, aber das Problem mit den Beitragsanpassungen haben alle Versicherungen. Und eine Beitragserhöhung heißt ja auch nicht, dass unbedingt der Basisbeitrag angepasst wird. Steigen die Schadenaufwendungen für bestimmte Autotypen, erfolgt eine Typklassenanpassung, der alle Versicherer folgen.

Ich habe auch nicht behauptet, dass die Tabellen den tatsächlichen Wertverlust wiederspiegeln.

... dass ich gerne euer Versicherungsmakler werden möchte - bei Interesse bitte melden.

Man muss ja nicht gleich paranoid sein, aber ein gesundes Misstrauen gegenüber der Geld- und Versicherungswirtschaft ist schon angebracht... .

Aber: Du sagst, dass du gerne unser Versicherungsmakler sein willst, aber wir dir gleichzeitig misstrauen sollen. Keine gute Geschäftsgrundlage.

Ich gebe dir in so weit recht, als dass man sich nicht uninformiert in ein Gespräch mit einem Versicherungs- oder Bankvertreter begeben sollte. Leider machen das nicht sehr viele Leute.

Auch hast Du recht, dass es einem egal sein, was der Unfallgegner mit dem Geld macht. Solange er dann nicht rummeckert, dass die blöde Versicherung keinen Nutzungsausfall zahlt und auch die Mehrwertsteuer nicht mit überwiesen hat.

Einen Unfallschaden musst angeben, wenn danach gefragt wird, also eigentlich immer wenn ein Standardkaufvertrag benutzt wird. Ein Gutachter wird den Schaden jederzeit nachweisen können, da kann DB behaupten, was sie wollen. Auch da bin ich mit dir einer Meinung, Freddy.
 
---------- Post added 15.09.2012 at 00:05 ---------- Previous post was 14.09.2012 at 23:55 ----------



Ich verstehe nicht worüber du dich aufregst. ich lese dass der Unfall deine Schuld war. Daher hat dein Unfallgegner einen wirtschaftlichen Schaden erlitten den deine bzw. die Versicherung deiner Mutter auszahlt. Was dein netter Nachbar mit dem Geld macht bleibt doch ihm überlassen und ist doch nicht verwerflich. jetzt hat er neue Möbel aber dafür ein zerbeultes Auto.
Wenn die Schuldfrage klar ist, kann es einem relativ egal sein was für ein Mensch der Unfallgegner ist. Mit dem hat man ja nichts zu tun, sondern ausschließlich mit seiner Versicherung.

Gruß
Freddy

Klar, dass ich die Unfallverursacherin bin, das habe ich ja auch nicht in Frage gestellt oder geleugnet. Ich bin eben so eingestellt, dass man mit dem Geld der Versicherung auch den Schaden begleichen lassen sollte. Mag altmodisch klingen, aber immerhin schenke ich den Personen Geld (dieses Blabla a la "Du hast was verbrochen, du musst dafür grade sehen" lassen wir jetzt außen vor, bitte).
Zudem hatte ein Freund meines Onkels das Glück und musste einen alten Schaden nach einem Unfall mit bezahlen, weil die Versicherung keinen Gutachter vorbeischicken wollte. (Wieso er keinen Rechtsanwalt etc beauftragt hat weiß ich auch nicht, seine Schuld usw. ist mir klar.)
Genau das Gleiche hat man mir in die Schuhe schieben wollen, ich habe also einen Gutachter angefordert, der dann klar gestellt hat, dass der andere Lackschaden durch mein auf die Stoßstange Fahren nicht passiert sein kann.
Dem will man natürlich vorbeugen, auch wenn das in vielleicht 2% von allen Fällen passieren könnte, aber es gibt schließlich überall solche Leute.

Trulla, mich würde mal interessieren, was laut Gutachten jetzt Sache ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Ihr Lieben,

Gutachten kam an, aber ich will da mal jetzt nicht weiter eingehen.
Kurz meine Erläuterung:
1. Gutachten wurde erstellt und an meine Werkstatt, an die Gegenversicherung und an mich verschickt.
Wie auch ein Rechnungsdublikat zur Gutachtenerstellung.

2. Fragebogen zum Unfallhergangs lag heute von der Gegenversicherung ebenfalls im Briefkasten.

Ich möchte meinen Logan reparieren lassen, die Nutzungsausfallsentschädigung, wie auch meine Wertminderung auf meinem Konto sehen.

Ich werde heute das Formular für die Gegenversicherung ausfüllen und die Nutzungsausfallentschädigung schriftlich beantragen (richtig?).

Ok, es ist Wochenende.... wie läuft das jetzt normalerweise weiter?
Muss die Versicherung jetzt das Ok geben? Und dann erteile ich den Reparaturauftrag?
Gibt's was zu beachten.... übrigens, ich verzichte vorerst auf Rechtsanwalt.

Danke für Eure Hilfe.
Schönes WE! ^_^
 
Schadenabwicklung

Moin,

so weit, so richtig @sophiatrullala.

Was ich allerdings nicht verstehe, ist, dass Du Dir die ganze Arbeit machst,
die ein RA einfacher machen kann, da er mehr Erfahrung hat.
Er kostet Dich doch nichts. Sein Honorar übernimmt die gegnerische Vers.
 
ich will deswegen nicht darauf eingehen, weil ich hier so offen nicht mit Zahlen rumschmeißen möchte. Leider erwische ich heute am Samstag meinen Sacharbeiter nicht, der mir wohl mehr dazu sagen könnte.

Ich will einfach wieder so schnell wie möglich ein fahrtüchtiges Auto, an dem alle Schäden beseitigt sind und wenn es auf meinem Konto dann auch ein bisschen besser aussieht, bin ich nicht böse.
Gutachten hat alles dargelegt.
Reparaturkosten ohne Mwst.
Reparaturkosten mit Mwst.
Wiederbeschaffungswert (differenzbesteuert)
Restwert
Wertminderung
Reparaturdauer: 7 Tage
Nutzunsausfall pro Tag: 35 Euro

Kann mir vielleicht jemand sagen, was das im Einzelnen für mich bedeuten könnte. Was würde ich auf meinem Konto sehen?

---------- Post added at 14:07 ---------- Previous post was at 14:02 ----------

ich weiß auch nicht... weil ich irgendwie nur am Rennen bin, was ja dann auch ein Widerspruch ist und für den RA sprechen würde.... weil ich gerade nicht weiß, wen ich kontaktieren soll.... und weil ich unter der Woche erst am Abend heimkomme und ach und überhaupt.... :angry: bin ich gerade angepisst,
weil das alles Dinge sind, die mich annerven!
 
Hallo Ihr Lieben,....

2. Fragebogen zum Unfallhergangs lag heute von der Gegenversicherung ebenfalls im Briefkasten.

Ich möchte meinen Logan reparieren lassen, die Nutzungsausfallsentschädigung, wie auch meine Wertminderung auf meinem Konto sehen.

Ich werde heute das Formular für die Gegenversicherung ausfüllen und die Nutzungsausfallentschädigung schriftlich beantragen (richtig?).

Ok, es ist Wochenende.... wie läuft das jetzt normalerweise weiter?
Muss die Versicherung jetzt das Ok geben? Und dann erteile ich den Reparaturauftrag?
Gibt's was zu beachten.... übrigens, ich verzichte vorerst auf Rechtsanwalt.

Danke für Eure Hilfe.
Schönes WE! ^_^

Du solltest noch mal mit deinem Unfallgegner reden, was der bei seiner Versicherung angegeben hat. Nicht dass du munter drauflos schreibst und dir noch eine Teilschuld reininterpretiert wird.
Dass du auf erstmal auf einen RA verzichtest, find ich gut.

Bei der endgültigen Berechnung des Nutzungsausfalles mußt du auf die letztendliche Reparaturdauer warten. So was kann sich auch mal ein paar Tage verschieben (bei mir 5 Tage mehr).
Dann schreibt die Werkstatt, warum es länger gedauert hat und du bekommst dann natürlich mehr als 7 Tage berechnet.
Denk bitte an 20,- Euro Kostenpauschale.
 
Zuletzt bearbeitet:
RA

Moin,

Du solltest noch mal mit deinem Unfallgegner reden, was der bei seiner Versicherung angegeben hat. Nicht dass du munter drauflos schreibst und dir noch eine Teilschuld reininterpretiert wird.
Dass du auf erstmal auf einen RA verzichtest, find ich gut.

Ist das nicht ein Widerspruch in sich @marcus? Gerade, damit so was nicht passieren kann, immer RA einschalten.

---------- Post added at 14:10 ---------- Previous post was at 14:08 ----------



Wie kommst du denn bitte, ohne das Gutachten gesehen zu haben, auf 245,- Euro Nutzungsausfall????<_<

Das ergibt sich aus den Angaben von sophiatrullala @marcus:

Reparaturdauer: 7 Tage
Nutzunsausfall pro Tag: 35 Euro
 
Danke Marcus,
naja, wenn jeder die Wahrheit sagt, sollte das gleiche bei rauskommen.
Wird schon passen, wir haben beim Infotausch Uhrzeit und Unfallort aufgeschrieben und der Rest sollte klar sein.
Bin dann mal weg.....
 
Warum denn nicht eine Schadensabwicklung?

Ich trete alle meine Ansprüche an das Autohaus ab, das die Rep. durchführt.

Dieses führt dann die gesamte Korrespondenz mit Rechtsanwälten, Sachverständigen und Versicherungen, während ich mich entspannt zurücklehnen kann, weil ich mich um absolut nichts kümmern brauche.

Einfach im Autohaus das Schadensabwicklungsormular ausfüllen, den Leihwagen entgegennehmen und am Tag X sein repariertes Fahrzeug entgegennehmen.
Die einfachste und komfortabelste Lösung wenn man bedenkt, daß man sich sonst wegen 200.- oder 300.- Euro u.U. wochenlang mit Versicherungen oder Rechtsbeiständen persönlich rumärgern kann und zig Nachfragen telefonisch oder schriftlich selbst durchführen muß.

Von der Weigerung der gegnerischen Vers. ganz zu schweigen, wenn diese einen Teilbetrag mit der Begründung der Bereicherung (alt gegen neu) nicht übernehmenn will und ich diese Differenz zunächst selbst bezahlen muß, um sie anschließend von der Gegnerischen zu erstreiten.

Für 300.- Euro Ersparnis tu ich mir das alles nicht an.
 
Hallo Ihr Lieben,

Gutachten kam an, aber ich will da mal jetzt nicht weiter eingehen.
Kurz meine Erläuterung:
1. Gutachten wurde erstellt und an meine Werkstatt, an die Gegenversicherung und an mich verschickt.
Wie auch ein Rechnungsdublikat zur Gutachtenerstellung.

2. Fragebogen zum Unfallhergangs lag heute von der Gegenversicherung ebenfalls im Briefkasten.

Ich möchte meinen Logan reparieren lassen, die Nutzungsausfallsentschädigung, wie auch meine Wertminderung auf meinem Konto sehen.

Ich werde heute das Formular für die Gegenversicherung ausfüllen und die Nutzungsausfallentschädigung schriftlich beantragen (richtig?).

Ok, es ist Wochenende.... wie läuft das jetzt normalerweise weiter?
Muss die Versicherung jetzt das Ok geben? Und dann erteile ich den Reparaturauftrag?
Gibt's was zu beachten.... übrigens, ich verzichte vorerst auf Rechtsanwalt.

Danke für Eure Hilfe.
Schönes WE! ^_^

Es gibt mehrere Wege.
1) Du schickst das alles wieder an die Versicherung (am besten einscannen und schicken). Dann musst du warten. Schlechte Lösung.

2) Du gehst am Montag zur Werkstatt und die schicken das ganze an die Versicherung. In der regel fordert die Werkstatt dann eine Kostenübernahmeerklärung der Versicherung an und fordert die Reparaturfreigabe. Hier reagieren die Versicherung am schnellsten, schiccken evtl. einen Schadenregulierer in die Werksttt.

Würde mit der Werkstatt abklären, ob die den 2. Weg gehen.
 
Hallo Zusammen... ^_^ ,
nach über einer Woche Funkstille melde ich mich mal wieder. Und stellt Euch vor:
nach 2 Wochen Warten werde ich morgen wahrscheinlich mein Auto wieder in Empfang nehmen können. :prost:
Puh.... mir kommen die 2 Wochen wie eine Ewigkeit vor.
Mein Daci musste wegen der Gasanlage in eine 60 km entfernte Filiale gebracht werden... laut Autohaus wurde heute dort die Endkontrolle durchgeführt und morgen hab' ich wohl mein Baby wieder.... alder, jetzt wird's aber auch mal Zeit, ey! :huh:
Das mit der Rechnung regelt das Autohaus mit der Versicherung (Abtretungserklärung) und wenn ich dann auch mal alle Unterlagen zusammen habe (jetzt war's ja nur ein Warten), dann muss ich bei der Versicherung noch mein Wertverlust und meine Nutzungsausfallsentschädigung einfordern... da bin ich dann auch mal gespannt.

Ich grüße Euch und meld mich wieder.... :D
 
Kapitel beendet!

Ok, liebe Leute, damit die Geschichte jetzt richtig zu Ende gebracht wird und für alle, die damals alles mitverfolgten, hier abschließend die letzten Informationen zu meiner Fiesta-Knutsch-Geschichte.

Ich kann mit Freude verkünden, dass nach 8 Wochen jetzt endlich alles erledigt ist! Ich war zwischenzeitlich allerdings noch mit meinem Daci im Urlaub gewesen :wub:

Unaufgefordert und recht schnell hat die Gegenversicherung mir den vom Gutachten errechneten Wertverlust überwiesen.

Heute habe ich auf dem Kontoauszug gesehen, dass mir auch die schriftlich eingeforderte Nutzungsausfallentschädigung überwiesen wurde.
(Verzicht auf Mietwagen)
Gutachter hatte 7 Tage zur Reparatur angesetzt gehabt, 15 Tage musste ich auf mein Auto tatsächlich warten.
Diese 15 Tage habe ich eingefordert plus 20,-€ Aufwandspauschale mit Angabe eines Fälligkeitstermins (2 Wochen).
Wurde anerkannt.

Und das alles ohne Rechtsanwalt. ^_^

Allerdings bei einer Sache bin ich noch stutzig und frage mich, ob das so ok ist:
Im Gutachten wurden die Reparaturkosten ca. 300,- € niedriger geschätzt, als sie jetzt tatsächlich waren. Somit ist doch meine errechnete Wertminderung auch nicht ganz stimmig, oder?

Nuja, ich bin auf jeden Fall froh, dass das alles jetzt doch recht gut gelaufen ist und dass das Kapitel endlich beendet ist. :prost:

Gute Fahrt Euch allen!
 
Ich denke mal sie haben die Mehrwertsteuer heraus gerechnet, ist wohl eine gängige Praxis bei Abfindungen.
 
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